Seit 2013 planen die EU und Kanada ein Abkommen zur Fluggastdatenspeicherung, wie sie bereits mit Australien und den USA bestehen. Schon lange setzen wir uns als Grüne im Europäischen Parlament gegen die EU-weite Fluggastdatenspeicherung ein. Während das Europäische Parlament den Abkommen mit den USA und Australien zugestimmt hat, hat es im November 2014 das Abkommen zur Fluggastdatenübermittlung zwischen der EU und Kanada an den Europäischen Gerichtshof eingereicht, um eine Überprüfung der Grundrechte einzuholen.

Gestern, am 8. September 2016, hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Paolo Mengozzi, seine Schlussanträge im Prüfverfahren über das Abkommen der Europäischen Union und Kanada zur Fluggastdatenspeicherung vorgelegt. Die Schlussanträge des Generalanwaltes zeigen deutlich, dass die massenhafte Speicherung von Fluggastdaten, wie sie auch in Abkommen mit den USA und Australien, sowie im Rahmen der jüngst beschlossenen EU-Richtlinie zu PNR-Daten festgelegt ist, in dieser Form nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Eine anlasslose fünfjährige Speicherung aller Daten von Fluggästen die von der EU nach Kanada reisen, ist laut Generalanwalt nicht vereinbar mit den EU-Grundrechten. Damit folgt er den Aussagen des Europäischen Gerichtshofs aus dem Frühjahr 2014, als die Richter*innen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärten. Diese stellten in ihrem Urteil fest, dass für eine rechtmäßige Speicherung von personenbezogenen Daten immer ein Bezug der betroffenen Person zu einem örtlich oder zeitlich begrenzten Risiko oder ein konkreter Verdacht notwendig ist.

Trotz dieser bekannten Bedenken hatte das Europäische Parlament im April 2016 ein Fluggastdatensystem für die Europäische Union beschlossen, das eine anlasslose, fünfjährige Speicherung der Fluggastdaten aller EU-Reisenden vorsieht. Die Mitgliedstaaten planen, diese Maßnahme auch auf innereuropäische Flüge auszuweiten. Wenn die Richter den Schlussanträgen des Generalanwalts folgen, ist damit auch die entsprechende EU-Richtlinie sowie deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten und die ebenfalls bereits verabschiedeten Abkommen mit den USA und Australien rechtswidrig. Die Kommission muss nun endlich eine Kehrtwende weg von der anlasslosen Speicherung machen und stattdessen auf verdachts- und risikobasierte grenzübergreifende Sicherheits- und Ermittlungsmaßnahmen setzen.

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