In der vergangenen Sitzungswoche, am 21. Sept. 2015, fand die Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung statt. Wir hatten ausführlich über die Hintergründe der Anhörung, die geladenen Sachverständigen und die von Ihnen abgegeben Stellungnahmen berichtet. An dieser Stelle wollen wir einen kurzen Ausblick auf das weitere parlamentarische Verfahren geben.

Ausblick auf das weitere parlamentarische Verfahren:

Nach der hierzu in der letzten Sitzungswoche stattgefundenen Anhörung des Rechtausschusses besteht nunmehr völlige Unklarheit bezüglich des weiteren parlamentarischen Verfahrens. Dies liegt sowohl daran, dass noch nicht absehbar ist, in welchen Umfang die Koalitionsfraktionen noch Änderungen, auch als Reaktion auf die Anhörung, vorlegen. Es liegt aber auch daran, dass weiterhin Unklarheit bezüglich des weiteren Vorgehens zwischen Europäischer Kommission und Bundesregierung gibt.

Die Europäische Kommission hatte vor kurzem, nachdem die Bundesregierung der Kommission im sogenannten TRIS-Notifizierungsverfahren ihren Gesetzentwurf vorgelegt hatte, durchaus weitreichende Bedenken gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung angemeldet. Diese weitreichende Bedenken der Europäischen Kommission am Gesetzentwurf der Bundesregierung sind durchaus vielfältiger Natur. Sie betreffen u.a. folgende Punkte, auf die wir an dieser Stelle exemplarisch hinweisen wollen:

  • eine womögliche Einschränkung der Handelsfreiheit durch das Inlandsgebot für die Speicherung der Daten sowie das im Entwurf vorgesehene Verbot der Speicherung der anfallenden Daten außerhalb Deutschlands aus IT-sicherheitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Überlegungen. Diese Begründung trägt dem eigentlichen Zweck des Notifizierungsverfahrens Rechnung. So werden nach Meinung der EU-Kommission Unternehmen benachteiligt, die bislang eine verteilte Speicherung der Verkehrsdaten ihrer Kunden auch im Ausland durchführen.
  • Auch bezüglich der Speicherdauer hat die Kommission grundrechtliche Bedenken ausgeführt. So verlangt sie von der Bundesregierung eine Begründung für die vorgesehene Speicherdauer, welche die Bundesregierung mit statistischen Daten untermauern soll, die unseres Erachtens nicht vorliegen.
  • Weiter bemängelt die Kommission, dass der Kranz der Straftaten, die laut dem Entwurf der Bundesregierung einen Zugang zu den Massendatenspeichern ermöglichen, gerade hinsichtlich § 100 g Abs. 1 StPO sowie bei den Funkzellendaten zu unbestimmt gefasst seien
  • Auch der Nachweis des Richtervorbehalts für den Datenzugang (in allen Fällen) sowie der Nachweis über Benachrichtigungsbestimmungen im Gesetz sowie die Höchstfrist für die Gesamtdauer der Anordnungen für den Datenzugang sowie der bislang unzureichende Schutz der Berufsgeheimnisträger wird von der Europäischen Kommission bemängelt.

Warum hat die Europäische Kommission überhaupt Bedenken angemeldet?

Nach RL 98/34/EG müssen die Mitgliedsstaaten „Technische Vorschriften“ im Sinne von Art. 1 Nr. 11 RL 98/34/EG  bei der EU-Kommission notifizieren. Dieses Verfahren dient dem Schutz des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs und damit der Prävention des Aufbaus nationaler Handelshemmnisse. Die Kommission und Mitgliedsstaaten haben nach der Notifizierung drei Monate Zeit, um Bedenken vorzubringen (Art. 8 Abs. 2, 9 Abs. 1 RL 98/34/EG). Während dieser Zeit darf das Gesetz nach Art. 9 Abs. 1 RL 98/34/EG nicht angenommen werden.

Grundsätzlich sieht Richtlinie 98/34/EG sogar vor, dass nationale Gesetzesentwürfe für 12 oder 18 Monate blockiert werden können. Voraussetzung dafür wäre aber, dass die EU-Kommission eine eigene Richtlinie plant, die Gegenstand des nationalen Gesetzes betrifft. Das ist aber derzeit wohl nicht Fall. Man könnte auch sagen, dass die Kommission, anders als die Bundesregierung, aus den Erfahrungen der letzten Jahre gelernt zu haben scheint. Die weitere Konsequenz, nach den Urteilen verschiedener Verfassungsgerichte und des EuGHs, sich endgültig von anlasslosen Massendatenspeicherungen zu verabschieden zu ziehen, ist die EU-Kommission aber nach wie vor nicht bereit.

Wie geht es nach der Stellungnahme der Europäischen Kommission weiter?

Die Bundesregierung ist nunmehr aufgefordert, bis zum 6. Oktober 2015 auf die sehr konkreten Kritikpunkte der EU-Kommission zu antworten und inhaltlich Stellung zu beziehen. Derzeit ist aus unserer Sicht leider eher nicht damit zu rechnen, dass die Europäische Kommission die deutsche Umsetzung stoppen wird. So hat die Kommission angekündigt, kein Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedsländer, die nach dem Wegfall der Richtlinie eine Vorratsdatenspeicherung entweder weiterhin betreiben oder diese, wie im Fall Deutschland, sogar neu aufsetzen, einleiten zu wollen.

Auch gehen wir derzeit nicht davon aus, dass die Regierungsfraktionen den vorliegenden Entwurf noch signifikant ändern werden. So ist derzeit davon auszugehen, dass mit der 2/3. Lesung des Gesetzesentwurfs weiterhin für November 2015 gerechnet werden muss. Gleichwohl ist, wenn auch nach bisherigen Äußerungen der Kommission nicht gerade wahrscheinlich, ein Vertragsverletzungsverfahren für den Fall der Nichtumsetzung sämtlicher Forderungen der Kommission durch die Bundesregierung, auch nicht gänzlich auszuschließen. Verlassen werden wir uns darauf aber gewiss nicht.

Diskussion um geschätzte Kosten der Vorratsdatenspeicherung

Zudem werden voraussichtlich auch Unternehmen klagen, auch vor dem Hintergrund, dass sie nach dem vorliegenden Entwurf mit geschätzten Umsetzungskosten von mindestens 100.000 Euro rechnen müssen, die für viele kleinere Provider durchaus existenzbedrohend sind. Für die größten Provider fallen sogar Kosten in einer geschätzten Höhe von bis zu 15 Millionen Euro an.

Insgesamt wird die Errichtung der notwendigen Speicherkapazitäten für die Massendatenerfassung, die wohlgemerkt schon bald wieder kassiert werden könnte, Gesamtkosten in geschätzter Höhe von 260 Mio. Euro verursachen. Zu diesem Schluss kommt die Bundesnetzagentur, die eine Abfrage bei den Providern gemacht hat, gleichzeitig aber festhält, dass die exakten Kosten ohne Kenntnis des endgültigen Gesetzes noch gar nicht beziffert werden können. Auf den Bund, so viel scheint zumindest sicher, kommen durch die Einrichtung von 25 Planstellen bei der BNetzA, die die Speicherung der Provider kontrollieren soll, jährliche Kosten in Höhe von knapp 3 Mio. Euro zu.

Angekündigte Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung

Sollte es zur Wiedereinführung der – weiterhin auch verfassungsrechtlich hoch umstrittenen -Vorratsdatenspeicherung kommen, wird es absehbar erneut zu zahlreichen Verfassungsklagen kommen. Nicht nur wir behalten uns eine solche weiterhin ausdrücklich vor, auch haben verschiedene Bürgerrechtsorganisationen bereits angekündigt, zu klagen.

Sobald feststeht, in welcher Form die Bundesregierung auf die Kritik der Kommission eingehen wird, wie diese wiederum reagiert, ob und in welcher Form die Regierungsfraktionen den Gesetzesentwurf nachbessern und in welcher Form dieser erneut in´s Plenum kommt, werden wir wieder berichten.

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