Öffentliche Anhörung des Innenausschusses

zum geplanten „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“

am 6. März 2017 um 13:00

im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages, Raum E 200

Konrad-Adenauer-Str. 1 10557 Berlin

Wieder einmal plant die Bundesregierung ein Gesetz zur Ausweitung der Videoüberwachung. Mit dem sogenannten „Videoüberwachungsverbesserunsgesetz“ soll der Einsatz von Überwachungskameras in den öffentlich zugänglichen Bereichen privat betriebener Einrichtungen erleichtert werden. Wie der Einsatz von Videokameras in privaten Räumen die öffentliche Sicherheit erhöhen soll, konnte das Bundesinnenministerium bislang nicht ausreichend begründen. Ausführliche Berichte über die geplante Gesetzesänderung findet Ihr auf netzpolitik.org.

Bevor der Gesetzesentwurf in zweiter Lesung im Bundestag abgestimmt wird, beraten die Fachausschüsse darüber. Die Anhörung des Innenausschusses wird öffentlich sein und ich möchte Euch herzlich einladen, daran teilzunehmen!

Ihr könnt Euch bis zum 2. März mit Name und Geburtsdatum beim Ausschusssekretariat anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Tags

Comments are closed

Archive