Gerade hat die FDP-Fraktion im Bundestag eine sogenannte Artikel 23 GG-Stellungnahme zur jüngsten Entscheidung des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments zur EU-Urheberrechtsreform vorgelegt. Die Diskussion um die Entscheidung wurde vor allem entlang der beiden Stichworte Uploadfilter und Leistungsschutzrecht geführt. An dieser Stelle erklären Tabea und Konstantin in einem gemeinsamen Beitrag die Positionierung der Grünen Fraktion im Bundestag zur Initiative der FDP.

Die heutige Artikel 23 GG-Stellungnahme  der FDP gegen Uploadfilter ist zwar der Sache nach unterstützenswert – gleichzeitig ist das Vorgehen der Liberalen jedoch aus unserer Sicht auch ein Stück weit inkonsistent Denn es stellt sich schon die Frage, was genau die FDP damit eigentlich  bezwecken wollte. Durchaus widersprüchlich war nämlich die Haltung der Liberalen bei der entscheidenden Abstimmung im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments: Hier hatten sie weitestgehend geschlossen für Artikel 11 (Leistungsschutzrecht) und Artikel 13 (Uploadfilter) gestimmt. Es scheint, dass die FDP nun diesen Weg wählt, um die Position der Bundestagsfraktion gegenüber den eigenen Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament zu dokumentieren.

In diesem Kontext wundern wir uns auch, dass in der Initiative zwar der Punkt Uploadfilter, nicht jedoch das ebenso abzulehnende EU-weite Leistungsschutzrecht für Presseverleger Erwähnung findet.  Warum eigentlich nicht? Ob dies vielleicht daran liegt, dass die Liberalen inhaltlich noch unklarer in diesem Punkt sind als es bei den Uploadfiltern bereits der Fall ist? Will man vielleicht einfach nicht die Aufmerksamkeit darauf lenken, dass es die letzte FDP-Fraktion im Bundestag und eine schwarz-gelbe Bundesregierung waren, die das in Gänze gescheiterte Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das nun als Vorlage für ein EU-weites LSR dient, eingeführt hat?

Auch wenn wir der heutigen Initiative gegen Uploadfilter zustimmen, war es uns wichtig, unsere Überlegungen einmal transparent zu machen. Die FDP werden wir auf die Widersprüchlichkeit ihrer eigenen Positionen, einerseits Flyer und Anträge zu digitalen Innovationen vorzulegen, andererseits für digitale Innovationen verheerende politische Entscheidungen wie die Absage an den gesetzlichen Schutz der Netzneutralität oder die Einführung des Leistungsschutzrechts zu treffen, auch weiterhin aufmerksam machen.

Unsere Position ist in dieser Sache immer klar gewesen: Wir lehnen die Einführung von verpflichtenden Uploadfiltern für Plattformbetreiber ab. Zu groß ist hier die Gefahr, dass Plattformen über Gebühr filtern und löschen und damit Meinungsfreiheit und kulturelle Entwicklung gefährden sowie Innovationen im Netz ausgebremst werden. Gerade – und das verschweigt der Antrag der FDP – dürften vor allem die kleinen und mittleren Plattformbetreiber Probleme haben, in die erforderliche Content-ID-Infrastruktur zu investieren.

Dieses Vorgehen wird absehbar zu einer weiteren Marktmachtkonzentration führen. Auch bleiben wir bei unserer ablehnenden Haltung bezüglich des Leistungsschutzrechts, das bis heute niemandem hilft und Innovationen massiv erschwert. Statt ein in mehreren Ländern massiv geflopptes Gesetz, das entgegen jeder Zusage von Seiten der deutsche Bundesregierung bis heute nicht evaluiert wurde, nun auf EU-Ebene zu heben, werden wir uns auch weiterhin für tatsächliche Maßnahmen zur Sicherung der Medienvielfalt und journalistischer Tätigkeit einsetzen.

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