Im Rahmen der Grünen Digital Working Group haben wir am 7. März 2018 das Hearing „The Future of Artificial Intelligence – Perspectives on Ethics and AI“ veranstaltet, um Prioritäten für die Entwicklung künstlicher Intelligenz in der EU zu diskutieren. Einen ausführlichen Bericht (Englisch) und die Videoaufzeichnung der Veranstaltung gibt es hier. Wer gerne mehr über Robotik und künstliche Intelligenz erfahren möchte, kann einen Blick in die Grünen Positionen zu Robotik und künstlicher Intelligenz (PDF) werfen.

 

Die Europäische Kommission hat für den 25. April 2018 eine Mitteilung zu künstlicher Intelligenz angekündigt. Ein Entwurf dieser Mitteilung zirkuliert gerade in Brüssel. Inhaltlich geht die Mitteilung auf die Forschungsförderung im Rahmen des laufenden (2018 -2020) sowie des nächsten Haushaltsrahmens ein. Sie befasst sich außerdem mit ethischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Aspekten von künstlicher Intelligenz, sie geht auf die sich abzeichnenden sozio-ökonomischen Herausforderungen ein und befasst sich damit, wie die Entwicklung von KI in der EU politisch gesteuert werden kann.

Als einen ersten Schritt kündigt die Europäische Kommission die Schaffung einer „Charter on AI Ethics“ für Anfang 2019 mit ambitionierten europäischen und internationalen Standards an. Die Charta soll aber ihrerseits erst der weiteren Entwicklung eines passenden Rechtsrahmens dienen und sich mit Aspekten wie der Zukunft der Arbeit, Fairness, Sicherheit, Privatsphäre, Transparenz, Verbraucher*innenschutz und Nichtdiskriminierung befassen. Zu wichtigen Fragen der Haftung und Sicherheit wird darauf verwiesen, dass die Kommission derzeit prüft, ob die geltenden Vorschriften im Lichte der neuen Herausforderungen durch künstliche Intelligenz und das Internet der Dinge noch ausreichen oder ob Rechtslücken bestehen die geschlossen werden müssen. In diesem Zusammenhanf prüft die Kommission, ob Änderungsbedarf bei der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG besteht, und stellt jeweils für das 2. Quartal 2019 ein Leitliniendokument zur Auslegung der Produkthaftungsrichtlinie im Hinblick auf sich abzeichnende digitale Technologien sowie zwei weitere Kommissions-Berichte zu längerfristigen Haftungsfragen und zum Sicherheitsrahmen im Bereich künstliche Intelligenz und Internet der Dinge in Aussicht, die zur nächsten Generation einer Digitalstrategie beitragen sollen.

Die Kommission will außerdem eine Experten*innengruppe in zwei Formationen zur Haftung/Produkthaftungsrichtlinie sowie zu Neuen Technologien einsetzen. Die erste Formation soll von der DG GROW (Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU), die zweite gemeinsam von DG GROW, DG CNECT und DG JUST geleitet werden. Am 9. März 2018 wurden dafür Expert*innenstellen ausgeschrieben. Bewerbungsfrist ist der 30. April 2018.

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