Gestern hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ihren 6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und 2017 vorgelegt.

Transparenz ist zentral, um behördliches Handeln zu erklären und die Legitimation politischer Entscheidungen zu erhöhen. Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein großer Erfolg. Das zeigt nicht zuletzt die weiter steigende Anzahl entsprechender Anfragen. Dieser Erfolg ist auch das Resultat des Engagements vieler Ehrenamtlicher, die sich in Organisationen wie „Frag den Staat“ zusammentun. Ihnen gebührt unser Dank und eine sehr viel stärkere politische Unterstützung für ihren gemeinwohlorientierten Einsatz.

Noch immer sind es viel zu häufig Gerichte, die den Informationsanspruch von Journalistinnen und Journalisten sowie Bürgerinnen und Bürgern gegenüber auskunftsunwilligen Behörden durchsetzen müssen. Nicht nur deswegen muss die Informationsfreiheit im Sinne eines transparenten staatlichen Handels weiter gestärkt werden – sowohl in den Ländern, vor allen denen, die bis heute keine Informationsfreiheitsgesetze haben, als auch dem Bund und der EU.

Während er über Jahre eine wichtige Vorreiterrolle innehatte, haben einzelne Bundesländer dem Bund durch die Vorlage eigener Transparenzgesetze längst den Rang abgelaufen. Sie ergänzen die verschiedenen, bereits bestehenden Informationsfreiheitsrechte um dem Gedanken der proaktiven Veröffentlichung von – oftmals erst durch die öffentliche Hand gewonnenen – Daten nach den Prinzipien der Open Data.

Das bisherige Engagement der Bundesregierung im Bereich Open Data ist stark ausbaufähig. Dies gilt sowohl für die proaktiv bereitgestellten Offenen Daten, aber beispielsweise auch das Engagement der Bundesregierung in internationalen Zusammenschlüssen wie der Open Government Partnership (OGP). Insgesamt muss die Bundesregierung, so scheint es seit langem, den Wert offener Daten erst noch erkennen.

Auf europäischer Ebene muss sich die Bundesregierung mit sehr viel mehr Engagement als bisher für die derzeit in Verhandlungen befindliche, grundlegende Überarbeitung der sogenannten PSI-Richtlinie engagieren und das Bremserhäuschen endlich im Sinne von mehr staatlicher Transparenz verlassen.

Der Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit, Andrea Vosshoff, danken wir für ihren Bericht  und ihren Anstoß für eine notwendige Debatte zur Weiterentwicklung der Informationsfreiheit.

Hier findet ihr den 6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und 2017 (pdf).

 

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