Drohungen, Volksverhetzung und Mordaufrufe sind mittlerweile an der Tagesordnung im Netz. Die Bundesregierung hat viel zu lang die Augen vor dem Problem verschlossen. Sie muss endlich dafür sorgen, dass diejenigen, die Hass und Hetze verbreiten, ob nun in der Fußgängerzone oder im Online-Forum, konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Die Anbieter müssen gezwungen werden, endlich Verantwortung für den größten Kommunikationsraum unserer Zeit zu übernehmen und klar strafbare Inhalte konsequent zu löschen – auch, um eine effektive Strafverfolgung zu ermöglichen. Dass dies möglich ist, wissen wir aus anderen Bereichen längst. Nimmt die Bundesregierung nicht endlich ihre Verantwortung wahr, gefährdet sie den Kommunikationsraum Internet. In einem Gastbeitrag, den ich für das Handelsblatt geschrieben habe, fasse ich unsere Position noch einmal zusammen. Wie immer gilt: Über Kommentare und Anmerkungen freue ich mich.

„HATE SPEECH“im Netz-

Bundesregierung muss gegen Internet-Hetze vorgehen

Die Hetze gegen Flüchtlinge nimmt seit Monaten beängstigende Ausmaße an. Die Debatte um „Hate Speech“ (deutsch: Hass Rede) währt allerdings schon länger. Die Diskussion, wie es gelingt, strafbare Inhalte aus dem Internet zu entfernen, haben wir im Parlament in den letzten zwei Wahlperioden äußerst intensiv geführt – meist im Kontext der Frage, wie die effektive Löschung von im Netz dokumentierten Missbrauchsdarstellungen gestaltet werden kann. Hier kam es in den vergangenen Jahren zu einer tatsächlichen Effektivierung entsprechender Löschungen. Auch das Thema „Hate Speech“ im Internet, vor allem in den sozialen Netzwerken, wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Unter anderem hat sich die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt.

Wir wissen längst, an welchen Stellschrauben wir drehen müssen

Die Debatte ist nicht nur für Betroffene wichtig. Es geht auch um die Abwägung von grundlegenden Rechte, wie Meinungs- und Informationsfreiheit, Recht auf Anonymität und den Schutz von Persönlichkeitsrechten. Immer wieder wurde und wird auf die Probleme und sich teilweise bedingende  Verantwortlichkeiten verwiesen: Um strafbare Inhalte aus dem Netz zu entfernen und eine effektive und schnelle Strafverfolgung zu ermöglichen, kommt es zunächst darauf an, dass Nutzerinnen und Nutzer derartige Inhalte überhaupt melden können. Dies war lange Zeit nicht der Fall und ist längst immer noch nicht überall eine Selbstverständlichkeit. Zunächst sind hier die Anbieter in der Pflicht, geeignete Meldewege bereitzustellen. Erst hierdurch wird es Nutzerinnen und Nutzern, denen zweifellos auch eine große Verantwortung im wichtigsten Kommunikationsraum unserer Zeit zukommt, ermöglicht, entsprechende Inhalte zu melden.

Dies wiederum ist die Voraussetzung, dass Betreiber von Angeboten, dem im Telemediengesetz (TMG) und in der europäischen E-Commerce-Richtlinie verankerten „notice and takedown“-Verfahren folgend, entsprechende Inhalte umgehend nach juristischer Prüfung löschen und gegebenenfalls an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten können. Hierfür ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Löschungen transparent, nach klaren rechtsstaatlichen Kriterien und den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem das Angebot vorgehalten wird, geschieht. Auch hier hakt es leider noch immer viel zu häufig. Die Löschpraxis von Facebook ist hierfür das wohl mit Abstand prominenteste Beispiel: Während weibliche Brüste schnell und rigoros entfernt werden, werden in Deutschland klar strafbare Inhalte  – oftmals trotz mehrfacher Aufforderungen – noch immer nicht konsequent gelöscht.

Dies liegt auch daran, dass die Prüfung der von den Nutzerinnen und Nutzern getätigten Meldungen in der Regel bisher nicht von Muttersprachlern und mit dem Wissen um die recht eindeutige deutsche Rechtslage geschieht, sondern von Teams aus den USA vorgenommen wird. Zudem beruft sich Facebook allzu oft auf die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen statt auf die geltenden nationalen Gesetze – ein Umstand, der aus rechtsstaatlicher Sicht nicht zu tolerieren ist. Ein weiteres, Problem ist, dass unklar bleibt, ob und ggf. wie viele Inhalte, die von Anbietern als zu löschen eingestuft werden, tatsächlich zum Zweck der Strafverfolgung an die Behörden weitergegeben werden. Weiterhin ist es ein großes Problem, dass die Strafverfolgungsbehörden kaum hinterher kommen, entsprechende Verfahren einzuleiten. Ihnen fehlt oftmals die nötige technische und personelle Ausstattung. Auch hier gäbe es einen enormen Nachholbedarf, um unsere Strafverfolgungsbehörden, in denen sich digitale Datenträger oftmals bis unter die Kellerdecke stapeln, fit zu machen für das digitale Zeitalter. Doch das kostet Geld.

Probleme sind seit Jahren bekannt – geschehen ist nichts

All diese Probleme sind seit Jahren bekannt, geändert hat man jedoch kaum etwas. Die Betreiber wähnten sich in Sicherheit, weil Ihnen – trotz klarer Aufforderungen – von Regierungsseite immer wieder zu verstehen gegeben wurde, dass sie letztlich nichts zu befürchten haben und man toleriert, wenn sich vermeintlich „soziale Netzwerke“, selbst wenn sie von knapp 30 Millionen Deutschen genutzt werden, nicht an deutsches Recht gebunden fühlen. Das rächt sich heute bitter.

Eine vermehrte öffentliche Aufmerksamkeit erfuhr das Thema erst durch eine Zunahme klar strafbarer Inhalte – darunter Beleidigungen, Volksverhetzung und Mordaufrufe – im Zuge der Debatten um die Aufnahme von Flüchtlingen. Plötzlich war ein Thema ganz oben auf der politischen Tagesordnung, dass diese Aufmerksamkeit lange vorher verdient hätte. Minister, um die es in den letzten Jahren erstaunlich ruhig war, wenn es darum ging, Anbietern gesetzgeberisch Grenzen aufzuzeigen, meldeten sich zu Wort. Sie sahen sich gezwungen, Handlungen zu suggerieren, um die eigene Laissez-faire-Haltung der letzten Jahre zu kaschieren. Schnell wurden Runde Tische und Arbeitsgruppen gebildet und überlegt, wie man der Problematik Heer werden könnte. Seit Wochen suggeriert die Bundesregierung, dass man zukünftig verstärkt gegen Hate Speech vorgehen werde. Am heutigen 15.12.2015 hat die von Bundesjustizminister Maas ins Leben gerufene Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse und Vorschläge vorgestellt.

HateSpeech im Netz – Facebook führt den Justizminister vor

Angesichts der – scheinbar gerade erst gewonnenen – Erkenntnis des Ministers der geltenden Gesetzeslage und vor dem Hintergrund, dass sich die Anbieter bislang achselzuckend weigern, dieser gerecht zu werden, aber auch angesichts wiederholter Verweise auf die Notwendigkeit einer verstärkten internationalen Kooperation hat mich die Antwort der Bundesregierung auf eine Frage von mir (pdf) überrascht. Auf meine Frage, warum man sich nicht an der „No Hate Speech“-Kampagne des Europarats beteilige, die ihren Fokus explizit auf Hassreden in den sozialen Netzwerken im Zusammenhang mit der derzeitigen Flüchtlingssituation setzt, erhielt ich eine Antwort, die nicht befriedigen kann: Die Bundesregierung habe die Initiative zwar „von Anfang an auf­merksam verfolgt“ und „begrüßt“ ihre Verlängerung. Zudem prüfe man, ob ab 2016 eine Förderung der Kampagne möglich ist. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt zumindest seien jedoch „alle für 2016 voraussichtlich bereitstehenden Haushalts­mittel“ verplant. Ob zukünftig doch noch Mittel zur Verfügung stehen, bleibt unklar.

Angesichts der zahlreichen Ankündigungen von Minister Maas und der von ihm und der Bundesregierung seit Monaten in Aussicht gestellten Verbesserungen bezüglich der Bekämpfung von Hassreden im Internet sind die heute vorgestellten Ergebnisse mehr als peinlich. Es verwundert zudem sehr, dass sich die Bundesregierung noch immer nicht an der „No Hate Speech“-Kampagne des Europarats beteiligt. Eine Beteiligung Deutschlands ist – neben ebenso notwendigen Aktivitäten auf EU- und Bundesebene – überfällig. Dass die Bundesregierung suggeriert, hierfür würden keine Gelder zur Verfügung stehen, verwundert. Wer so argumentiert, hat das Ausmaß des Problems nicht erkannt.

Auch die Bundesregierung muss endlich Verantwortung übernehmen

Fernab der Frage, ob und wann man sich durchringen kann, der Kampagne beizutreten, muss die Bundesregierung endlich dafür sorgen, dass klar strafbare Inhalte endlich tatsächlich effektiv gelöscht werden. Dass dies durchaus lohnend ist zeigen die erfolgreichen Bemühungen der letzten Jahre im Bereich der Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen. Nachdem Sperr- und Zensurbestrebungen verhindern werden konnten, gibt es ein ordentliches Verfahren zum Löschen von Inhalten. So wurden 2013 nach spätestens zwei Wochen alle gemeldeten Inhalte zu beinahe 100 Prozent gelöscht. Gerade angesichts der Internationalität des Netzes bleibt eine internationale Zusammenarbeit und Vernetzung aller Akteure zentral.

Die Zeit der Sonntagsreden im Vorfeld irgendwelcher Gipfel muss ein für alle Mal vorbei sein. Die Bundesregierung muss ihren hehren Worten endlich Taten folgen lassen und dafür sorgen, dass diejenigen, die Hass und Hetze verbreiten, ob nun in der Fußgängerzone oder im Online-Forum, hierfür zur Rechenschaft gezogen werden. In diesem Kontext muss die Bundesregierung verstehen, dass es angesichts der neuerlichen Dimension von Hate Speech nicht länger tolerierbar ist, wenn sich milliardenschwere Unternehmen nicht an klare gesetzliche Regelungen halten und glauben, sich ihrer (gesetzlichen) Verantwortung entziehen zu können. Und auch ihre gesetzgeberischen Versäumnisse muss die Bundesregierung endlich aufholen und den Anbietern, beispielsweise beim Datenschutz, klare rechtliche Vorgaben machen.

Vermummungsverbot reloaded? – Anonymität im Netz abschaffen? You´re joking!

Deutlich machen muss man dieser Tage leider auch noch einmal, dass es keinesfalls eine Antwort auf die oben skizzierten Problemlagen sein kann, die Axt an die für eine offene und demokratische Gesellschaft essentielle Möglichkeit, sich anonym oder pseudonym zu äußern, zu legen. Es ist aus gutem Grund sowohl auf EU-Ebene und in Deutschland klar verankertes Recht, Telemedienangebote auch so nutzen zu können. Anonymität im Netz einzuschränken oder gar abzuschaffen, ist immer auch Gift für die Meinungs- und Informationsfreiheit in einer Demokratie.

Wer der Abschaffung in Zeiten  einer – beinahe mit einem totalitären Anspruch daherkommenden – unternehmerischen und staatlichen Erfassung jedweder digitalen Kommunikation und Bewegung ernsthaft in Erwähnung zieht, hat ganz offensichtlich weder verstanden, welche Möglichkeiten schon heute zur Bekämpfung von Hate Speech zur Verfügung stehen, noch hat er verstanden, welche Herausforderungen für den Grundrechtsschutz im digitalen Zeitalter noch vor uns liegen.

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