Heute hat das Bundeskabinett den umstrittenen Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Gemeinsam mit meiner Kollegin Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik der grünen Bundestagsfraktion, habe ich heute das Vorgehen der Großen Koalition in dieser Schlüsselfrage der digitalen Bürgerrechtspolitik kritisiert.

Der heute im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf hat denselben Konstruktionsfehler wie seine Vorgänger: Auch er verpflichtet zur massenhaften anlasslosen Speicherung der Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig von jeglichem Tatverdacht. Hieran kann auch der durchsichtige Versuch der Umetikettierung nichts ändern.

Sowohl Bundesverfassungsgericht als auch Europäischer Gerichtshof haben die Vorratsdatenspeicherung kassiert. Beide Gerichte haben extrem hohe rechtliche Hürden vorgegeben. Diese nimmt der vorliegende Entwurf absehbar nicht. So werden beispielsweise Berufsgeheimnisträger nach wie vor nicht von der Speicherpflicht ausgenommen.

Zudem ist der vorliegende Entwurf juristisch unklar formuliert. So bleibt beispielsweise die Frage, was unter Messenger-Diensten zu verstehen ist, ungeklärt. Eine vom höchsten deutschen Gericht angemahnte „Überwachungsgesamtrechnung“ wird auch mehr als zwei Jahre nach den ersten Snowden-Enthüllungen nicht aufgemacht.

Ob die Vorgaben zur Datensicherheit eingehalten werden können, erscheint aus heutiger Perspektive fraglich. Der neue Straftatbestand der Datenhehlerei gilt im Zweifelsfall für alle, nur nicht für den Staat. Er sichert sich das Recht, auch illegal erworbene Daten verwerten zu können.

Das höchst umstrittene Vorhaben soll im parlamentarischen Hauruck-Verfahren verabschiedet werden. Durch ihr ideologisches Festhalten an einem Instrument aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik ohne empirisch belegten Nutzen erweist die Bundesregierung den Strafverfolgungsbehörden einen Bärendienst und gefährdet die unseren Rechtsstaat konstituierende Freiheitsrechte nachhaltig.

Achselzuckend nehmen Union und SPD mittlerweile hin, dass immer wieder höchste Gerichte als bürgerrechtliche Korrektive einer freiheitsgefährenden Großen Koalition wirken müssen. Dies ist auch ein gesetzgeberisches Armutszeugnis. Als Grüne Bundestagsfraktion bleiben wir dabei: Die Vorratsdatenspeicherung gehört ein für allemal auf die Müllhalde der Geschichte.

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