Chelsea Manning, Edward Snowden und Markus Beckedahl, sie alle haben auf Fehlentwicklungen in westlichen Demokratien aufmerksam gemacht. Sie alle haben wahrheitsgetreu berichtet „was ist“ – und wurden zu Staatsfeinden und Landesverrätern erklärt. Manning, die ein Video mit Kriegsverbrechen gegen Zivilisten im Irak-Krieg weitergab, wird absehbar noch Jahre in US-Gefängnissen sitzen. Snowden, der der Welt ein weltweites, geheimdienstliches Überwachungssystem mit totalitärem Anspruch offenbarte, wurde zum „Staatsfeind Nummer eins“ erklärt. Und Beckedahl und Meister, die über die Pläne des deutschen Inlands-Geheimdienstes berichteten, ohne jedwede Rechtsgrundlage Kommunikation in sozialen Netzwerken in Echtzeit zu überwachen, wurden über Nacht von Grimme-Preis-Trägern zu Landesverrätern. Vor Kurzem habe ich einen knappen Gastbeitrag für das Handelsblatt zu Whistleblowern, Leaks, Staatsgeheimnissen und den Krieg um die Macht über Informationen verfasst, der nur in der Printausgabe erschienen ist.

MONTAG, 17. AUGUST 2015, NR. 156

Rechtsstaat in Gefahr

Manning, Snowden und Beckedahl, sie alle haben auf Fehlentwicklungen in westlichen Demokratien aufmerksam gemacht. Sie alle haben wahrheitsgetreu berichtet, „was ist“ – und wurden zu Staatsfein­den und Landesverrätern erklärt.

Seit dem „Landesverrat“-Skandal ist die Frage erneut in den öffentlichen Fokus gerückt, was in demokratischen Rechtsstaaten vollständig „ge­heim“ sein darf und worüber man diskutieren können muss. Dies ist auch das Verdienst einer Bundesregierung, die durch ihr höchst dilettanti­sches Agieren dafür gesorgt hat, dass dieser An­griff auf die Pressefreiheit sich zu einem giganti­schen Eigentor entwickelt hat.

Die Härte der Auseinandersetzung ist nur da­durch zu erklären, dass es im Kern um Macht geht. Darum, welche Diskussionen öffentlich ge­führt werden dürfen. Hier gibt es diametral entge­genstehende Interessen: Der Verfassungsschutz wollte unbedingt verhindern, dass die Öffentlich­keit erfährt, dass man ein Jahr nach den Snow­den-Enthüllungen dem Vorbild NSA folgt und die Internetüberwachung in Deutschland massiv aus­baut. Die Journalisten fanden es zwingend, dass die Öffentlichkeit hiervon erfährt.

Das Phänomen zunehmender Leaks ist nicht zuletzt eine Folge der Praxis, selbst verfassungs­rechtlich höchst relevante Vorgänge der Öffent­lichkeit, ja sogar den – zur Geheimhaltung verpflichteten – parlamentarischen Kontrollgremien vorzuenthalten. Das ist allerdings in einer Zeit un­zulässig, in der Freiheitsrechte selbst in Demokra­tien westlichen Typs durch zweierlei Entwicklung erheblich bedroht sind.

„Ein offener Diskurs über die Folgen totaler Überwachung ist nötig.“

Die erste Entwicklung ist ein rasanter technischer Fortschritt, der neben allen Chancen und Lebensverbesserungen auch eine „totale Überwa­chung“ möglich macht. Die andere ist eine Exeku­tive, die beim Thema Überwachung Bürgerrechte schlicht als Störfaktor für immer neue gesetzliche Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur Daten­sammlung und -verarbeitung empfindet.

Wenn über diese Entwicklungen kein offener Diskurs in Deutschland und Amerika geführt wer­den kann, weil die Maßnahmen der Exekutive gänzlich „geheim“ sind, drohen rechtsstaatlich verheerende Entwicklungen. Sicher muss es auch in Demokratien Dinge geben, die geheim sind. Für wie lange so etwas gelten darf, ist jedoch eine ganz andere Frage. Spätestens nach 25 Jahren müssen alle relevanten Vorgänge (unter Wahrung von Persönlichkeitsrechten der Beteiligten) öf­fentlich gemacht werden. Jeder Mensch hat den legitimen Anspruch, verstehen zu können, in wel­chen Bezügen er lebt und wer was zu verantwor­ten hat.

Auch die Frage, wer verfügt, welche Vorgänge „geheim“ sind, ist entscheidend. Kann es legitim sein, dass die Regierung oder der einzelne Beamte de facto allein darüber entscheidet, was die Öf­fentlichkeit und diejenigen, von denen sie eigent­lich kontrolliert werden sollen, wissen dürfen? Seit Edward Snowden und der seit nunmehr zwei Jahren andauernden Arbeit des Untersuchungs­ausschuss zur Überwachungs- und Geheimdienst­affäre wissen wir, wie groß die Gefahr ist, dass sich „im Geheimen“ ein System fern aller Rechts­staatlichkeit etabliert. Das darf nicht sein!

Der Autor ist Vizevorsitzender der Grünen-Bun­destagsfraktion.

Tags

Comments are closed

Archive