Heute hat das Bundeskartellamt Facebook weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Begründet wird die Entscheidung damit, dass das Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung besitze und diese missbrauche. Das Kartellamt untersagte Facebook unter anderem, die auf Websites von Dritten gesammelten Daten mit Informationen zusammenzuführen, die über Nutzern bei Facebook gesammelt wurden. Das Bundeskartellamt betrachtet auch zum Konzern gehörende Apps wie Instagram und WhatsApp als Drittquellen. Die Einschränkungen betreffen auch die Verwendung des „Gefällt-mir“-Buttons auf Internetseiten anderer Anbieter.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt machte deutlich:

„Als marktbeherrschendes Unternehmen unterliegt Facebook besonderen kartellrechtlichen Pflichten und muss bei dem Betrieb seines Geschäftsmodells berücksichtigen, dass die Facebook-Nutzer praktisch nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen können. Ein obligatorisches Häkchen bei der Zustimmung in die Nutzungsbedingungen des Unternehmens stellt angesichts der überragenden Marktmacht des Unternehmens keine ausreichende Grundlage für eine derartig intensive Datenverarbeitung dar.“

Facebook hat nun zwölf Monate Zeit, die bisherige Praxis zu ändern und muss innerhalb von vier Monaten Lösungsvorschläge hierfür vorlegen. Die Entscheidung des Kartellamts ist noch nicht rechtskräftig. Facebook hat umgehend angekündigt, dagegen vorgehen zu wollen.

Für die Grüne Bundestagsfraktion haben Katharina Dröge, Parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Wettbewerbspolitik, und Konstantin die Entscheidungen des Bundeskartellamts begrüßt.

Katharina erklärte, die Entscheidung des Bundeskartellamtes sei richtungsweisend. Die große Koalition habe es jahrelang versäumt, die Macht der Internetgiganten zu beschränken. Das richte jetzt das Bundeskartellamt. Facebooks Marktmacht werde durch die Entscheidung eingeschränkt, die Rechte der Nutzer gestärkt.

„Dass Facebook nicht mehr automatisch die Daten von seinen Diensten wie WhatsApp und Instagram mit den Facebook-Daten zusammenführen kann, ist eine gute Nachricht für die Nutzerinnen und Nutzer. Facebooks „Friss oder Stirb“-Taktik wurde damit verboten. Diese Entscheidung zeigt auch nochmal, wie falsch die Genehmigung der Fusionen von Facebook mit diesen Diensten war. Hier gibt es Nachschärfungsbedarf bei der Fusionskontrolle – auch auf EU-Ebene. Und schlussendlich bleibt die Frage, wie die Nicht-Zusammenführung der Daten kontrolliert werden soll. Das beste Kontrollinstrument wäre hier eine Entflechtung von Facebook, WhatsApp und Instagram.“

Die Entscheidung, so Katharina weiter, könne richtungsweisend für ganz Europa werden. Denn das Bundeskartellamt handele auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung. Und die gelte bekanntlich für die ganze EU. Jetzt bestätige sich, dass die DSGVO die Nutzerinnen und Nutzer schützen kann – wenn die Behörden handeln.

Auch Konstantin stellte klar, dass man die Entscheidung des Bundeskartellamts ausdrücklich begrüße. Es sei überfällig, dass der immer weiter ausufernden Datensammelei und dem Ausverkauf der Grundrechte von rund 30 Millionen Menschen allein in Deutschland durch Facebook und anderen großen Plattformen ein Riegel vorgeschoben wird. Die bestehenden regulatorischen Instrumentarien müssten konsequent angewandt werden. Darüber hinaus bedürfe es aber auch weiterhin eines Update des Wettbewerbsrechts, um es angesichts neuer Herausforderungen fit für das digitale Zeitalter zu machen. Dies fordere die grüne Bundestagsfraktion seit Jahren.

„Eine Verschärfung wurde von Seite der Bundesregierung immer wieder in Aussicht gestellt. Vor diesem Hintergrund ist es absolut unverständlich, dass Wirtschaftsminister Altmaier nun angekündigt hat, dass Wettbewerbsrecht lockern zu wollen. Wir brauchen mehr statt weniger wettbewerbsrechtlicher Vorgaben. Nur so können wir für einen fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten sorgen.“

Verwundert zeigte sich Konstantin, dass Vertreter von Facebook derzeit öffentlich nur allzu oft suggerierten, man würde sich sogar selbst mehr Regulierung wünschen,  Facebook nun aber unmittelbar nach der Entscheidung des Kartellamts angekündigt habe, hiergegen vorgehen zu wollen. Dies zeige, so Konstantin, dass man Regulierung auch weiterhin mit allen Mitteln scheue. Auch weiterhin räume Facebook Profitinteressen eine höhere Priorität als dem Grundrechtsschutz der eigenen Nutzer ein. Das Unternehmen mache so erneut deutlich, die Zeichen der Zeit noch immer nicht erkannt und verstanden zu haben, welch große gesellschaftliche Verantwortung man als Plattform habe.

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