Anlässlich der heutigen Eröffnung eines Verfahrens wegen Verdachts auf Marktmachtmissbrauch gegen Facebook durch das Bundeskartellamt habe ich gemeinsam mit meiner Kollegin Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik der grünen Bundestagsfraktion, die bisherige Haltung der Bundesregierung bezüglich der Regulierung marktmächtiger Unternehmen kritisiert.

Wir begrüßen, dass das Bundeskartellamt jetzt handelt. Der berechtigte Verdacht, dass Facebook durch die Ausgestaltung seiner Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten möglicherweise seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, besteht seit Jahren.

Wir kämpfen seit langem entschlossen für den Daten- und Grundrechtsschutz von derzeit knapp 30 Millionen deutschen Nutzerinnen und Nutzern in den sozialen Netzwerken und haben immer wieder auf die Problematik marktbeherrschender Anbieter verwiesen. Die Bundesregierung duckt sich seit Jahren weg. Eine gesetzliche Regulierung hat sie stets abgelehnt. Stattdessen hat sie allein auf Selbstregulierung gesetzt und den Anbietern so signalisiert, dass sie nichts zu befürchten haben.

Ilse Aigner boykottierte Facebook medienwirksam und ließ als Verbraucherschutzministerin Millionen deutscher Nutzerinnen und Nutzer im Regen stehen. Sigmar Gabriel kündigte auf dem Höhepunkt des Europawahlkampfes an, Unternehmen wie Google notfalls zerschlagen zu wollen – um wenige Wochen später zu erklären, er sehe keinerlei gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Beim Vorschlag einer neuen Digitalagentur hat man verpasst, den koalitionsintern abzustimmen.

Jetzt muss auch die Bundesregierung endlich ihrer Verantwortung für den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden. Sie muss die Samthandschuhe im Umgang mit Firmen, deren Ziel es ist, unser privates Leben zu durchleuchten und zu ökonomisieren, ausziehen. Auch sie muss konkrete Vorschläge für neue Wettbewerbsregeln für die digitale Welt vorlegen.

Die Entscheidung des Bundeskartellamts zeigt auch, dass wir für das Internet neue, moderne Wettbewerbsregeln brauchen. Die immer größere Sammlung von Daten durch bestimmte Unternehmen darf nicht erst bei Missbrauchsverfahren eine Rolle spielen. Sie muss auch bei der Analyse von Marktmacht berücksichtigt werden und in die Fusionskontrolle einfließen.

Konkrete Vorschläge hierzu haben wir als grüne Bundestagsfraktion unterbreitet. Hier findet Ihr unsere Kleine Anfrage zur Marktmacht global agierender IT-Unternehmen (pdf), hier einige Infos zu dem von uns durchgeführten Fachgespräch „Marktmacht, Wettbewerb und Vielfalt in der digitalen Wirtschaft“ hier unser Positionspapier „Vielfalt und fairer Wettbewerb statt Macht der Monopole“ (pdf).

UPDATE 4. März 2016:

Am 13.4.2016 wird der Ausschuss  ein öffentliches Fachgespräch zum Thema „Kartellrecht und Plattformen“ durchführen. Über das Fachgespräch werden wir noch einmal gesondert berichten.

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