Am kommenden Mittwoch, dem 16.12.2015 findet eine öffentliche Anhörung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (pdf) im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags statt. Das Thema „Störerhaftung“ ist seit Jahren Gegenstand intensiver politischer Debatten. Unsere Position zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung haben wir auf grün-digital immer wieder verdeutlicht. Hier findet Ihr die Rede, die ich zum vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung im vergangenen Donnerstag zu Protokoll gegeben habe, in der alle wesentlichen Kritikpunkte zum Gesetzesentwurf zusammengefasst sind. Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke haben wir vor langem einen Gesetzesentwurf der Opposition zur Störerhaftung vorgelegt. Hier findet Ihr die Tagesordnung (pdf) für die Anhörung am kommenden Mittwoch, zu der Ihr Euch anmelden könnt.

Anhörung Telemediengesetz
Mittwoch, dem 16. Dezember 2015, 11.00 bis 13:00 Uhr
im Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900
Konrad-Adenauer-Str. 1, 10557 Berlin

Von den Fraktionen benannte Sachverständige:

  • Dr. Dirk Häger, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
  • Dr. Dieter Frey, FREY Rechtsanwälte
  • Dr. Ulrich Meier, hotsplots GmbH
  • Prof. Dr. Gerald Spindler, Georg-August-Universität Göttingen
  • Prof Niko Härting, HÄRTING Rechtsanwälte
  • Volker Tripp, Digitale Gesellschaft e.V.
  • Dr Ulf Buermeyer, Landgericht Berlin

Stellungnahmen:
Die Sachverständigen wurden vorab gebeten, Stellungnahmen zu dem vorliegenden Entwurf einzureichen. Bislang liegen noch keine Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen vor. Sobald die ersten Stellungnahmen der Sachverständigen eintreffen, werden wir hier darauf verweisen.

UPDATE 16.12.2015:

Anmeldung:
Die Anhörung ist öffentlich, d.h. Interessierte können sich ab sofort unter Nennung von Datum und Thema der Anhörung, Name und Vorname, sowie des Geburtsdatums per Mail über das Sekretariat des Ausschusses anmelden. Bitte vergesst nicht, zur Einlasskontrolle ein aktuelles Ausweisdokument mitzunehmen. Um behinderten Zuhörerinnen und Zuhörern die Teilnahme an den öffentlichen Anhörungen zu ermöglichen, bittet das Ausschusssekretariat bei der Anmeldung um Hinweise zu behinderungskompensierenden technischen Hilfsmitteln, die zur Verfügung gestellt werden sollen.

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