Nach Angaben der „Zeit“ überließ es die US-amerikanische Regierung der Bundesregierung, die NSA-Selektorenliste freizugeben. Frank-Walter Steinmeier habe zudem von den Abhöraktionen gewusst, zitiert das Blatt Ex-BND-Chef Ernst Uhrlau. Hier ein Tagesspiegel-Artikel zur Vorabmeldung.

Das Bundeskanzleramt hat die Herausgabe der sogenannten „Selektorenliste“ stets mit dem Argument verweigert, das Weiße Haus habe eine Offenlegung gegenüber den Geheimgremien des Bundestages untersagt. Eine Offenlegung sei ohne Zustimmung der USA ein Verstoß gegen das geltende Völkerrecht, so die Bundesregierung. Die Bundesregierung ging sogar so weit zu suggerieren, die USA würden, sollten die Listen bereitgestellt werden, die Zusammenarbeit in Geheimdienstfragen einstellen.

Sollte sich nun herausstellen, dass die Aussagen bezüglich einer Verweigerung der Amerikaner nicht der Wahrheit entsprachen und die Entscheidung auf Herausgabe der Selektoren vielmehr explizit der Bundesregierung überlassen wurde, wäre dies ein weiterer handfester Skandal in einer ganzen Reihe von Ungeheuerlichkeiten, die sich die Bundesregierung in der Affäre bis heute erlaubt hat. Die Bundesregierung hätte Parlament und Öffentlichkeit bewusst belogen, um die eigene Verstrickung in den Skandal unter allen Umständen unter den Teppich zu kehren.

Die Bundesregierung muss die aufgeworfenen Fragen schnellstmöglich, umfassend und nachprüfbar beantworten. Der jetzige Vorgang bestätigt uns, die bisherige Entscheidung der Bundesregierung auf Nicht-Herausgabe der Selektoren-Liste durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.

Auch die erneuten Aussagen des ehemaligen BND-Präsidenten zu Eikonal und der frühzeitigen Kenntnis der Bundesregierung über die weitreichende Überwachungs-Kooperation decken sich mit den bisherigen Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses. Sie zeigen erneut: Die Verantwortung für diesen Spähangriff trägt auch die damalige Bundesregierung. Um das auf deutschem Boden durchgezogene Kooperationsprojekt von NSA und BND zum massenhaften Abgriff von Daten europäischer und deutscher Bürger möglich zu machen, wurden alle rechtlichen und verfassungsrechtlichen Schranken systematisch ignoriert oder wegdefiniert.

Deutlich wird: Frank-Walther Steinmeier ist völlig zu Recht geladener Zeuge des Ausschusses. Die Abgeordneten der Großen Koalition dürfen seine Vernehmung nicht länger verzögern.

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