Heute hat die Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Vosshoff, den 5. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2014-2015 vorgelegt. Wir danken der Bundesbeauftragten für den Tätigkeitsbericht. Es war überfällig, die Bundesbeauftragte unabhängig zu stellen. Um den vor ihr liegenden Herausforderungen des digitalen Zeitalters gerecht zu werden, bedarf es einer weiteren Stärkung der Beauftragten und ihres Hauses.

Der von der Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit vorgelegte Bericht gibt wichtige Impulse und zeigt noch einmal die Notwendigkeit auf, bestehende Defizite  im Bereich der Informationsfreiheit abzubauen, ausufernde Ausnahmeregelungen einzudämmen und den bestehenden Flickenteppich auf Bundes- und Landesebene zu vereinheitlichen. Zudem müssen wir neue Ideen aufnehmen. Das Ziel muss die proaktive Veröffentlichung von Informationen bleiben.

Nur durch die Weiterentwicklung bestehender Informationsfreiheitsrechte können wir die enormen Chancen von Internet und Digitalisierung zur Vitalisierung unserer Demokratie nutzen. Die Informationsfreiheit wollen wir auch weiterhin um den Gedanken von Open Data erweitern. Neben demokratischen liegen hier auch enorme wirtschaftliche Potentiale, die durch die Bereitstellung offener Daten freigesetzt werden könnten. Das haben zahlreiche Studien immer wieder aufgezeigt.

Die Bundesregierung verschläft das Thema seit Jahren. Sie schaut auch weiterhin tatenlos zu, wie Deutschland international den Anschluss verliert. Ob in dieser Wahlperiode noch das im schwarz-roten Koalitionsvertrag versprochene Open Data-Gesetz tatsächlich kommt, ist fraglich. Derzeit sind es vor allem die Länder, die das Thema voranbringen und ein Transparenzgesetz nach dem anderen vorlegen. Sie haben schlicht keine Lust mehr, weiterhin auf den Bund zu warten. Sie zeigen, dass ein zupackendes Vorgehen und eine tatsächliche Strategie lange überfällig sind.

Die Bundespolitik muss endlich wieder eine Führungsrolle bei der Weiterentwicklung der Informationsfreiheit einnehmen. Sie muss eine Open Data-Gesetz vorlegen und sollte die Expertise der Bundesbeauftragten, der Opposition und einer höchst engagierten Zivilgesellschaft einbeziehen. Ihren Tiefschlaf im Bereich E-Government muss sie endlich beenden und seit Jahren vorliegende Vorschläge zur Weiterentwicklung der Informationsfreiheit aufgreifen.

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