Soeben meldet Spiegel Online, dass Facebook das bisherige Verfahren zur Überprüfung von Inhalten geändert hat. Wer in den letzten Tagen in den sozialen Netzwerken unterwegs war, konnte das bereits spüren: Bereits überprüfte und vormals für nicht beanstandet erklärte Inhalte wurden plötzlich doch gelöscht. „Es geht doch“, dachte man. Offenbar ist es mit ausreichend Willen plötzlich doch möglich, mehr gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Das war bitter nötig.

Es ist begrüßenswert, dass Facebook das bisherige Verfahren zur Überprüfung von Inhalten geändert hat. Genau hierauf haben wir in den letzten Monaten immer wieder – auch hier – gedrungen und darauf aufmerksam gemacht, dass es eben nicht ausreicht, wenn Mitarbeiter in den USA, ohne spezifische Kenntnis der deutschen Rechtslage, Inhalte überprüfen.

Das Ergebnis dieser Überprüfungen war alles andere als zufriedenstellend: Klar strafbare Inhalte blieben viel zu oft im Netz. Das ändert sich nun hoffentlich. Inhalte müssen nicht nur entlang der deutschen Rechtslage überprüft und schnellstmöglich gelöscht werden, sondern gelöschte Kommentare auch an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden. Ob dies nun tatsächlich geschieht, ist derzeit noch unklar. Hier werden wir in den nächsten Tagen auf jeden Fall nachhaken.

Klar ist: Die Bundesregierung ist weiterhin in der Pflicht die Unternehmen an ihre Verantwortung zu erinnern und klare rechtliche Vorgaben zu machen, beispielsweise, was den Datenschutz in den sozialen Netzwerken angeht. Hier gibt es weiterhin extrem viel zu tun. Das hat nicht zuletzt ein vom VZBV erstrittenes, gestriges Urteil des Bundesgerichtshofs zur „Friends-Finder“-Funktion von Facebook noch einmal unterstrichen. Auch der nationale Gesetzgeber ist weiterhin in der Pflicht, klare gesetzliche Vorgaben zu machen und diese auch nötigenfalls durchzusetzen.

Vorschläge wie der von CDU-Generalsekretär Peter Tauber, Hate Speech und damit klar strafbare Inhalte im Netz zu belassen, würden die Kapitulation des Rechtsstaates vor rechten Pöblern bedeuten. Genau sowenig dürfen wir Antidemokraten entgegen kommen, indem wir Freiheitsrechte abbauen und die Diskussion um die Anonymität im Netz wieder aufmachen, wie dies zuletzt Ralf Stegner getan hat. Ich halte wenig davon, offen rechtsextreme, homophobe und antisemitische Hetze nicht nach rechtsstaatlich klaren Kriterien zu löschen und erneut längst beendet geglaubte Debatte um ein „Vermummungsverbot im Netz“ zu führen.

Die GroKo sollte nicht weiter ablenken, sondern die Anbieter endlich an ihre klaren rechtlichen Verpflichtungen erinnern! Entsprechende Vorschläge liegen seit Jahren auf dem Tisch. Dass es durchaus erfolgsversprechend ist, am Ball zu bleiben, haben die letzten Wochen gezeigt.

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