Das heute veröffentlichte Rechtsgutachten der Bundesnetzagentur zeigt, wohin die Reise beim Breitbandausbau gehen soll: Zurück in die Vergangenheit. Die Bundesnetzagentur und die Bundesregierung scheinen geneigt, dem Antrag der Deutschen Telekom nach einer exklusiven Nutzung von Vectoring im Nahbereich stattzugeben. Für die Telekom hieße das, die schon verlegten Kupferkabel möglichst gewinnbringend weiter zu nutzen, anstatt in neue Netze und hier vor allem in zukunftweisende Glasfaser zu investieren. Gleichzeitig würde die Telekom das Quasi-Monopol auf die Hauptverteiler im Nahbereich bekommen. Der funktionierende Wettbewerb würde einen herben Dämpfer erleben.Die Telekom hat ihr Ausbauversprechen an diese Exklusivnutzung geknüpft. Laut Rechtsgutachten der Bundesnetzagentur wäre es rechtlich in Ordnung, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Telekom über ein Ausbauversprechen zu schließen. Der Vertrag dürfe zwar nicht an die Bedingung der Exklusivnutzung geknüpft sein, aber bei der Entscheidung eine Rolle spielen. Damit wäre das Tor für die Telekom weit geöffnet, die Wettbewerber hätten hingegen das Nachsehen.Wir fordern die Beschlusskammer der Bundesnetzagentur auf, genau auf die möglichen Folgen eines solchen Antrags zu schauen und sich frei zu machen von eventuellem Druck durch die Bundesregierung. Wir haben in Deutschland einen guten Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt, der viele positive Entwicklungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher gebracht hat. Diesen sollten die Bundesnetzagentur und die Bundesregierung nicht unnötig gefährden.

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