Europäisches Parlament in Brüssel, 6. April 2016, 15:00-18:30 Uhr

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Nach der Reform ist vor der Reform: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung wird nun in Kürze in Kraft treten, und schon stehen die Nachfolgeprojekte an. Die sogenannte „e-Privacy“-Richtlinie 2002/58, die den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation als „lex specialis“ regelt und 2009 zum letzten Mal novelliert wurde, soll an die allgemeinen Regeln der neuen Grundverordnung angepasst werden. Die EU-Kommission plant für Ende des Jahres einen Gesetzesentwurf dazu. Unter anderem wird es um die „Cookie-Benachrichtigungen“ gehen, die seit 2009 auf jeder zweiten Webseite auftauchen und die BesucherInnen nur dazu erziehen, immer auf „ok“ zu klicken. Außerdem gehts es auch um die Frage, ob nur klassische Telekommunikationsanbieter wie Telefon- oder Internetzugangsfirmen von den spezifischen Regeln der e-Privacy-Richtlinie erfasst werden sollen, oder auch Dienste wie Skype oder sogar WhatsApp. Darüber hinaus wird auch IT-Sicherheit eine wichtige Rolle in der Debatte spielen. Da die e-Privacy-Richtlinie nicht nur das Grundrecht auf Datenschutz, sondern auch das Grundrecht auf Vertraulichkeit der Kommunikation umsetzen und schützen soll, wäre es gerade in Zeiten von Massenüberwachung sinnvoll, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verpflichtend vorzuschreiben.

Um diese Diskussion bereits in einer frühen Phase mitzugestalten, laden die Grünen im Europäischen Parlament am Mittwoch, 6. April 2016, zu einer Anhörung nach Brüssel ein. Neben interessanten VertreterInnen aus NGOs und Unternehmen werden auch einige hochkarätige WissenschaftlerInnen zu Wort kommen. Für das erste Panel konnten wir Rosa Barcelo als Rednerin gewinnen, die in der EU-Kommission für die Reform zuständig ist.

Programm
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Am 12. April richtet die EU-Kommission auch einen Workshop für Interessengruppen zur Reform der e-Privacy-Richtlinie aus.

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