Gerade hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Medien einen Anspruch auf anonymisierte Gerichtsentscheidungen auch vor Rechtskraft haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Urteil einmal mehr die Auskunftsrechte der Vertreterinnen und Vertreter der Medien gegenüber dem Staat gestärkt. Dies stärkt nicht nur die Rechte von Journalistinnen und Journalisten und ermöglicht ihre unabhängige Kontrollfunktion, nur so können auch der Öffentlichkeit erst entscheidende Informationen zur Kenntnis gebracht werden.

Die Bundesregierung sollte die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts endlich zum Anlass nehmen, selbst zu handeln. Denn gerade erst stellte Karlsruhe bereits klar, dass auch das Auskunftsrecht der Journalistinnen und Journalisten gegenüber Bundesbehörden wegen der gesetzlichen Lücke zwar aus Artikel 5 Grundgesetz zu ziehen ist. Hier sei aber nur solange keine Grundrechtsverletzung gegeben, solange nicht nur ein Minimalanspruch, sondern ein den Landespressegesetzen entsprechender Auskunftsanspruch auch tatsächlich gewährt wird.

Die Medien sind hier auf eine grundrechtskonforme Auslegung der Bundesbehörden und Fachgerichte angewiesen. Die Rechtssicherheit erfährt auch dadurch einen Dämpfer, als dass es unterschiedlich ausgestaltete Auskunftsansprüche in den Landespressegesetzen gibt.

Es ist daher dringend erforderlich, dass die Koalition eine sichere gesetzliche Grundlage schafft. Wir werden diesen notwendigen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen.

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