Zur Beiratssitzung der Bundesnetzagentur am 24.09.2018 und dem Konsultationsentwurf der Bundesnetzagentur für die Durchführung der Frequenzversteigerung in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Inzwischen ist klar, dass die hochfliegenden Versprechen der Großen Koalition aus dem Koalitionsvertrag für einen flächendeckenden 5G-Ausbau sich nicht realisieren lassen. Denn die Bundesnetzagentur hat in ihren Vorschlägen für die Frequenzvergabe keine konkreten Ausbauverpflichtungen für 5G formuliert.

Zudem gibt es immer noch keinen Durchbruch bei der Frage, wie die bestehenden Funklöcher gestopft werden sollen und ich habe erhebliche Zweifel, dass die Mobilfunkunternehmen überhaupt die Auflagen aus der letzten Versteigerung der LTE-Frequenzen erfüllen werden – die aktuellen Abdeckungsraten der Unternehmen lassen da nicht gerade hoffen. Während wir mit 5G über die nächste Technologie reden, deren Ausbau sehr kostspielig werden wird, ist die aktuelle Mobilfunktechnologie noch immer nicht bis in den letzten Winkel unseres Landes ausgerollt. Es zeigt politisches Versagen, dass die Industrienation Deutschland immer noch in diesem Umfang mit einer mangelnden Flächenabdeckung und einer so großen Anzahl an Funklöchern zu kämpfen hat und hinter anderen EU-Staaten so weit zurückbleibt. Ich finde es unfassbar, dass es bei mir in Rheinland-Pfalz immer noch Gemeinden gibt, die gar keinen Mobilfunkempfang im Ortsbereich haben. Die BNetzA muss deswegen mit aller Macht darauf drängen, dass die Auflagen der LTE-Versteigerung von den Unternehmen so zeitnah wie möglich erfüllt werden. Wir müssen aus den Fehlern der Vergangenheit lernen und konkrete Meilensteine für die Abdeckung mit 5G verbindlich vorgeben.

Es ist eine vergebene Chance, dass die BNetzA sich nicht zu National Roaming mit einem diskriminierungsfreien Zugang für alle Netzanbieter durchringen kann. National Roaming könnte den 5G-Ausbau deutlich beschleunigen, die Ausbaukosten senken und einem vierten Anbieter den Weg auf den Markt ebnen. Da die BNetzA sich partout darauf versteift, dass sie unter den gegebenen rechtlichen Voraussetzungen kein National Roaming festlegen kann, ist es unter Umständen tatsächlich sinnvoller, das Verfahren für die Frequenzversteigerung zunächst auszusetzen und sich in einem politischen Dialog auf tragfähige Lösungen zu verständigen.

Klar ist auf jeden Fall: Der Mobilfunkmarkt braucht dringend mehr Wettbewerb. Die Marktmacht und daraus resultierende Bequemlichkeit der drei großen Anbieter schlagen sich negativ auf die Preise und somit auf die Verbraucherinnen und Verbraucher nieder. Die BNetzA hat ihre Schiedsrichterrolle, die hier regulierend eingreifen und dafür sorgen soll, dass die Anbieter sich untereinander einigen, bisher nicht ausreichend ausgefüllt. Eine Diensteanbieterverpflichtung muss deswegen unbedingt festgeschrieben werden.

Die Bundesnetzagentur verharrt weiterhin in einer sehr defensiven Position. Sie muss jetzt bis zum endgültigen Beschluss über die Versteigerungsbedingungen Ende November endlich die richtigen Schritte für einen zukunftsfesten, wettbewerbs- und verbraucherfreundlichen Mobilfunkausbau wagen.“

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