Der 30. August 2016 ist ein wichtiger Tag für das offene Internet und die Innovationskraft des Netzes. Die europäische Regulierungsbehörde BEREC hat ihre Leitlinien zur Netzneutralität vorgestellt und damit die sehr schwammige EU-Verordnung in Absprache mit den nationalen Regulierungsbehörden ausgelegt. Es gibt Grund zur Freude aber das Ergebnis ist auch zwiespältig.

Wir begrüßen, dass die BEREC unmissverständlich betont, dass mit den Leitlinien die Grundrechte, wie Verbraucher- und Datenschutz, Meinungs- und Informationsfreiheit, Nichtdiskriminierung sowie die Freiheit der Geschäftsausübung gestärkt werden sollen. Mit dieser Generalklausel wird der offene Charakter des Internet betont und den nationalen Regulierungsbehörden und Gerichten eine deutliche Richtung vorgegeben. Der Einsatz für eine echte Netzneutralität von über 500.000 Petenten und zahlreichen zivilgesellschaftlichen Akteuren hat sich gelohnt. Auch mehrere Abgeordnete der grünen Bundestagsfraktion hatten sich mit einer Stellungnahmen für einen starken Schutz der Netzneutralität an die BEREC gewandt.

Richtung stimmt, Teufel steckt im Detail

Allerdings enthalten die Regeln für die drei größten Streitpunkte, Verkehrsmanagement, Spezial-Dienste und Zero-Rating, nach wie vor Lücken. Eine eindeutige Abkehr von Zero-Rating, eine Vorabkontrolle von einzuführenden Spezialdiensten und eine verpflichtende Kontrolle von objektiv notwendigem Verkehrsmanagment wurde nicht in Gänze erreicht. Hier verpasst es die BEREC eindeutigere Schutzmaßnahmen für die Internetnutzer und das offenen Internet zu schaffen.

Nach über zehnjähriger und intensiver Debatte, mehreren grünen Anträgen zum Schutz der Netzneutralität, nach dem die Bundesregierung eine gesetzliche Sicherung der Netzneutralität jahrelang verschlafen hat und die zugrunde liegende EU-Verordnung sehr schwammig formuliert wurde und nicht wie beispielsweise in den USA die Netzneutralität eindeutig gesetzlich abgesichert wurde, ist es der BEREC in komplizierten Abwägungen immerhin gelungen, den Grundcharakter des offenen Internets zu wahren. In den Jahren der Debatte um die Netzneutralität hat sich immer wieder gezeigt, dass kleinste Rechtslücken und Uminterpretationen von Rechtsbegriffen zur Aufweichung der Netzneutralität genutzt wurden. Daher werden wir die konsequente Umsetzung der neuen Regeln im Sinne des offenen Internet durch die nationalen Regulierungsbehörden und die weitere Debatte eng verfolgen.

Eine Übersicht über unsere Artikel, parlamentarische Initiativen und unsere Stellungnahme zur BEREC-Leitlinie findet sich hier:

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