Die EU-Datenschutzreform ist eines der wichtigsten europäischen Projekte der vergangenen Jahre und ein Meilenstein für den Schutz von Grundrechten im digitalen Zeitalter. Dennoch hat sich die Große Koalition mit der Anpassung der Gesetzeslage viel Zeit gelassen und nun ein Paket vorgelegt, dass weit hinter den Erwartungen zurückbleibt und dem verbesserten Schutz der Privatsphäre bisweilen entgegenläuft.

Wie schon beim ersten Gesetz zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung nutzt die Große Koalition jede Möglichkeit, deren Schutzwirkung für die Privatsphäre und Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern zu schmälern.

In der aktuellen Gesetzesvorlage wird nicht nur die Aufsicht durch Datenschutzbehörden erschwert, sondern auch die Rechte von Betroffenen geschleift, wo immer dies möglich ist. Außerdem werden die Spielräume, die die DSGVO den Mitgliedsstaaten u.a. beim Beschäftigtendatenschutz bewusst lässt, durch die GroKo ungenutz gelassen und stets zu Gunsten der datenverarbeitenden Unternehmen und Behörden ausgelegt.

Zudem hat die Koalition den Gesetzesentwurf genutzt, um die Erhebung retrograder, aus betrieblichen Gründen von Providern gespeicherter Standortdaten von MobilfunknutzerInnen neu zu regeln. Dadurch sollen Strafverfolgungsbehörden zukünftig Zugriff auf diese Daten erhalten. Das dient nicht dem Datenschutz, sondern öffnet eine weitere Tür zur Überwachung von Individuen und hat somit in einem Gesetzesentwurf zur Umsetzung der europäischen Datenschutzrechte nichts verloren.

Meine Rede zum Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz könnt ihr hier nachschauen:

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