Angesichts des jüngsten Vorschlags von Bundesinnenminister de Maiziere, ein Vermummungsverbot für Nutzerinnen und Nutzer des Internets einzuführen, reibt man sich fast ungläubig die Augen. Diese Debatte haben wir in den letzten Jahren nun wirklich erschöpfend geführt. Dass der Minister, um von eigenen, offensichtlichen Versäumnissen abzulenken, erneut einen Vorschlag aus der Mottenkiste konservativer Law & Order-Politik hervorkramt, ist kein Versehen, sondern hat seit langem System.

Mittlerweile vergeht kaum ein Tag, an dem Thomas de Maiziere keinen grundrechtsnegierenden Vorschlag macht. Der Populismus des Innenministers kennt scheinbar keine Grenzen mehr. Man kann sich nur wundern, dass Fragen der Grundrechtsgeltung und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts offensichtlich für Thomas de Maiziere noch immer keinerlei Rolle spielen. Durch seine jüngste Forderung zeigt der Minister, dass er die Debatte der letzten Jahre nicht einmal ansatzweise verfolgt hat. Ein solches, weder durchsetzbares noch mit unserer Verfassung in Einklang zu bringendes „Vermummungsverbot“ fordert heute aus gutem Grund niemand mehr.

Der Minister ist nicht nur eine Gefahr für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, längst ist er auch eine Gefahr für die IT-Sicherheit in Deutschland. Während die ganze Welt an Techniken feilt, um Anonymität und Verschlüsselung zu stärken und auszubauen, fordert der deutsche Bundesinnenminister weiterhin generelle Hintertüren in Hard- und Software und nun sogar ein völliges Ende der Anonymität im Netz. Wie seine jüngste Forderung mit dem in ihrer „Digitalen Agenda“ formulierten Ziel der Bundesregierung, Deutschland zum „Verschlüsselungsstandort Nummer eins“ machen zu wollen, zusammenpasst, weiß wohl nur der Minister.

Statt Grundrechte zu schleifen, um von den eigenen, jahrelangen Versäumnissen abzulenken, muss die Bundesregierung endlich effektiv gegen „Hate Speech“ im Internet vorgehen. Sie muss die Unternehmen, wie im Rahmen der „Task Force“ von ihr versprochen, an die eindeutige, heute geltende Gesetzeslage und die Verpflichtung, entsprechende Postings umgehend nach Kenntnisnahme zu prüfen, gegebenenfalls zu löschen und Strafverfolgung zu ermöglichen, erinnern.

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