In den vergangenen Wochen führten CDU, Grüne und FDP Koalitionsgespräche in Schleswig-Holstein. Heute wurde der Koalitionsvertrag der Öffentlichkeit vorgestellt. Für die Grünen durfte ich die Verhandlungen im Bereich Innen-, Asyl-, Flüchtlings-, Religions-, Sport, Kommunal-, Medien- und Digitalpolitik leiten. Hier findet Ihr den kompletten Koalitionsvertrag. Vorgestern hatte ich bereits eine erste, sehr kurze Bewertung zu den Verhandlungsergebnissen gepostet. An dieser Stelle möchte ich Euch die wichtigsten digitalpolitischen Vereinbarungen vorstellen.

Besonders freue ich mich darüber, dass es gelungen ist, das Thema als Querschnitt abzubilden. So waren alle sechs Verhandlungsgruppen aufgefordert, eigene Abschnitte für ein eigenständiges Digitalisierungskapitel zuzuliefern. Dieses Kapitel umfasst rund 10 Seiten. Darüber hinaus finden sich in den anderen Abschnitten des Vertrags immer wieder digitalpolitische Bezüge. Insgesamt kommt allein das Wort „Digitalisierung“ rund sechzig Mal im Vertrag vor.

Genauso freue ich mich, dass man sich darauf verständigt haben, dass das Thema Digitalisierung federführend im bisherigen „Energiewende-Ministerium“ von Robert Habeck, also unter grüner Leitung, bearbeitet wird. Um nicht in die selbe Falle zu tappen und die gleichen Fehler zu machen, die die Digitalpolitik der GroKo seit Jahren lähmen, wurde zudem vereinbart, die Koordinierung innerhalb der Landesregierung durch ein eigenes „Digitalisierungskabinett“ sicherzustellen, das vom Ministerpräsidenten geleitet wird. Ein ähnliches Kabinett gibt es bereits in RLP.

So heißt es bereits in der Präambel des Koalitionsvertrags:

„Wir werden die Digitalisierung mit größerer Dynamik vorantreiben und zu einem unserer Schwerpunkte machen. Sie hilft uns dabei, ökologische Verantwortung und ökonomische Vernunft miteinander zu verknüpfen. Die Digitalisierung bietet vielfältige Chancen, unsere Wirtschaft zu stärken, die Energiewende und den Klimaschutz voranzubringen, allen Bürgerinnen und Bürgern Teilhabe zu ermöglichen, den ländlichen Raum zu entwickeln, das Bildungssystem zukunftsfähig zu machen und unsere Verwaltung zu modernisieren. Bei all dem werden wir für einen verlässlichen Ordnungsrahmen sorgen, der vor allem die datenschutzrechtlichen Belange der Bürgerinnen und Bürger besonders beachtet.“

Weiter heißt es in der Präambel:

„Viele Menschen fühlen sich als Verlierer von Globalisierung und Digitalisierung. Diesen Ängsten begegnen wir mit Optimismus. Wir setzen uns für neue Arbeitsplätze, Weiterbildung und gute schulische Qualifikationsangebote ein.“

Weiter vereinbaren die Koalitionspartner zusätzliche Haushaltsmittel für die Digitalisierung, die Weiterentwicklung der Digitalen Agenda und neue E-Government-Strategien bereitzustellen. Dazu sollen sowohl Mittel aus bestehenden Förderprogrammen genutzt als auch zusätzliche neue Finanzierungsquellen erschlossen werden.

Hier zunächst das Kapitel zur „Digitalisierung“ des Koalitionsvertrags. Unter dem gut 10-seitigen Kapitel habe ich einige Passagen mit digitalpolitischem Bezug aus anderen Teilen des Wahlprogramms für Euch zusammengesucht.

Hier das vollständige Kapitel „Digitalisierung“ des Koalitionsvertrags:

Wir wollen Schleswig-Holstein zu einer digitalen Vorzeigeregion machen. Wir verstehen die Digitalisierung als ressortübergreifende Querschnittaufgabe von höchster Bedeutung. Deshalb wollen wir ein Digitalisierungskabinett unter Leitung des Ministerpräsidenten gründen, um so eine klare, abgestimmte und umfassende Digitalisierungspolitik sicherzustellen. In diesem Rahmen werden alle Ressorts ihren Beitrag für die gemeinsame Digitalisierungsstrategie erarbeiten und fortentwickeln und so die vom Kabinett zu verabschiedende Grundlage für eine sinnvolle Verknüpfung sämtlicher Aktivitäten gewährleisten.


Verlässlicher Ordnungsrahmen

Der digitale Wandel verändert unsere Gesellschaft nachhaltig. Die Digitalisierung ist für unsere Gesellschaft, den Staat und die Bürgerinnen und Bürger Chance und Herausforderung zugleich. Wie in jedem Bereich des Lebens bedarf es auch in der digitalen Welt verlässlicher Ordnungsprinzipien, die den Schutz des Einzelnen sicherstellen. Es ist die Aufgabe des Staates, für diese Ordnungsprinzipien zu sorgen.

Dazu gehören die Gewährleistung der Netzneutralität, der Schutz der Grundrechte, insbesondere der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sowie der Schutz vor digitaler Kriminalität. Wir brauchen einen Ordnungsrahmen, der Verbraucher- und Freiheitsrechte sowie die informationelle Selbstbestimmung online wie offline weiterhin gewährleistet. Nur dessen Durchsetzung kann Vertrauen und Sicherheit im Digitalen stärken.

Wir werden die Digitale Agenda Schleswig-Holstein gemeinsam weiterentwickeln.

 

Digitale Infrastruktur

Das digitale Angebot von Inhalten und der Bedarf, selbst Daten zu senden, entwickeln sich rasant und werden weiter steigen. Die vielfältigen Anwendungsgebiete und die Vernetzung von Milliarden intelligenter Geräte in Haushalten und Unternehmen erfordern zukünftig deutlich höhere Bandbreiten. Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur wird deshalb über die Attraktivität unseres Landes und insbesondere der ländlichen Räume als Orte für das Leben und Arbeiten entscheiden. Dies erfordert verstärkte Investitionen in die flächendeckende Versorgung des Landes mit Hochgeschwindigkeitsnetzen und die Beseitigung regulatorischer Hemmnisse. Unter Berücksichtigung verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten auf EU- und Bundesebene wollen wir diese Herausforderung angehen, aber dafür auch deutlich mehr Landesmittel investieren. Unser Ziel ist es, den flächendeckenden Glasfaserausbau vor dem Jahr 2025 weitgehend abzuschließen.

Wir bekennen uns zum Glasfaserausbau, denn nur mit einem Netzinfrastrukturwechsel weg vom Kupfer hin zur Glasfaser bis zum Gebäude erreichen wir deutlich höhere Bandbreiten in Sende- und Empfangseinrichtungen. Die flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s sehen wir deshalb nur als Zwischenschritt.

Die Dynamik des Netzausbaus wollen wir durch strategische Förderungen beschleunigen (z. B. mit zinsgünstigen Darlehen unterstützen) und konsequent bürokratische Hemmnisse abbauen. Wo kein marktgetriebener Ausbau erfolgt, wollen wir mit Landes-, Bundes- und Europamitteln die Wirtschaftlichkeitslücke schließen, wobei entscheidend sein wird, dass der Bund zu diesem Infrastrukturausausbau einen wesentlichen Beitrag leistet. Deshalb werden wir uns auf Bundesebene für eine strategische Förderung des Netzinfrastrukturwechsels einsetzen. Der Breitbandausbau wird nur durch ein gemeinsames Zusammenwirken verschiedener Akteurinnen und Akteure gelingen. Deshalb werden wir dies mit Telekommunikationsunternehmen, Energieversorgern, kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Partnerinnen und Partnern in einem breiten Bündnis für den Netzausbau in Schleswig-Holstein vorantreiben. Wir wollen das Breitbandkompetenzzentrum stärken und ausbauen.

Neben dem stationären Internetanschluss hat auch das mobile Internet stark an Bedeutung gewonnen. In Schleswig-Holstein muss die mobile Internetversorgung an touristischen Orten und öffentlichen Plätzen, aber auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, entlang wichtiger Verkehrswege, an größeren Verkehrsknotenpunkten wie z.B. Häfen oder Bahnhöfen und auch in Industrie- und Gewerbegebieten deutlich ausgebaut werden. Wir wollen dafür sorgen, dass jedes mit Internet versorgte öffentliche Gebäude einen freien WLAN-Zugang für die Öffentlichkeit bereitstellt. Gemeinsam mit Kommunen, Akteuren aus der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft, wie z.B. den Freifunkinitiativen, wollen wir Strategien entwickeln, um kostengünstige Wege für eine breite Versorgung mit öffentlich zugänglichen WLAN-Hotspots zu ermöglichen. Dazu bedarf es für die Betreiber allerdings der Rechtssicherheit, weshalb wir uns für eine weitere Novelle des Telemediengesetzes mit dem Ziel einsetzen werden, die Störerhaftung gänzlich abzuschaffen. Das ehrenamtliche Engagement der Freifunkinitiativen wollen wir durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit weiter fördern.

Für mobile Anwendungen der Zukunft etwa im Verkehrsbereich oder im Tourismus muss schnelles Internet auch unterwegs zuverlässig verfügbar sein. Dem Mobilfunk der fünften Generation (5 G) kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Als Flächenland hätte Schleswig-Holstein auch hier gute Chancen, zu einer Modellregion zu werden. Insgesamt werden zusätzlich mindestens 50 Millionen Euro Landesmittel über die Legislaturperiode eingesetzt, um die digitale Infrastruktur zu stärken.

 

Netzneutralität und Verbraucherrechte

Wir bekennen uns zur Netzneutralität als Voraussetzung für wirtschaftliche und demokratische Chancengleichheit im Netz. Auch künftig müssen alle Datenpakete im Internet gleichberechtigt transportiert werden, um sicherzustellen, dass weder Inhalte noch Unternehmungen diskriminiert werden. Diese Chancengleichheit im Internet gilt es auch gesetzgeberisch zu schützen.

Für uns sind digitale Verbraucherrechte aber mehr als nur die Wahrung der Netzneutralität.

Wir setzen uns für effektive Verbraucherrechte auch in der digitalen Welt, eine größtmögliche Transparenz digitaler Angebote, die tatsächliche Einhaltung vertraglicher Versprechungen (zum Beispiel, was die Bereitstellung von Bandbreiten angeht), einen effektiven Datenschutz, eine hohe IT-Sicherheit und faire Märkte ein. Die Arbeit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ist hierfür unerlässlich.

 

Datenschutz

Datenschutz dient dem Schutz der Menschenwürde und ist wesentliche Bedingung für eine freiheitliche Demokratie in einer digitalen Welt.

Der Umgang mit personenbezogenen Daten muss deshalb eindeutigen Regelungen unterworfen sein, die ihrer Bedeutung für die Rechte des Einzelnen gerecht werden. Wir setzen uns dafür ein, dass unser Datenschutzniveau im internationalen Wettbewerb Geltung hat. Wir wollen IT-Sicherheit und Datenschutz zu einem internationalen Wettbewerbsvorteil entwickeln.

Berechtigte Sicherheitsinteressen unseres Landes müssen mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden.

Die Digitalisierung erfordert in besonderer Weise den Schutz personenbezogener Daten. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist gerade in der digitalen Welt zu gewährleisten. Es muss überprüfbar sein, ob sich die Datenverarbeiter an die rechtlichen Rahmenbedingungen halten und Verstöße müssen gegebenenfalls auch sanktioniert werden.

Wir werden uns – auch um innovative Geschäftsmodelle und StartUps zu fördern – dafür einsetzen, die etablierten Datenschutzziele in der Entwicklung und als Voreinstellung von Technologie (privacy by design und privacy by default) zu verankern, Auditierungssysteme zu stärken und Gütesiegel auszubauen.

 

IT-Sicherheit

Voraussetzung für die Digitalisierung in allen Bereichen sind höchste Standards beim Datenschutz und der IT-Sicherheit.

Die Bürgerinnen und Bürger müssen auf Datenschutz und Datensicherheit vertrauen können, gerade wenn sie sensible Daten in die Obhut des Staates geben. Dies erreichen wir durch den verstärkten Einsatz von unabhängig überprüfbarer Hard- und Software, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Open-Source-Technologie und die Förderung innovativer IT-Sicherheitskonzepte.

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden wir dabei unterstützen, in gute IT-Sicherheit zu investieren. Wir werden dazu ein Förderprogramm für mehr IT-Sicherheit auflegen und Anreize für die Etablierung datenschutzfreundlicher IT-Lösungen setzen.

 

EU-Datenschutzgrundverordnung

Die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung werden wir konsequent vorantreiben und dafür sorgen, dass wir einen besseren Grundrechtsschutz durch europaweit geltende und durchsetzbare Datenschutzstandards bekommen.

 

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz (ULD)

Mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) setzt die Koalition auch weiterhin auf eine Einrichtung, die im Interesse des Datenschutzes die Arbeit von Staat und Privaten kritisch im Blick behält. Wir wollen das ULD angesichts neuer Aufgaben angemessen stärken.

 

Digitaler Staat

Eine lebendige Demokratie braucht Bürgerinnen und Bürger, die sich einmischen, mitgestalten und fundierte Wahlentscheidungen treffen können. Hierfür sind zeitnahe, umfassende und leicht zugängliche Informationen über staatliches Handeln essentiell. Die Digitalisierung kann einen Beitrag dazu leisten, unsere Demokratie zu vitalisieren. Die Digitalisierung ist auch eine große Chance für den Staat und seine Verwaltungsbehörden, weil wir sie nicht nur als „Nutzung von Technik“ verstehen, sondern damit eine konsequente Verbesserung, Vereinfachung und Effizienzsteigerung der Geschäftsprozesse der Verwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger erreichen wollen. Die Weiterentwicklung des E-Governments, der dafür erforderlichen Infrastruktur und der Verwaltungsstrukturen sind zentrale Aufgaben der künftigen Landesregierung.

Wir verfolgen das Ziel einer transparenten, offenen und nachvollziehbaren Verwaltung. Open-Data und Open-Government sind für uns kein Selbstzweck, sondern integraler Bestandteil des Handelns der öffentlichen Verwaltung. Unter einer modernen Verwaltung verstehen wir eine transparente Verwaltung, die proaktiv mit den Bürgerinnen und Bürgern kommuniziert und sie bestmöglich an Entscheidungen beteiligt.

Open Data und E-Government-Angebote werden wir entschlossen ausbauen, ohne außer Acht zu lassen, dass es durchaus noch „weiße Flecken“ gibt und noch nicht jeder Mensch in Schleswig-Holstein Zugang zum Internet hat.

 

E-Government-Strategie und Open Data

Schleswig-Holstein werden wir zu einem Pionierland guter digitaler Verwaltung machen. Landesbehörden und Institutionen sollen durch den Ausbau digitaler Technologien und eine Verbesserung der technischen Ausstattung modernisiert und an den Bedürfnissen sowohl der Bürgerinnen und Bürgern als auch der Unternehmen ausgerichtet werden. Die Digitalisierung von Staat und Verwaltung ist eine Zukunftsinvestition.

Wir werden die Möglichkeiten eines zentrales Einstiegsportal zur Verwaltung prüfen und wenn möglich, zügig umsetzen. Auch werden wir uns an der Diskussion um den Aufbau eines bundesweiten „Bürgerportals“ beteiligen.

Dem Rechtsanspruch auf Wissen und Informationen wollen wir weiter entgegenkommen als bisher und setzen uns für eine Weiterentwicklung bestehender Informationsfreiheitsgesetze und neue Open Data-Regelungen ein, die die Behörden verpflichten, vorhandene Daten von sich aus, leicht auffindbar, maschinenlesbar und kosten- und lizenzfrei für die Öffentlichkeit bereitzustellen. Dabei können offene Schnittstellen, Standards und Software wirtschaftliche Innovationen begünstigen.

Unser Ziel ist es, ein Transparenz- und Open-Data-Gesetz vorzulegen und ein zentrales Open-Data- Portal aufzusetzen.

 

Kommunen/Bund

Als Land werden wir uns intensiv in die beim Bund für neue digitale Angebote geschaffenen Koordinationsgremien einbringen und hierbei auch die Belange der Kommunen berücksichtigen.

 

Kommunikation mit Behörden

Um vertrauensvolle und sichere Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern mit den Landesinstitutionen zu ermöglichen, werden wir Möglichkeiten der verschlüsselten Kommunikation schaffen.

Die Erforderlichkeit persönlichen Erscheinens und der Leistung von Unterschriften bei Behörden wollen wir nach und nach abbauen. Unser Ziel ist es, zunächst schrittweise die am häufigsten vorkommenden Verwaltungsvorgänge auch in digitaler Form anzubieten und werden uns dafür einsetzen, dass der neue elektronische Personalausweis und mit ihm verbundene Anwendungen höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.

Das für viele Bürgerinnen und Bürger weiterhin wichtige Angebot der Beratung durch die Verwaltung und den persönlichen Kontakt werden wir auch weiterhin sicherstellen.

Darüber hinaus wollen wir den „Einheitlichen Ansprechpartner“ nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger einrichten.

 

Barrierefreiheit

Ein Schwerpunkt der Landesregierung wird die Förderung der Barrierefreiheit von digitalen Angeboten sein. Barrierefreiheit ist Grundvoraussetzung dafür, dass möglichst alle Menschen an allen Facetten des Lebens teilnehmen können. Dies gilt gerade für digitale Angebote und Systeme. Sie sollen genutzt werden, um Barrieren abzubauen oder zu verringern, um älteren Menschen und Menschen mit Einschränkungen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern. Gerade bei digitalen Angeboten ist es möglich, Hindernisse aus dem Weg zu räumen und somit zu mehr Barrierefreiheit beizutragen.

 

Nutzung von Open-Source-Software

Offene Schnittstellen, Standards und Software erhöhen die Verbrauchersouveränität und stellen einen wichtigen Baustein für die Erhöhung von IT-Sicherheit und die Ermöglichung innovativer Anwendungen dar. Wir verfolgen den vordringlichen Einsatz von Open-Source Software, auch um Abhängigkeiten der öffentlichen Verwaltung von einzelnen Softwareanbietern soweit wie möglich zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir unter anderem die entsprechenden Ausschreibungsbedingungen überarbeiten. Eine vollständige Ablösung ist das langfristige Ziel.

 

Bürgerbeteiligung und Transparenz

Die Digitalisierung bietet uns die Chance, Transparenz politischer Prozesse zu erhöhen und demokratische Teilhabe zu erleichtern – nicht nur für das Land, sondern auch die schleswig-holsteinischen Kommunen.

Für Bürgerinnen und Bürger soll die Nutzung von digitalen Werkzeugen der Beteiligung und der Mitbestimmung so einfach wie möglich gemacht werden. Hierbei berücksichtigt die Koalition, dass Menschen, die der Nutzung neuer Technologien zurückhaltend gegenüberstehen und auf eingeübte Verfahren setzen, sich weiterhin in die Beteiligungsprozesse des Landes einbringen können.

Unser Ziel ist es, dass zukünftig jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit hat, Mitbestimmungsprozesse auch digital zu initiieren und/oder sich daran zu beteiligen. Die Umsetzungsmöglichkeiten eines solchen digitalen Bürgerbegehrens werden wir unter Berücksichtigung daten- und verfassungsrechtlicher Vorgaben prüfen.

 

Digitale Bildungsrevolution

Die Erfassung aller Lebensbereiche durch die Digitalisierung stellt eine große Herausforderung mit Chancen und Risiken für unsere Gesellschaft und das Bildungssystem dar. Die Gestaltung des digitalen Wandels mit dem Ziel, Teilhabe und Mündigkeit sowie Chancengerechtigkeit für jedes Kind zu schaffen, ist einer der Schwerpunkte der schleswig-holsteinischen Bildungspolitik. Während der Schulzeit sollen Schülerinnen und Schüler auch die Kompetenzen entwickeln, die für einen fachkundigen, verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit den neuen Medien erforderlich sind. Den Umgang im Unterricht mit den neuen Medien sehen wir im pädagogischen und fachdidaktischen Kontext. Dabei wollen wir die Chancen von E-Learning, die Digitalisierung von Lernmaterialen sowie die Nutzung von Open Educational Resources (OER) mehr als bisher nutzen und für die Bildungs- und Erziehungsarbeit einsetzen.

 

Digitalisierung der Schulen

Wir werden dazu das Modellprojekt „Lernen in einer digitalen Gesellschaft“ zu einer Strategie „Lernen, Lehren und Arbeiten in der digitalen Schule“ auf Grundlage der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ und der „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ weiterentwickeln. Wir werden die hierfür erforderlichen Mittel zur Kofinanzierung bereitstellen.

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Schulträgern und Schulen, eine Strategie für eine flächendeckende kompatible, digitale Vernetzung aller Schulen durch schnelles Internet, einschließlich WLAN in Unterrichtsräumen und Lehrerzimmern unter Verwendung von Bundesmitteln aus dem Digitalpakt zu erreichen. Auch länderübergreifende Lösungen werden wir prüfen.

 

Ausstattung der Schulen

Auf Grundlage der technischen Bestandsaufnahme in den Schulen wollen wir Schulen und Schulträger dabei beraten und unterstützen, aus den Bundesmitteln eine kompatible, standardisierte und ggf. gebündelte Bildungscloud-Lösung unter Beachtung von Rechtssicherheit und Datenschutz zu schaffen, die die Bereiche Lernen, Lehren und Arbeiten umfassen. Dazu wollen wir in einem ersten Schritt drei zusätzlichen Stellen beim Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) einrichten. Wir werden die Schulen bei der Entwicklung von Medienplänen, der Organisation des fachkundigen Betriebs und bei der Wartung ihrer IT-Ausstattung beraten und unterstützen, damit engagierte Lehrerinnen und Lehrern von dieser Aufgabe entlastet werden können. Die Nutzung eigener Endgeräte und ggf. die Anschaffung von Endgeräten durch Schülerinnen und Schüler werden wir durch Standardisierung vereinfachen und im notwendigen Maße unter Berücksichtigung sozialer Kriterien bezuschussen. Gemeinsam mit den Schulträgern werden wir nach Lösungen suchen und werden diese im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs thematisieren.

 

Medienkompetenz und Informatik

Wir streben an, interdisziplinäre Medienbildung und Informatikunterricht als ein Angebot für alle Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen zu schaffen. Die Fachanforderungen werden wir auf den systematischen Aufbau von Kompetenzen in Hinblick auf die verschiedenen Aspekte der Digitalisierung in allen Schularten, insbesondere in Bezug auf Medienkompetenz, informatorische Bildung in der Grundschule und Informatik im Rahmen der KMK-Strategie altersgerecht weiterentwickeln.

 

Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte

Wir wollen die Lehrkräfte durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen zur Umsetzung der Lerninhalte unterstützen und alle Anstrengungen unternehmen, um möglichst viele Lehrkräfte in der Vermittlung digitaler Kompetenzen zu schulen. Über das IQSH sollen zudem geeignete digitale Angebote für Schulen in einer landesweiten E-Learning-Plattform gebündelt und die Digitalisierung von Lernmaterialen verstärkt vorangetrieben werden. Gleichzeitig werden wir die digitale Lehreraus- und -fortbildung in allen Phasen unter Berücksichtigung der KMK-Strategie nachhaltig intensivieren.

 

Digitale Knotenpunkte

Volkshochschulen und Bibliotheken sind mit ihrem breiten Angebot wichtige Partner in der Weiterbildung und in allen Regionen des Landes verankert. Wir wollen ihre Finanzierung sichern und die Einrichtung von digitalen Knotenpunkten als neue Orte der digital-analogen Lernwelten im Haushalt verankern. Nutzerinnen und Nutzer finden hier freies WLAN und Angebote zur Fortbildung mit digitalen Medien. Sie werden zu zentralen Orten der Kommunikation, von Zusammenarbeit und Bildung, wie es in unserem Nachbarland Dänemark bereits vielerorts vollzogen ist.

 

Digitalisierung in der Kultur

Digitalisierung ist Chance und Herausforderung für eine zeitgemäße Kulturpolitik. Hierzu gehören insbesondere die Realisierung von webbasierten Marketing- und Öffentlichkeitsmaßnahmen, die Vermittlung kultureller Inhalte und die Nutzung von Anwenderdaten. Konkret sind dies die Auflage webbasierter Kulturführer sowie die Digitalisierung von Museumsobjekten, Bibliotheks- und Archivbeständen, um die Allgemeinzugänglichkeit zu erhalten und ermöglichen. Um diese Chancen zu nutzen, werden wir einen digitalen Masterplan Kultur zu Marketing, Vermittlung und Datenschutz in der kulturellen Infrastruktur erstellen und über eine schwerpunktorientierte Programmförderung die Realisierung der Digitalisierungsmaßnahmen fördern, und dabei digitale Insellösungen vermeiden.

 

Digitalwirtschaft und Arbeitswelt 4.0

Der digitale Wandel erleichtert es Unternehmen zunehmend, ressourcenschonende und umweltfreundliche Geschäftsmodelle und -prozesse effizient umzusetzen. Mit der papierlosen Administration, Tätigkeiten im Home-Office, Online-Trainings und Maßnahmen des Energie-Managements – um nur einige Beispiele zu nennen – gilt dies nicht nur für Unternehmen der Digitalwirtschaft. Oft fehlt es insoweit an begleitender Beratung und Know-how. Wir werden diese Beratungskompetenz insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen und das Handwerk ausbauen und dabei mit den privaten und öffentlichen Kompetenzträgern zusammenarbeiten.

Wir werden eine Landesstrategie Digitale Wirtschaft entwickeln. Im Zusammenspiel mit dem gezielten Netzausbau in Schleswig-Holstein und in Zusammenarbeit mit der Freien und Hansestadt Hamburg sehen wir als Teil der Metropolregion Hamburg hierin besondere Chancen. Zur Unterstützung dieser Strategie und der Entwicklung digitaler Unternehmen in Schleswig-Holstein werden wir gezielt Kompetenzen in der Landesregierung aufbauen.

Einen besonderen Schwerpunkt wollen wir darauf legen, ein attraktiver Standort für Unternehmensgründungen zu sein. Denn Gründerinnen und Gründer von Start-Ups sind der Motor des digitalen Wandels. Von ihnen können Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung profitieren. Sie bringen Risikobereitschaft, Erfolgswillen, Offenheit für neue Wege, innovative Ideen und oft die Nähe zu Technik und Forschung mit. Deshalb wollen wir in Schleswig-Holstein zu einem positiven Klima gegenüber Unternehmen, Gründerinnen und Gründern kommen, in dem diese Unterstützung und Ermutigung erfahren.

Die bisher kaum bekannte Einrichtung des „Einheitlichen Ansprechpartners“ wollen wir gerade für den Bereich der Unternehmensgründungen deutlich stärken, bessere Finanzierungsmöglichkeiten durch geeignete rechtliche Rahmenbedingungen für Wagniskapitalinvestitionen oder Crowd-Funding-Modelle ermöglichen und für kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit einer steuerlichen Forschungs- und Entwicklungsförderung schaffen. Wir werden die IKT-Netzwerke und die Netzwerkbildung fördern und den Austausch mit den Hochschulen herstellen oder verbessern. Im Rahmen der Studien- und Berufswahlorientierung wollen wir auch bereits in der Schule jungen Menschen eine Unternehmensgründung als Möglichkeit der Zukunftsgestaltung aufzeigen.

Die Digitalisierung wird ein prägender Faktor für die Arbeitswelt von morgen. Zahlreiche Jobs werden sich stark verändern, viele Berufe wird es möglicherweise in Zukunft nicht mehr geben. Genauso werden aber viele neue Berufsfelder entstehen, die wir heute gar nicht kennen. Wir wollen dafür sorgen, dass die Digitalisierung mit einer Stärkung von Arbeitnehmerrechten im Sinne einer besseren Zeitsouveränität und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf einhergeht. Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitmodelle schaffen ebenso Beschäftigungschancen wie ortsunabhängige Arbeitsgestaltungen zum Beispiel im Home-Office. Diese Modelle wollen wir fördern und stärken. Gleichzeitig wollen wir die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Unternehmen darin unterstützen, die Chancen der Digitalisierung durch Qualifizierungsangebote und Weiterbildungsmöglichkeiten mutig zu ergreifen und solche Maßnahmen auch zur Integration besonders zu fördern.

 

Umwelt, Landwirtschaft und ländliche Räume

Digitalisierungen und sogenanntes „Smart Farming“ sind Hilfsmittel für die Landwirtschaft, die unabhängig von der Betriebsgröße zu positiven Entwicklungen führen können. Digitale Technologien werden die Landwirtschaft deutlich verändern. Schon heute nutzt fast jeder fünfte Landwirtschaftsbetrieb 4.0-Anwendungen. Neben steigender Flexibilität innerhalb der Arbeitsabläufe auf den Betrieben wird es zu Neu- und Umgestaltungen von Arbeitsprozessen kommen. Die Bereitschaft, sich auf diese Entwicklungen einzulassen, ist eines der ausschlaggebenden Kriterien für eine erfolgreiche und unternehmerische Umsetzung der Digitalisierung in der Landwirtschaft. Mit dem zunehmenden Einsatz von zum Beispiel Sensortechnologien können Prozessabläufe optimiert werden, die auch Gemeinwohlzielen dienen. Die Digitalisierung kann ein wichtiges Hilfsmittel auf dem Weg zu einer effizienten und damit ressourcenschonenden Produktion sein. Sie kann die Landwirtschaft umweltverträglicher machen und eine wichtige Hilfe zu ihrer wirtschaftlichen Verbesserung sein. So können schon heute precision (lifestock) farming/smart farming – Ansätze, zum Beispiel zur Vermeidung von Nährstoffüberschüssen durch Echtzeitanalyse von Gülleinhaltsstoffen, zum Einsatz nährstoffreduzierter Fütterungsstrategien in der Nutztierhaltung und zum Bodenschutz bis hin zu Tierwohlaspekten mittels der sensorischen Erfassung von Bewegungsabläufen der Nutztiere genutzt werden.

Der Agrar- und Agrarumweltverwaltung stehen durch diese Technologien bessere, hoch aufgelöste Daten aus den Betrieben (Verknüpfung mit der klassischen Buchführung) und aus der Fläche zur Verfügung, die gleichermaßen für Kontroll-, Weiterbildung- und Informationszwecke nutzbar sind. Damit stellen sich auch verstärkt Fragen des Datenschutzes für die Unternehmer und Unternehmerinnen. Die Konzentration von betriebswirtschaftlichen Daten in den Händen weniger großer Unternehmen kann zu Monopolstellungen führen. Unabhängige Beratungsangebote können helfen, auf diesem Markt die betriebsindividuellen Systeme mit ausreichendem Schutz und Kontrolle der Betriebsdaten zu nutzen. Das unkontrollierte Sammeln und Verwerten von Betriebsdaten wollen wir vermeiden. Wir wollen dafür Sorge tragen, dass die digitale Infrastruktur schnellstmöglich umfassend in den ländlichen Räumen zur Verfügung steht, datenschutzrechtliche Vorgaben gewahrt werden und Vernetzungspotentiale im Dialog mit den beteiligten Akteuren erarbeitet werden. Die Landesregierung wird zudem darauf hinwirken, die freie Verfügbarkeit von Daten für die Betriebe zu unterstützen (z.B. hoch aufgelöste Wetterdaten etc.). Wir werden auch darauf hinwirken, überbetriebliche Angebote sicher zu stellen, um auch kleinere Betriebe an der Entwicklung teilhaben zu lassen (z. B. Plattformen für Daten). Der Zusammenarbeit von Forschung und Beratung kommt für den vertikalen Wissens- und Technologietransfer eine zentrale Bedeutung zu (Smart Services). Entsprechende Neugründungen im IT-Bereich werden begleitet. Die Landesregierung wird ihren Teil zur der Qualitätssicherung von Big Data entlang der Wertschöpfungskette leisten (Zertifizierungssysteme usw.).

Digitalisierung bietet Chancen, den ländlichen Raum zu stärken und Standortnachteile im ländlichen Raum zu kompensieren. Hierzu zählen Telemedizin, Mobilitätsportale, Fortbildung oder bessere Vernetzung. Dies ist gerade angesichts des demografischen Wandels wichtig und um einer Landflucht entgegen zu wirken. Wir wollen die AktivRegionen auch nutzen, um gemeinsam mit den Kommunen weiterhin Musterprojekte für Digitalisierung zu entwickeln.

Im Rahmen einer Open Data-Strategie ist es unser Ziel, alle Umweltdaten (Wasserqualität, allergieauslösende Pflanzen, Belastungen usw.) auf einer zentralen Online-Plattform unter Wahrung der Grundrechte für die Öffentlichkeit bestmöglich nutzbar zu machen.

Auch die Informationstechnologie muss effizienter werden. Wir werden uns dafür einsetzen, nicht nur den Stromverbrauch zu reduzieren – etwa durch Rechenzentren, deren Abwärme genutzt wird, oder durch digitale Wartungs-, Steuerungs- und Regeltechnik. Wir setzen uns auch dafür ein, dass möglichst alle Rohstoffe entlang der IT-Wertschöpfungskette im Rahmen einer Green-IT-Strategie in den Blick genommen werden.“

 

Energiewende

Die Digitalisierung spielt bei erneuerbaren Energien eine zentrale Rolle, denn so kann die fluktuierende Energieerzeugung verstetigt und die Nutzung fossiler Energieträger weiter verringert werden. Es geht immer mehr um den intelligenten Einsatz der erneuerbaren Energie. Eine konsequente Digitalisierung und Echtzeitsynchronisation von Erzeugung, Verbrauch und Infrastrukturen ist der Kern der Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien. Der Energiestandort Schleswig-Holstein soll auch bei der Systemintegration und der Versorgungssicherheit mit erneuerbaren Energien Vorreiter sein. Dabei werden wir die Potenziale des Projekts NEW 4.0 nutzen.

Wir werden den Ausbau von Intelligente Stromnetze (Smart-Grids) sowie entsprechende Software- und IT-Firmen unterstützen. Wir setzen dabei sowohl im Einsatz und Betrieb der Systeme als auch im Datenschutz auf hohe Sicherheitsstandards. Smart Grids erleichtern es Energiekonsumenten und -konsumentinnen bereits heute, selbst Strom ins Netz einzuspeisen, den Transfer per App zu kontrollieren und sich als sogenannte „Prosumer” neue finanzielle Möglichkeiten auf dem Energiemarkt zu eröffnen. Den Einbau intelligenter Zähler (Smart Meter) im privaten Bereich begrüßen wir, wenn sie ein sinnvoll nutzbares Preissignal an die Verbraucherinnen und Verbraucher geben. Die Erfassung des Stromverbrauchs darf dabei aber nicht dazu führen, dass die persönlichen Lebensgewohnheiten der Verbraucherinnen und Verbraucher ausforschbar werden. Wir setzten uns dafür ein, dass intelligente Zähler in ihrem technischen Design und im häuslichen Einsatz hohen Datenschutzanforderungen genügen und der Kontrolle der Verbraucherinnen und Verbraucher unterliegen. Wir wollen die Entwicklung und den Einsatz datenschutzfreundlicher Smart Meter im Land fördern.

 

Medizinische Versorgung und Gesundheitswesen

„Wir wollen die Chancen der Telematik im Gesundheitswesen nutzen. Dabei werden wir uns mit Projekten und auch strukturell an der Ausgestaltung beteiligen. Diese Technologien sollen Menschen nicht ersetzen, sondern sinnvoll unterstützen. Telemedizin bietet im Zusammenspiel mit vorhandenen personellen Versorgungskapazitäten die Chance, die medizinische Versorgung gerade im ländlichen Raum dauerhaft sicherzustellen. Ziel ist ein möglichst reibungsloses Zusammenwirken der verschiedenen Versorgungsebenen, um medizinisch sinnvolle Anwendungen für Patientinnen und Patienten zu bieten sowie die Kommunikation zwischen Ärztinnen und Ärzten und Patientinnen und Patienten zu erleichtern.

Gerade angesichts der Sensibilität der Daten und heute oftmals unsicherer Übertragungswege sind auch hier gute Datenschutzstandards von zentraler Bedeutung.

Zur Verbesserung der Versorgung der Patientinnen und Patienten werden wir

  • die Selbstverwaltung bei der Einführung einer einrichtungs- und sektorenübergreifenden elektronischen Patientenakte (ePA) unterstützen;

  • gemeinsam mit der Ärztekammer Schleswig-Holstein berufs- und standesrechtliche Anforderungen für die Nutzung von Telemedizin weiterentwickeln;

  • die medizinische Versorgung von Inseln und Halligen mit Unterstützung telemedizinischer Lösungen sicherstellen;

  • den Einsatz von telemedizinischen Anwendungen zur Unterstützung des nichtärztlichen medizinischen Rettungsdienstpersonals fördern;

  • die intersektorale Zusammenarbeit zwischen der präklinischen und klinischen Patientenversorgung erleichtern und hierzu in einem zu schaffenden Landeskrankenhausgesetz die Nutzung der Möglichkeit eines webbasierten interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA E-Health) regeln;

  • die Inanspruchnahme von Förderprogrammen zur Finanzierung des Ausbaus prüfen.

 

In der Präambel des Kapitels „Hochschule und Wissenschaft“ heißt es:

„In der Digitalisierung sehen wir große Chancen für unser Bundesland, insbesondere wenn es uns gelingt, die Digitalisierung als Querschnittsthema mit hoher Priorität in sämtlichen Bereichen zu verankern. Für die Vereinbarkeit von Ökonomie und Ökologie, beispielsweise in den Bereichen Landwirtschaft, Energiewirtschaft, Umwelt, Infrastruktur und Bau, spielt sie eine ebenso große Rolle wie für die Zukunft der Arbeit, der Bildung, der gesellschaftlichen Teilhabe, der medizinischen Versorgung sowie die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wissenschaftslandschaft. Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes haben hierbei die Rolle eines Impulsgebers und Entwicklungslabors der Digitalisierung in Schleswig-Holstein.“

Im Kapitel Allgemeinbildende Schulen heißt es:

„Die kompatible, flächendeckende Digitalisierung aller Schulen in Schleswig-Holstein in den Bereichen Arbeiten, Lehren und Lernen unter optimaler Ausnutzung von Bundesmitteln haben wir uns vorgenommen.“

In der Präambel des Kapitels „Wirtschaft, Arbeit, Verkehr, Tourismus“ heißt es:

„Einen besonderen Schwerpunkt wollen wir auf eine Stärkung der Gründer- und Unternehmerkultur, die Steigerung der Dynamik bei der Digitalisierung und neue Technologien zum Umwelt– und Klimaschutz im Zusammenhang mit der Energiewende setzen. Es gilt, sowohl traditionelle Branchen zu stärken und zu entwickeln als auch vielversprechende Zukunftsfelder auszubauen. Gleichzeitig werden wir ein für das Land geeignetes industriepolitisches Konzept weiterentwickeln und umsetzen. Zur Stärkung Schleswig-Holsteins im Wettbewerb mit anderen Standorten werden wir die Ansiedlungspolitik dynamischer betreiben und dabei auch für beste Rahmenbedingungen für neue Wirtschaftszweige, insbesondere aus der Kreativ- und Digitalwirtschaft und Unternehmensgründer sorgen.“

Etwas später heißt es ergänzend:

„Im Rahmen des Mittelstandsbeirates wollen wir auch eine weitergehende Entbürokratisierungsinitiative und Innovationsförderungsmöglichkeiten zur Stärkung von Beschäftigung, Forschung und Entwicklung prüfen. Dabei setzen wir auch auf Digitalisierung und E-Government.“

Zu Freelancern heißt es:

„Eine besondere Rolle spielt die Gruppe der „neuen Freiberufler“ insbesondere in der Beratungs- und Digitalwirtschaft (Kreativ- und IT-Freelancer sowie Beraterinnen und Berater). Wir respektieren die Arbeit dieser hochqualifizierten, selbstständigen Menschen in einem frei gewählten Geschäftsmodell und werden uns dafür einsetzen, auch diese Experten als Freiberufler anzuerkennen. Für diese wirtschaftlich erfolgreichen Tätigkeiten wollen wir Rechtssicherheit (insbesondere in Sachen Scheinselbstständigkeit) schaffen. Gleichzeitig wollen wir sicherstellen, dass Freelancer in den modernen digitalen Ökonomien nicht schlechter gestellt werden.“

Im Kapitel „Industriepolitik“ heißt es:

„Schleswig-Holstein verfügt über industrielle Kerne, die wir stärken wollen. Die Industrie ist von großer Bedeutung für eine ausgewogene und zukunftsfähige Wirtschaftsstruktur, sorgt für qualifizierte Arbeitsplätze, höhere Steuereinnahmen und eine gute Auftragslage im Mittelstand. Die Digitalisierung verändert die Industrie so stark wie keine andere Entwicklung seit über einem Jahrhundert (Industrie 4.0), was wir als Chance für Schleswig-Holstein begreifen.

Wir werden in einem breiten beteiligungsorientierten Prozess mit Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, Kammern, Hochschulen und Kommunen die industriepolitischen Konzepte mit neuen Akzenten weiterentwickeln. Glasfaser, Sicherheit bei der Energieversorgung, Strompreise, Erreichbarkeit und Abbau von Verwaltungsaufgaben sind ansiedlungsrelevante Faktoren. Wir werden deshalb vor allem die Verkehrsinfrastruktur, die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die Digitalisierung, die Fachkräftesicherung, die Steuer- und Energiepolitik, einen möglichen Bürokratieabbau und die Bereitstellung von geeigneten Flächen in den Mittelpunkt stellen.“

Im Kapitel „ Vernetzte Wirtschaft“ heißt es:

„Erfolgreiche Wirtschaftspolitik muss Prioritäten setzen und Alleinstellungsmerkmale herausarbeiten. Deshalb wollen wir die Clusterpolitik in Schleswig-Holstein fortführen und weiterentwickeln. Die Schwerpunktfelder Maritime Wirtschaft, Life Sciences (Gesundheitswirtschaft), Erneuerbare Energien, Ernährungswirtschaft, ITM (Informationstechnologien, Telekommunikation und Medien) und Tourismus halten wir für grundsätzlich richtig gesetzt. Sie sollen deshalb auch weiterhin einen wichtigen Teil der Wirtschaftsförderungsstruktur des Landes ausmachen.

Wir werden die Regionale Innovationsstrategie und die Clusterstrategien in diesen Sektoren weiterentwickeln und stärken.

Gleichzeitig sehen wir in zwei der Schwerpunktfelder ganz besondere Zukunftschancen, denen wir uns verstärkt zuwenden wollen:

  1. Im Bereich Erneuerbare Energien sehen wir die Chance, Schleswig-Holstein als Energiewendeland Nr. 1 weiter auszubauen und damit einen mittelständischen, aber auch industriepolitischen Schwerpunkt zu setzen. Die Förderung von Technologietransfer und Innovationen rund um den Komplex der Sektorenkopplung, Speicherung und „Power-to-X“-Verfahren bis hin zur Entwicklung von neuen, ressourcenschonenden Antriebstechnologien z.B. im Schienenverkehr wollen wir dabei besonders ins Blickfeld rücken.

  2. Im Bereich der Informationstechnologien, Telekommunikation und Medien (ITM) sehen wir einen zweiten, besonders zukunftsträchtigen Schwerpunkt. Der Ausbau der Digitalwirtschaft auf der Grundlage des notwendigen beschleunigten Ausbaus der digitalen Infrastruktur schafft hierbei in der Nähe zum Standort Hamburg ganz besondere Chancen. Wir wollen dabei die noch stärkere Vernetzung mit der zunehmend digitalen Kreativwirtschaft in den Blick nehmen, denn diese ist als Teil einer zukunftsweisenden, wissensorientierten Gesellschaft ein bedeutender Innovationsfaktor in unserem Land.“

In einem Abschnitt „Telekommunikation, Internet- & Medienwirtschaft“ heißt es:

„Nicht nur aufgrund der Nähe zum Medienstandort Hamburg bieten sich in Schleswig-Holstein besondere Chancen für Wachstum und neue Beschäftigungsmöglichkeiten in der Telekommunikations-, Internet- und Medienwirtschaft. Dies gilt auch im Bereich klassischer Medienanbieter, wie Verlage, Druckereien und Design- oder Werbeagenturen, vor allem aber für die Digitalwirtschaft, die mit neuen Geschäftsmodellen und innovativen Produkten und Dienstleistungen in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens vordringt. Auch die Konvergenz der Medien schafft hier vielfältige Innovationen über bisherige Mediengrenzen hinweg. Wir wollen besonders diese Potentiale digitaler Wertschöpfungsprozesse in unterschiedlichen Wirtschaftssektoren durch eine gezielte Ansiedlungsstrategie für unser Land begeistern. Deshalb werden wir im Rahmen der Clusterpolitik hier auch einen besonderen Schwerpunkt bilden. Dabei sollen insbesondere auch zunehmend digitalisierte Branchen der Kreativwirtschaft in den Blick genommen werden. Architektur- und Designbüros, Firmen der Games-Industrie und Softwareentwicklungsschmieden, aber auch Musikschaffende und Filmemacher – um nur einige zu nennen – stehen für die wirtschaftliche Dynamik einer modernen Branche, die vor allem auf Wissen und Innovation basiert. Für diese Unternehmen soll in Schleswig-Holstein ein ideales Umfeld entstehen und ausgebaut werden.“

In einem Abschnitt zum „Gründerland SH“ heißt es zu Unternehmertum, Existenzgründerförderung, Start-Ups:

„Wir wollen Schleswig-Holstein zu einem echten Gründerland machen. Es gibt hier bereits eine aktive Startup-Szene, die sich auch zunehmend vernetzt. Dennoch gibt es bisher, auf die Bevölkerungszahl bezogen, zu wenige Unternehmensgründungen in unserem Bundesland. Allen Mutigen und Kreativen wollen wir deshalb deutlich bessere Rahmenbedingungen und ein echtes Gründerklima bieten. Wir wollen die Gründung eines Unternehmens so einfach wie möglich machen und einen neuen Gründergeist befördern. Wir wollen sowohl den eher am Gemeinwohl orientierten Social Innovations als auch den klassisch gewinnorientierten Unternehmensgründungen bestmögliche Rahmenbedingungen bieten.“

Weiter heißt es:

„Unternehmerisches Denken und Einsatzbereitschaft wollen wir nicht nur mit Blick auf klassische Wirtschaftsunternehmen entwickeln, sondern ebenso für grüne und soziale Ökonomien. Ihnen allen wollen wir bestmögliche Rahmenbedingungen bieten. Jede Person, die sich entscheidet, in unserem Bundesland eine eigene Idee umzusetzen und die Gesellschaft damit ökologisch, sozial oder wirtschaftlich voranzubringen, ist eine Bereicherung für Schleswig-Holstein.

Wir werden die Gründungsförderung und die Förderung betrieblicher Nachfolgen vereinfachen und effizienter (auch mit neuen Formen z.B. der Mitarbeiterbeteiligung) machen und ein möglichst bürokratiefreies Jahr für Startups ermöglichen, damit sich die Gründerinnen und Gründer zunächst vor allem dem Aufbau ihrer Unternehmung widmen können. Zudem werden wir die Einführung einer Meistergründungsprämie prüfen.

Zudem werden wir den „Einheitlichen Ansprechpartner (EAP)“ ausbauen, in möglichst vielen Gesetzen sinnvoll verankern und ein einheitliches, digitales Verwaltungsportal zur Abwicklung von Verwaltungsvorgängen schaffen, um das „One-Stop-Shop“-Prinzip zu stärken.

Die Rahmenbedingungen für die Finanzierung von Unternehmensgründungen wollen wir u.a. via Crowdfunding, zinslose Darlehen und Venture-Capital-Investitionen durch weitergehende steuerliche Absetzbarkeit oder die Öffnung der Finanzierung durch Versorgungswerke verbessern. Wir wollen uns für die Schaffung eines BAföG-Systems für Gründerinnen und Gründer einsetzen und die vorhandenen Förderprogramme stärker für Nichtakademikerinnen und Nichtakademiker sowie „klassische“ Gründerinnen und Gründer in Mittelstand und Handwerk öffnen. Die Gründung eines Unternehmens soll zudem steuerlich besser berücksichtigt werden.

Bei der Förderung von Gründerinnen und Gründern sollen insbesondere auch die Kosten der sozialen Absicherung in den Blick genommen werden.

Neben Innovationsplattformen an Hochschulstandorten machen wir uns für die Einrichtung von digitalen Knotenpunkten, öffentlichen FabLabs und Coworking Spaces sowie Kreativzentren als öffentliche Anlaufstellen in Innenstädten in Kooperation mit regionaler Wirtschaft und Kommunen stark, beispielsweise durch die Nutzung leerstehender Flächen, Volkshochschulen, Schulen oder Bibliotheken.

Wir verbessern die ökonomische Grundbildung: Die Themen Wirtschaft, Selbstständigkeit und Unternehmertum sollen auch früher, umfangreicher und verlässlicher im Schulunterricht eine Rolle spielen und durch Einbindung von Menschen aus der beruflichen Praxis erlebbar gemacht werden.“

Weiter heißt es zur „Förderung von Technologietransfer und Innovation“:

„Technologietransfer und Innovationen aus den Hochschulen und Forschungseinrichtungen wollen wir sowohl im Bereich der Ausgründungen als auch durch eine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen etablierten Unternehmen und Hochschulen besser unterstützen. Wir werden die anstehenden Zielvereinbarungen mit den Universitäten nutzen, um ambitionierte Ziele zu setzen. Wir wollen die vielfältigen Institutionen, die Technologietransfer und Innovationen innerhalb und außerhalb der Universitäten fördern, stärken. Die Hochschulen, die Meisterschulen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten wollen wir zu echten Gründerzentren machen und die vorhandenen Strukturen und Vielfalt stärken und ausbauen.“

In der Präambel des Kapitels „Arbeit“ heißt es:

„Der demographische Wandel, die Globalisierung und immer mehr auch die Digitalisierung verändern die Arbeitswelt in einem erheblichen Maße. Durch die Digitalisierung entsteht eine ganz neue Beziehung von Mensch, Markt und Maschine. Während einige Berufe verschwinden oder sich zunehmend verändern, entwickeln sich parallel viele neue Berufsfelder. Die Erwerbsbiographien der meisten Menschen werden in Zukunft ganz anders aussehen als im Industriezeitalter. Wir wollen den Menschen helfen, die Chancen, die sich aus diesen Entwicklungen ergeben, für sich zu nutzen und die Risiken abmildern.“

Im Kapitel „Verbraucherpolitik und Verbraucherschutz, Bildung für nachhaltige Entwicklung“ heißt es zur Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein: 

„Dabei ist die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ein wichtiger Partner. Eine langfristige und stabile Finanzierung der Landesgeschäftsstelle und der Beratungsstellen wollen wir sicherstellen, um Planungssicherheit und qualifiziertes Personal zu erhalten. Wir wollen einen niedrigschwelligen Zugang zum Beratungsangebot für alle hier lebenden Menschen ermöglichen. Zusätzlich soll die Digitalisierung des Beratungsangebotes der Verbraucherzentrale weiter ausgebaut werden.“

Im Bereich „Leistungsfähige Polizei“ im Kapitel „Innenpolitik“ heißt es:

„Im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung aller Wohn- und Lebensbereiche nimmt die Spurensicherung in der digitalen Welt eine immer größere Bedeutung ein. Daher bauen wir bestehende Strukturen aus und schaffen zusätzlich ein „Kompetenzzentrum digitale Spuren“ im Landeskriminalamt, welches bei Bedarf Polizeidienststellen im Land mit Rat und Tat zur Seite steht.“

Im Bereich „Justiz“ im Kapitel „Innenpolitik“ heißt es:

„Die Digitalisierung stellt für die Justiz auf der Verwaltungsebene eine der großen Herausforderungen dieser Legislatur dar. Dabei kann die Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs zu einer erheblichen Effektivierung von Abläufen beitragen. Dafür müssen in der Umsetzungsphase die erforderlichen personellen Ressourcen bereitgestellt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Fortbildung konsequent unterstützt werden. Auch für die Geschäftsstellen und Serviceeinheiten soll es hierzu gezielte Fortbildungsprogramme geben. Wir werden als Landesregierung dafür sorgen, dass dieser Prozess von der ministeriellen Seite angemessen begleitet wird. Das Ziel muss eine effektive Steuerung des Prozesses sein.

Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs muss bei aller Effizienzsteigerung immer auch den Aspekt einer bürgernahen und vertrauensbildenden Rechtsprechungspraxis im Blick behalten.

Der Aspekt der IT-Sicherheit hat bei der Umstellung auf den elektronischen Rechtsverkehr höchste Priorität. Entsprechende Sicherheitskonzepte werden schnellstmöglich erstellt.“

Im Bereich „Kommunales“ im Kapitel „ Innenpolitik“ heißt es:

„Die Digitalisierung berührt alle Lebensbereiche und wird auch zu wesentlichen Veränderungen der öffentlichen Verwaltungen führen. Bund, Land und Kommunen müssen diesen Prozess in enger Kooperation gestalten. Wir werden die Kommunen auf diesem Weg aktiv unterstützen.

Entscheidend ist das Ziel, den Menschen in der digitalen Welt eine moderne, bürgernahe Verwaltungsdienstleistung anbieten zu können. Nicht die Verwaltung, sondern die Bürgerinnen und Bürger als Nutzer stehen im Mittelpunkt dieses digitalen Veränderungsprozesses.“

Darauf folgt ein eigenes Kapitel „Moderne Verwaltung“:

„Eine moderne Verwaltung bedeutet vor allem guter Service für die Bürgerinnen und Bürger: Nachhaltig, mit weniger Zeitaufwand, weniger Wegen und weniger Kosten. So stellen wir uns eine effiziente und bürgernahe Verwaltung vor. Die Chance dazu bietet die Digitalisierung. Weil wir sie nicht nur als „Nutzung von Technik“ verstehen, sondern damit eine konsequente Verbesserung der Geschäftsprozesse der Verwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger organisieren wollen, werden wir durch die Weiterentwicklung der E-Government-Strategie unsere Verwaltungen für die Zukunft fit machen. Mit dem Ausbau des E-Governments wollen wir dazu beitragen, dass Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmerinnen und Unternehmer einfach und zeitlich flexibel Zugang zur Verwaltung haben, bestehende Hürden abgebaut und Verfahren beschleunigt werden.

Wir werden eine gemeinsame Strategie von Land und Kommunen für einen konsequenten Ausbau des E-Governments entwickeln. Ziel soll hierbei insbesondere der Aufbau eines zentralen Internet-Portals für die Verwaltungsleistungen des Landes und der Kommunen unter Einbindung des „Einheitlichen Ansprechpartners“ sein. Die Erarbeitung und Umsetzung soll landesweit von einer zentralen Stelle koordiniert und evaluiert werden. Dabei sind insbesondere verstärkt die Möglichkeiten des E-Government-Gesetzes zu nutzen, die es dem Land unter anderem erlauben, einheitliche Standards für digitale Verwaltungslösungen zu definieren.

Bei der Entwicklung der Strategie zum Ausbau des E-Government werden wir von Beginn an die besonderen datenschutzrechtlichen Herausforderungen, die mit einer verstärkten digitalen, auch verwaltungsträgerübergreifenden Datenverarbeitung verbunden sind, im Blick haben und ausschließlich Lösungswege verfolgen, die den umfassenden Datenschutz für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Aus diesem Grund werden wir das ULD von Beginn an in die Entwicklung von E-Government-Lösungen einbinden.

Wir wollen künftig an zentraler Stelle ein strategisches Innovationsmanagement implementieren, welches unter Einbindung externer wissenschaftlicher Beratung neue Modernisierungsansätze für die öffentliche Verwaltung entwickelt und Hilfestellungen bei der Umsetzung gibt.

Unser Ziel ist eine fortlaufende Überprüfung des Bestandes an gesetzlichen Regelungen und untergesetzlichen Normen in unserem Land. Wir werden unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände eine umfassende Aufgabenkritik durchführen, um überflüssige Regelungen zu identifizieren und abzuschaffen.

Wir werden am Ziel des Projektes KoPers, Prozesse innerhalb der Landesverwaltung zu optimieren, festhalten. Hierfür hat das Projekt wichtige Personalverwaltungsprozesse identifiziert, die standardisiert und möglichst im Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) zentralisiert werden sollen. Auf dieser Grundlage werden wir die Reorganisation der Personalverwaltung weiterentwickeln.“

Im Kapitel „Landesplanung und Städtebau“ heißt es:

„Die Digitalisierung hat für uns auch bei der Landesplanung eine zentrale Bedeutung. Den Ausbau der Breitbandversorgung werden wir landesplanerisch unterstützen.“

Im Europakapitel gibt es einen Absatz „Digitale Bürgerrechte international und europäisch sichern“:

„Digitalisierung endet nicht an Staatsgrenzen. Daher sind in vielen Bereichen europäische und internationale Regelungen notwendig. Der digitale Wandel darf nicht von einigen wenigen bestimmt werden, sondern muss nach fairen Grundprinzipien geordnet sein.

Wir orientieren uns am Grundprinzip, dass die Souveränität des Einzelnen bei der Verfügbarkeit von Daten jederzeit gewahrt bleiben muss und das Recht auf Privatheit sowie die Zugänglichkeiten von digitaler Teilhabe gewährleistet wird.

Deshalb werden wir im Interesse Schleswig-Holsteins auf die Verabschiedung gemeinsamer Standards in den Bereichen technischer Regulierungen, Datenschutz und Datensicherheit sowie den Abbau von Hemmnissen für einen freien digitalen Waren- und Dienstleistungsverkehr, eingebettet in das Kernziel der Errichtung eines einheitlichen digitalen europäischen Binnenmarktes, hinwirken.“

Zur Sicherheitsgesetzgebung heißt es im Koalitionsvertrag bereits in der Präambel:

„Der liberale Rechtsstaat muss seinen Bürgerinnen und Bürgern Freiheit und Sicherheit bieten, beides bedingt sich. Wir wollen dafür die bürgernahe Polizei und die Justiz stärken, Freiheits- und Bürgerrechte sichern und werden so einen funktionierenden Rechtsstaat gewährleisten.“

Weiter heißt es in der Präambel des Kapitels zur Innenpolitik:

„Den Schutz der Freiheiten aller zu gewährleisten ist die Aufgabe des Staates. Dazu ist ihm das Gewaltmonopol übertragen. Eine effiziente Sicherheitsarchitektur, die sich an der realen Gefahrenlage orientiert, aber auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt, ist deshalb Grundlage für die freie Entfaltung der Menschen in unserem Gemeinwesen.

Eine offene und freie Gesellschaft braucht auch Sicherheit. Sicherheit ist ein Grundbedürfnis der Menschen und dient maßgeblich dem Erhalt der Lebensqualität in unserem Land. Wir verstehen es als Pflicht der Politik, die entsprechenden Rahmenbedingungen für die Sicherheitsbehörden zu schaffen, geltendes Recht konsequent umzusetzen und durchzusetzen sowie erkannte Vollzugsdefizite in polizeilichen Aufgabenfeldern unverzüglich abzustellen.

Vor unserem geschichtlichen Hintergrund und im Angesicht der aktuellen Bedrohungslagen verstehen wir Freiheit und Sicherheit nicht als Gegensätze und treten dafür ein, dass die Verbesserung der Sicherheitslage in Schleswig-Holstein nicht zu Lasten der persönlichen Freiheit der Einzelnen in unserer Gesellschaft geht.“

Weiter heißt es im Abschnitt „Rechts- und Handlungssicherheit“ des Kapitels zur Innenpolitik:

„Die Sicherheitsbehörden sind bei ihrer Arbeit stets darauf angewiesen, dass der Gesetzgeber notwendige und hinreichend bestimmte Eingriffsbefugnisse nach Maßgabe des geltenden Rechts und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, insbesondere der des Bundesverfassungsgerichtes, schafft.“

Weiter heißt es:

„Änderungen der Sicherheitsgesetze werden die Koalitionspartnerinnen und -partner nur im Konsens vollziehen.

Der Telekommunikationsüberwachung und der Online-Durchsuchung sowie anderen grundrechtssensiblen Verschärfungen von Seiten des Bundes werden wir nur dann zustimmen, wenn die Maßnahmen nach Auffassung aller Koalitionspartnerinnen und -partner keine unverhältnismäßigen Eingriffe in Freiheitsrechte darstellen.“

Zur Ausstattung der Polizei heißt es im Kapitel zur Innenpolitik:

„Wir werden eine zeitgemäße technische Ausstattung aller Polizeidienststellen – nicht nur mit Digitalfunk und internetfähigen Computern – sicherstellen – und in medienbruchfreie IT-Fachverfahren investieren.“

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