Ohne Debatte hat der Deutsche Bundestag den Antrag der grünen Bundestagsfraktion zur Einführung verbindlicher Mindestqualitätsvorgaben für Internetzugänge abgelehnt. Die Große Koalition zeigtdamit  beim digitalen Verbraucherschutz ihr wahres Gesicht. Sie ist gut darin, leere Versprechungen über immer höhere Internet-Bandbreiten zu machen, die angeblich bis 2018 flächendeckend zur Verfügung stehen würden. Aber sie winkt müde ab, wenn es darum geht, Verbraucherinnen und Verbrauchern durchsetzbare Rechte an die Hand zu geben, um sich gegen die leeren Versprechungen der Telekommunikationsunternehmen zur Wehr zu setzen.

Wer „bis zu 50 MBit“ einkauft, kann froh sein, wenn er 25 MBit bekommt – das haben mehrere Qualitätsstudien im Auftrag der Bundesnetzagentur klar gezeigt. Unser Antrag, der heute mit den Stimmen der Koalition abgelehnt wurde, hätte das geändert. Internetanbieter sollten verpflichtet werden, zukünftig mindestens 90 Prozent der von ihnen beworbenen Internetgeschwindigkeiten auch zu liefern.

Die neue EU-Verordnung zur Netzneutralität hätte dies ermöglicht. Für den Fall, dass die Unternehmen sich nicht an solche Vorgaben halten, wäre die Einführung von

Sanktionen möglich gewesen, beispielsweise Bußgelder oder einen pauschalierten Schadenersatz für die betroffenen VerbraucherInnen und Verbraucher.

Die Mindestqualitätsvorgaben könnten in der geplanten TK-Transparenzverordnung verankert werden. Sanktionen müssten in die ebenfalls geplante TKG-Änderung aufgenommen werden.

Genau das hat unser Antrag vorgeschlagen, der mit Mehrheit der Stimmen der großen Anti-Verbraucher-Koalition ohne Debatte abgelehnt wurde.

So bleibt alles, wie es ist: Die Transparenzverordnung beschränkt sich, wie der Name schon sagt, auf reine Transparenz-Vorgaben. Statt durchsetzbarer Rechte bekommen die Verbraucherinnen und Verbraucher ein neues Produktinformationsblatt. Und die TKG-Änderung beschränkt sich darauf, auf bereits bestehende Rechtsmittel zu verweisen. Das bedeutet: Wer von seinem Anbieter nicht die Bandbreite bekommt, die er bezahlt, kann versuchen, dagegen vor Gericht zu klagen. Vielleicht bekommt er recht und am Ende fünf Euro zurück. Das ist sehr enttäuschend.

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