Gestern Abend hat sich der Trilog, also die Verhandlerinnen und Verhandler von EU-Parlament, EU-Ministerrat und EU-Kommission, über die europäische Datenschutzreform verständigt.

Nach Jahren höchst kontroverser Diskussionen ist es endlich vollbracht: Künftig gelten hohe Datenschutzstandards in allen 28 Mitgliedsländern und für alle Firmen, die ihre Dienste innerhalb der EU anbieten. Das ist ein Meilenstein. Der Grundrechtsschutz von 500 Millionen Europäerinnen und Europäern wird gestärkt und gleichzeitig die Rechtssicherheit für Unternehmen massiv erhöht.

In weiten Teilen konnte sich das Parlament in den Trilog-Verhandlungen durchsetzen und nach Jahren zäher Verhandlungen durchaus hohe Datenschutzstandards durchsetzen. Gerade die harten Sanktionsmöglichkeiten bei datenschutzrechtlichen Verstößen werden dafür sorgen, dass sich Unternehmen künftig proaktiv um gute Datenschutzstandards kümmern. Besonders das verankerte Recht auf Löschung von Nutzerdaten sowie das Recht auf Datenportabilität werden Wettbewerb anregen und sich so als Treiber innovativer Datenschutzmodelle erweisen.

Die Bundesregierung hat in den Verhandlungen über Jahre eine alles andere als rühmliche Rolle gespielt. Mitgliedsstaaten wie Deutschland haben sich viel zu oft als Bremser der Reform erwiesen. Gerade die deutsche Bundesregierung versuchte über Jahre die für den Grundrechtsschutz im Digitalen maßgebliche Reform zu verwässern. Wiederholt stellte sie Grundsätze des Datenschutzes wie das Prinzip der strengen Zweckbindung offen in Frage. Durchsetzen konnte sich die Bundesregierung zum Glück nicht, bremste das Verfahren jedoch über Jahre aus.

Unser herzlicher Dank gilt all denjenigen, die sich in den vergangenen Jahren mit viel Herzblut für dieses so wichtige Reformprojekt eingesetzt haben, allen voran dem grünen Berichterstatter im Europäischen Parlament, Jan Philipp Albrecht und seinem Team.

Hier findet Ihr eine Übersicht unserer Aktivitäten zur EU-Datenschutzreform.

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