Die heute durch Bundesjustizminister Maas und Bundesinnenminister de Maizière vorgestellten Leitlinien für „Höchstspeicherfristen“ sind nichts anderes als ein fauler Kompromiss in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Die Vorratsdatenspeicherung gehört nicht ins Parlament sondern auf die Müllhalde der Geschichte. Statt das endlich zu akzeptieren, setzt die schwarz-rote Bundesregierung ihren bürgerrechtsfeindlichen Kurs unbeirrt fort. Nach dem jüngsten Vorstoß Sigmar Gabriels ist der SPD-Justizminister nach wenigen Tagen umgekippt.

Der durchsichtige Versuch einer Umetikettierung der Vorratsdatenspeicherung in eine Höchstspeicherfrist ist lächerlich und längst gescheitert. Auch bei sogenannten Mindestspeicherfristen handelt es sich um nichts anderes als eine anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikationsverkehrsdaten aller Bundesbürger und damit auch einen beispiellosen Angriff auf unsere Grundrechte. Darüber können auch alle Wortneuschöpfungen nicht hinwegtäuschen.

Sowohl das deutsche Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof haben in ihren Urteilen klar gemacht, dass eine solche Massenspeicherung persönlicher Daten nur unter allerhöchsten Hürden vorstellbar ist. Die massiven verfassungsrechtlichen Bedenken werden durch den jetzigen „Kompromiss“ der beiden Minister Maas und de Maiziere eben gerade nicht ausgeräumt.

Die rechtlichen Hürden sind so hoch, dass bis heute keine rechtskonforme Regelung vorgelegt werden konnte. Wie beispielsweise Berufsgeheimnisträger tatsächlich aus der Speicherung ausgenommen werden sollen, beantwortet die Bundesregierung weiterhin nicht. Eine vom Bundesverfassungsgericht lange vor den Snowden-Enthüllungen angemahnte Berücksichtigung anderer Massenspeicherungen in einer „Überwachungsgesamtrechnung“ ignoriert sie auch weiterhin geflissentlich.

Ganz offenkundig sind Union und SPD weder fähig noch willens, aus den grundrechtlichen Realitäten die gebotenen rechtsstaatlichen Konsequenzen zu ziehen. Wir haben mit zahlreichen Verbündeten bereits das letzte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall gebracht und behalten uns auch diesmal eine genaue gerichtliche Überprüfung explizit vor.

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