In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Ebenso schreiben ab und an Vertreter aus den Ländern über aktuelle Initiativen. An dieser Stelle haben Madeleine Henfling und ihre Mitarbeiterin Sandra Reda einen Gastbeitrag verfasst, in dem sie den kürzlich vorgelegten Koalitionsvertrag aus netzpolitischer Sicht bewerten.

Über mangelndes Medieninteresse bei der Vorstellung des ersten rot-rot-grünen Koalitionsvertrages konnten wir uns in Thüringen wahrlich nicht beklagen. In den ersten Reaktionen wurde auch das vergleichsweise umfangreiche Kapitel zur Netzpolitik diskutiert und – zum Teil mit Verwunderung – gelobt. Nun war Thüringen bisher unter der CDU nicht unbedingt als netzpolitisches Vorreiterland bekannt, aber genau das wollen wir ändern.

Allem voran steht für uns das klare Bekenntnis zum Internetzugang als Teil der Daseinsvorsorge. Er ist eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme demokratischer Rechte und gesellschaftlicher Teilhabe, Zensur und Überwachungsversuche werden strikt abgelehnt. Aus diesem Verständnis heraus beinhaltet der Koalitionsvertrag weit reichende Vorhaben zur Gestaltung des digitalen Wandels auf Landesebene. Was sind die konkreten Projekte von R2G in Thüringen?

Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
Die Koalition ist sich in der Ablehnung von Eingriffen in die informationelle Selbstbestimmung (insbesondere Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchungen, Staatstrojaner, sowie Deep-Packet-Inspection privater und öffentlicher Stellen) einig. Wir werden jegliche – auch rechtliche und gerichtliche – Möglichkeiten ausschöpfen, um die Einführung und / oder Nutzung der genannten Eingriffe in Thüringen zu verhindern. Wir setzen uns für verstärkte Medienbildung und Aufklärung insbesondere bezüglich Datenschutz, informationellem Selbstschutz und Selbstbestimmung und vor unkontrollierter Profilbildung durch Big-Data-Algorithmen ein.

Netzneutralität
Wir betrachten die Wahrung der Netzneutralität als fundamentalen Bestandteil der freien Meinungsäußerung im Internet. Alle Bestrebungen, die Netzneutralität zu beschränken, werden abgelehnt. Für Verstöße gegen die Netzneutralität sollen in Abstimmung mit der Bundesebene angemessene und wirksame Sanktionsmöglichkeiten entwickelt werden. Eine gesetzliche Fixierung der Netzneutralität wird für nötig gehalten. Zudem soll geprüft werden, ob im Rahmen des Breitbandausbaus die Vergabe von Fördermitteln an die Wahrung der Netzneutralität geknüpft werden kann.

Breitbandausbau und kommunales WLAN
Die „Breitbandstrategie Thüringen 2020“ wird – in engerer Zusammenarbeit mit den Kommu­nen – fortgeführt. Hierzu werden Mittel aus den Europäischen Fonds verstärkt eingesetzt. Es werden Vereinbarungen mit dem Bund gesucht, um dessen Ziele in Bezug auf einen forcierten Breitbandausbau auch in Thüringen zeitnah zu realisieren und so die Ausbaugeschwindigkeit zu erhöhen. Besondere Anstrengungen werden wir dabei auf den Ausbau im ländlichen Raum richten. Für den schnellstmöglichen Glasfaserausbau (FttH) ist eine Förderung wichtig. Wir verstehen den Zugang zu schnellem Internet als Teil der Daseinsvorsorge und wollen flächendeckend einen gleichwertigen Netzzugang in engem Austausch mit den Kommunen mit unterschiedlichsten Maßnahmen (wie bspw. Verlegung von Leerrohren bei Bauvorhaben) fördern.

Die Koalition unterstützt bürgerschaftliches Engagement im Bereich des Netzzugangs. Freifunkinitiativen in Thüringen sollen stärker gefördert und beraten werden. Ebenso werden die Kommunen bei Einrichtung öffentlicher WLAN-Netze unterstützt.

Zur Herstellung von Rechtssicherheit setzt sich die Koalition auf Bundesebene für die Abschaffung der Störerhaftung für die privaten und kommunalen Anbieter freier Netzzugänge ein, wobei das Auferlegen von Datensammlungspflichten vermieden werden muss. Die Koalition wird ein Modellprojekt zum „Kommunalen WLAN“ und „WLAN im ÖPNV“ einrichten.

E-Government
Die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation sollen seitens der Thüringer Behörden besser genutzt werden. Dazu sind die Onlineportale auszubauen, Dokumente und Webangebote sollen möglichst durchgängig barrierefrei, nur in technisch begründeten Ausnahmen barrierearm gestaltet sein. Die zukünftige Regierung arbeitet darauf hin, dass alle Behördenangelegenheiten in Zukunft auch online erledigt werden können, soweit dies gesetzlich möglich und der Schutz persönlicher Daten gewährleistet ist. Dazu sollen die Kommunen bei der Umstellung auf elektronische Verfahren unterstützt werden. Die Koalition setzt den Landtagsbeschluss „End-to-End-verschlüsselte-Kommunikation“ in allen Landesbehörden umgehend um.

Die Koalition wirkt darauf hin und unterstützt die Kommunen dabei, Angebote für die gesicherte (End-to-End-verschlüsselte und signierte) Bürger-Behörden-Kommunikation vorzuhalten. Thüringen wird sich umfangreich an der bundesweiten Datenplattform „GovData“ beteiligen und die dort eingespeisten Daten mit offener Lizenz zur Verfügung stellen, sodass den Bürgerinnen und Bürgern ein zentrales Informationsregister zur Verfügung gestellt wird, das den Open-Data-Prinzipien völlig entspricht.

Open Source / Open Access
Die Koalition unterstützt und fördert den Ausbau freier Software. Die Thüringer Hochschulen bieten hier umfangreiche Potenziale, die durch gezielte Forschungsförderung – insbesondere auch Techniken zur Wahrung der informationellen Selbstbestimmung – weiter gestärkt werden sollen. Darüber hinaus soll eine Aufnahme von FLOSS-Kriterien in die Vergabebestimmungen geprüft werden.

Die Koalition unterstützt und fördert das Verfügbarmachen frei zugänglicher digitaler Inhalte. Gemäß dem Open-Access-Ansatz sollen zukünftig insbesondere wissenschaftliche Informationen und wissenschaftlich erhobene Daten, die mit öffentlichen Geldern durch staatliche Stellen, Forschungseinrichtungen oder private Unternehmen gewonnen werden, der Allgemeinheit frei zur Verfügung gestellt werden, wenn nicht rechtliche Gründe dagegen sprechen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass Autorinnen und Autoren nicht schlechter gestellt werden.

Jugendmedienschutz und Medienkompetenz
Die Koalition will den Jugendmedienschutz, insbesondere im Internet, stärken. Wir sind davon überzeugt, dass technische Restriktionen nicht die Medienkompetenz von Eltern, Kindern und Jugendlichen ersetzen können Wir wollen eine zeitgemäße Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages, welche den Leitsatz, dass Jugendmedienschutz nicht die freien Strukturen des Internets beeinträchtigen darf, berücksichtigt.

Wir werden die Medienkompetenz als Schlüsselqualifikation quer durch alle Altersgruppen fördern. Die Förderung der Medienkompetenz soll ihren Niederschlag auch in der schulischen Ausbildung finden. Entsprechende Ausbildungsmodule für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Lehramtsanwärterinnen und -anwärter sowie Fortbildungsmodule für Lehrkräfte sollen ebenso implementiert werden wie zu erstellende Unterrichtsmaterialien für diese Bereiche. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist in diese Prozesse einzubinden.

Hier werden gerade in der weiteren Befassung mit dieser Thematik die Herausbildung dieser Querschnitts- und Schlüsselqualifikation bei allen Mediennutzern sowie das Verständnis für den Umgang mit den Medien weiterhin zu fördern sein. Dies schließt den Umgang mit freier Software ausdrücklich mit ein. Netzwerkpartner sind die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) und das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (Thillm) in Kooperation mit dem Bildungs- und Wissenschaftsressort.

Transparenz und Informationsfreiheit sichern
Der freie Zugang zu Informationen ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Einwohner mitentscheiden und Gesellschaft mitentwickeln können. Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz zu einem echten Transparenzgesetz nach dem Vorbild Hamburgs unter Einbeziehung der Erfahrungen auch anderer Bundesländer fortentwickeln, die proaktive Veröffentlichung von Informationen durch die staatliche Verwaltung ausbauen, die Bereichsausnahmen sowie die Versagensgründe auf das verfassungsrechtlich zwingend gebotene Maß reduzieren und Open-Data-Prinzipien in vollem Umfang berücksichtigen. Die Kontrollrechte des Informationsfreiheitsbeauftragten werden wir erweitern.

Datenschutz
Die Koalition setzt sich auf allen gesetzlichen Gestaltungsebenen für ein Datenschutzrecht ein, das dem Einzelnen die vollständige informationelle Selbstbestimmung und die alleinige Verfügung über seine Daten garantiert, der Maxime „Datenschutz-per-Default“ (Datenschutz als Grundeinstellung) folgt und vor unkontrollierter Profilbildung schützt.

Ein besonderes datenschutzrechtliches Augenmerk muss dabei auf die Nutzung von Big-Data-Algorithmen, sogenannte „Smart-Meter“ und Anwendungen aus dem Bereich des „Internets der Dinge“ (Verknüpfung physischer Objekte mit einer virtuellen Repräsentation in einer Internet-ähnlichen Struktur) gelegt werden. Nur explizit freigegebene Daten dürfen gespeichert und verwendet werden.

Die Kompetenzen des Datenschutzbeauftragten sollen erweitert, seine Unabhängigkeit ge­stärkt und die Sanktionsmöglichkeiten ausgedehnt werden. Die personelle und sachliche Ausstattung ist dem erweiterten Aufgabenbereich und gestiegenen sachlichen und rechtlichen Anforderungen angemessen anzupassen.

IT-Strategie
Die Landesregierung will in Abstimmung mit den Kommunen und unter Einbeziehung des Landesdatenschutzbeauftragten die IT-Modernisierung in der öffentlichen Verwaltung voranbringen und eine bürgerfreundliche E-Governmentstruktur in Thüringen entwickeln. Dazu wird eine Rahmenvereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet.

Die IT-Beschaffung soll vereinheitlicht, eine zentrale IT-Beschaffungsstelle eingerichtet und das Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ) sowohl personell als auch durch die Überführung weiterer bestehender Serverstationen und Rechenzentren in den Verantwortungsbereich des Zentrums gestärkt werden.

Um dem IT-Fachkräftebedarf in der öffentlichen Verwaltung Rechnung zu tragen, wird gemeinsam mit den Kommunen ein Konzept zur Personalentwicklung, Weiterbildung und Fachkräftegewinnung erarbeitet. Thüringer Behörden, vorrangig diejenigen, die personenbezogene Daten verarbeiten und übermitteln, sollen modernste Verschlüsselungstechniken verwenden.

Tags

Comments are closed

Archive