Heute fand die Anhörung des Gesetzesentwurf der Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei zur Aufhebung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage statt. Angesichts der deutlichen Ausführungen der geladenen Sachverständigen haben Tabea als Sprecherin für Medienpolitik und Konstantin als Sprecher für Netzpolitik noch einmal die Bundesregierung aufgefordert, das hochumstrittene Leistungsschutzrecht endlich zurückzunehmen.

Die Sachverständigen haben sich erneut mehrheitlich und eindringlich für eine umgehende Abschaffung des umstrittenen Leistungsschutzrechtes ausgesprochen. Wir appellieren an die Vernunft der Großen Koalition, das Gesetz auch ohne eine langwierige Evaluation schnellstmöglich zurückzunehmen.

Die heutige Anhörung hat wie zuvor andere Beratungen im Bundestag deutlich gemacht, dass alle grundsätzlichen Befürchtungen eingetreten sind: Gestraft durch das Gesetz sind kleine Suchmaschienenanbieter, die nun Lizenzgebühren zahlen müssen, wenn sie kleine Ausschnitte aus Verlagsergebnissen in ihren Suchergebnissen anzeigen wollen. Das Unternehmen, auf das das Gesetz eigentlich abzielte, haben die Verlage hingegen von einer Zahlungspflicht freigestellt.

Damit bewirkt das Gesetz exakt das, was wir voraus gesagt haben: Die Großen werden größer, die Kleinen müssen zahlen oder auslisten, wodurch ihre Attraktivität weiter sinkt. Wer wie die Bundesregierung die Evaluierung der Wirkung des Gesetzes trotzdem abwarten will, lässt sehenden Auges innovative Geschäftsmodelle scheitern.

Der Zugang zur Informationen ist durch das Leistungsschutzrecht verengt und die Mehrheit der Verlage profitiert nicht durch finanzielle Einnahmen, geschweige denn die einzelnen Journalistinnen und Journalisten. Im Endeffekt schafft das vorliegende Gesetz nur Rechtsunsicherheit und nützt niemanden.

Wir fordern die große Koalition noch einmal auf, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen und das Gesetz mit seinen verheerenden Folgen rückgängig zu machen.

Tags

Comments are closed

Archive