Die europäische Datenschutzreform ist eines der wichtigsten europäischen Projekte der letzten Jahre. Sie sorgt für hohe gemeinsame Datenschutzstandards in der gesamten Europäischen Union. In so gut wie jedem Lebensbereich werden dort wichtige Datenschutz-Fragen umfassend geregelt. Einheitliche europäische Standards für die Datennutzung geben sowohl den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie auch den Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit. Die Klarheit der Regelungen sowie auch die Vereinheitlichung ist Voraussetzung für einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt. Das ist ein klarer Grüner Erfolg.

Die Bundesregierung versucht nun bei der Anpassung dieses hohe Datenschutzniveau zu verwässern. Der Entwurf zum Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz ignoriert in vielen Punkten europarechtliche Vorgaben. Die hochproblematische Videoüberwachung öffentlicher Räume wird ausgeweitet. Das Grundprinzip der Zweckbindung wird zugunsten intransparenter Big Data-Auswertungen weiter ausgehöhlt. Die Aufsicht über den Datenschutz, insbesondere bei den Sicherheitsbehörden und Berufsgeheimnisträgern, wird weiter beschränkt. Und die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger durch die Datenschutzbeauftragten wird vollkommen unnötig erschwert.

Deshalb ist es umso dramatischer, dass dieses wichtige Gesetz wieder einmal im Eilverfahren durch den Bundestag gepeitscht werden sollte. Am Montag setzte die Große Koalition die Beratung und Abstimmung des Gesetzes ohne Ankündigung und entgegen den Vereinbarungen auf die Agenda dieser Woche. Die für eine Expertenanhörung am Montag geladenen Sachverständigen brüskierte die Koalition mit Änderungsanträgen in letzter Minute. Eine fundierte Auseinandersetzung konnte so überhaupt nicht stattfinden. Diese vorsätzliche Missachtung des Parlaments ist skandalös. Auch netzpolitik.org berichtete bereits über diesen Vorgang. Einen Teilerfolg konnten wir erzielen: Aufgrund unseres lautstarken Protestes wurde die Abstimmung über dieses wichtige Gesetz nun doch – wie anfangs vereinbart – auf Ende April vertagt.

Dem Datenschutz kommt in der digitalen Welt eine zentrale Schutzfunktion zu. Dies hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt klargemacht. Wir brauchen endlich einen Rechtsrahmen, der dieser Entwicklung angemessen Rechnung trägt sowie eine Stärkung der Aufsichtsstrukturen. Die Bundesregierung fordern wir dazu auf, endlich auch ihren Teil zu Sicherstellung eines effektiven Grundrechtsschutz bereitzustellen. Der nun vorgelegte Entwurf leistet hierfür keinen Beitrag – hierin waren sich auch die Sachverständigen einig.

An dieser Stelle dokumentieren wir die Videoaufzeichnung der Anhörung vom vergangenen Montag:

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