Bereits im Vorfeld der Vorlage der Digitalen Agenda wurde spekuliert, ob die Bundesregierung die Störerhaftung nur für kommerzielle Anbieter von WLANs abschaffen will. Nach ziemlich wirren Aussagen der „drei federführenden Minister“ während der Vorstellung der Digitalen Agenda in der Bundespressekonferenz habe ich noch einmal bei der Bundesregierung nachgehakt. Eben hat Anna Biselli auf netzpolitik.org bereits auf die „gefährliche Planlosigkeit“ der Bundesregierung in Sachen Störerhaftung, die aus den Antworten der Bundeslesung abzuleiten ist, verwiesen.

In der Tat sieht es so aus, als würde die Bundesregierung, trotz zahlreicher anderslautender Absichtserklärungen, die Störerhaftung tatsächlich nur für kommerzielle, nicht aber für private Anbieter abschaffen wollen. Offiziell ist die Meinungsbildung jedoch noch nicht abgeschlossen. Doch schon heute ist klar: Nur durch Änderungen der MdBs von Union und SPD besteht noch eine realistische Chance, die Vorlage der Bundesregierung im Bundestag noch dahingehend zu verbessern, die Störerhaftung auch für Private abzuschaffen und damit für eine echte Verbesserung in der Rechtssicherheit für Nutzerinnen und Nutzer und der Verbreitung offener WLANs zu sorgen.

Kurz-Hintergrund Störerhaftung:

Klar ist: Die Störerhaftung, wie sie heute angewendet wird, ist vor dem Hintergrund, dass die eigentliche Intention des Gesetzgebers, nämlich eine Befreiung all derjenigen von der Störerhaftung, die ihre Netze anderen nur zur Verfügung stellen, nicht mehr zur Anwendung kommt, stark reformbedürftig. Dieser Reformbedarf ist seit Jahren bekannt, dennoch wurde bislang, trotz zahlreicher Ankündigungen der ehemaligen Bundesjustizministerin und trotz sehr klarer Aufforderungen, u.a. der Justizministerkonferenz und des Bundesrates nichts unternommen, um diesen Zustand zu beheben. Das sollte sich nun eigentlich ändern. So war es eine der ersten netzpolitischen Ankündigungen von Bundesjustizminister Maaß, die Störerhaftung nun endlich abschaffen zu wollen und die im Telemediengesetz angelegte Provider-Privilegierung auszubauen und auch auf andere Anbieter von WLAN auszubauen, wie es seit langem gefordert und auch im Bundestag nach Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurf der Digiges mehrfach debattiert und in Anhörungen erörtert wurde.

Bisherige Absichtserklärungen der GroKo:

Auch im schwarz-roten Koalitionsvertrag war in Sachen Störerhaftung zu lesen:

Die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum müssen ausgeschöpft werden. Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen (Analog zu Accessprovidern).

Fauler Kompromiss zur Störerhaftung in „Digitaler Agenda“

Doch wie bei vielen anderen Themen wurde im Zuge der Erarbeitung der nun vorliegenden Digitalen Agenda in Sachen Störerhaftung ein Kompromiss zwischen den beteiligten Häusern ausgeklüngelt, der weder mit den Ankündigungen der Bundesregierung zu vereinbaren ist, noch die seit Jahren bekannten Defizite tatsächlich beheben würde. So bringt der Berliner Richter Ulf Buermeyer (@vieuxrenard) in seinem Beitrag auf netzpolitik.org den gefundenen Kompromiss treffend auf den Punkt, in dem er schreibt, dass sich die Minister offenbar auf einen „vergifteten Kompromiss“ einigten, der sich auf die kurze Formel bringen ließe: „Bonbons für kommerzielle WLAN-Betreiber, bittere Pillen für private“.

Formulierung in der nun vorliegenden Fassung der Digitalen Agenda:

„Wir werden die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN verbessern. Daher werden wir Rechtssicherheit für die Anbieter solcher WLANS im öffentlichen Bereich, beispielsweise Flughäfen, Hotels, Cafés, schaffen. Diese sollen grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen ihrer Kunden haften. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf werden wir in Kürze vorlegen.“

Die Auflistung der genannten Beispiele macht stutzig: Explizit werden nur gewerbliche, nicht jedoch private Anbieter genannt. So ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass die Providerprivilegierung nur für kommerzielle Anbieter, nicht jedoch für Private gelten soll. Das sieht man auch bei der Süddeutschen Zeitung so und schreibt ausdrücklich: „Privatpersonen bleiben von dieser Regelung ausgeschlossen”.

Liest man die nun gefundene Formulierung und beachtet auch die –ziemlich wirren und juristisch unzutreffenden – Ausführungen von Sigmar Gabriel während der Vorstellung der Digitalen Agenda, wird klar: Nach dem Willen der großen Koalition soll die in § 8 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) angelegte Providerprivilegierung zukünftig zwar auch für kommerzielle Anbieter wie Hotels, Geschäfte, Straßencafés etc. gelten, für Private aber offenbar unverändert bleiben. Eine solche Unterscheidung zwischen kommerziellen und privaten Anbietern wird im TMG aber eben bewusst nicht vorgenommen.

Bewertung des Kompromisses der Bundesregierung:

Durch einen solchen – bestenfalls halbgaren – Kompromiss würde der unbefriedigende Zustand für Private, die ihre Netze für andere öffnen wollen, eben nicht behoben werden. Vor dem Hintergrund der weiterhin unklaren Rechtslage und der Angst von Nutzern, für das Verhalten anderer in Haftung genommen zu werden, werden Menschen ihre WLAN-Netze auch weiterhin nur sehr zögerlich öffnen. Der jetzt gefundene Kompromiss ist damit zweifellos auch ein Rückschlag für alle Freifunk-Initiativen und ihre Bemühungen, die es von Seiten der Politik eigentlich zu unterstützen, statt zu schwächen, gilt. Geht es nach dem Willen der Großen Koalition müssen die Freifunker wohl auch zukünftig vor Gerichte ziehen, um nicht in Haftung für die Handlungen unbekannter Nutzer verantwortlich gemacht zu werden.

Schriftliche Fragen an die Bundesregierung zum weiteren Vorgehen:

Vor dem Hintergrund der Formulierungen in der Digitalen Agenda und den wiederholten Ankündigungen der Bundesregierung, in Kürze einen Gesetzesentwurf zur Störerhaftung vorlegen zu wollen, habe ich, um etwas mehr Klarheit bezüglich des Vorgehens der großen Koalition zu bekommen, die Bundesregierung nun noch einmal schriftlich befragt. Die Antworten der Bundesregierung haben mich überrascht.

Hier zunächst meine Fragen im Wortlaut: 

1. Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung plant, im Rahmen der Vorlage eines von ihr seit langem angekündigten Gesetzes zur WLAN-Störerhaftung nur kommerzielle/gewerblich handelnde Anbieter von WLANS von der Störerhaftung aus- zunehmen, nicht jedoch private Anbieter?

2. Wie wäre eine solche Differenzierung zwischen verschiedenen Gruppen von Access-Providern nach Ansicht der Bundesregierung mit der eigentlichen Intention des § 8 Absatz 1 des Telemediengesetzes (TMG), nämlich der einheitlichen Haftungsprivilegierung aller Access-Provider, der ja bislang explizit keine solche Unterscheidung vornimmt, sowie mit der dieser deutschen Norm zugrundeliegenden, europäischen e-Commerce-Richtlinie, die diese Differenzierung ebenfalls nicht kennt, vereinbar?

3. Welche Erwägungen, sollte eine in Frage 1 erwähnte Differenzierung tatsächlich angestrebt werden, rechtfertigen nach Meinung der Bundesregierung eine solche Ungleichbehandlung nicht kommerzieller/nicht gewerblicher handelnder Anbieter, insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Rechtsordnung für Private bislang durchgehend eine weniger strikte Haftung vorsieht als für gewerblich Handelnde?

Hier die – äußerst knappe aber dennoch vielsagende – Antwort:

„Zur Umsetzung des Koalitionsvertrages soll im Wege einer Änderung des Telemediengesetzes (TMG) – für die Anbieter von WLAN-Netzen im öffentlichen Bereich vor allem Rechtssicherheit geschaffen werden. Hierzu wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Gesetzentwurf vorlegen. Die Meinungsbildung über die inhaltliche Ausgestaltung dieser Regelung ist noch nicht abgeschlossen.“

Bewertung der Antwort der Bundesregierung:

Zunächst ist interessant, dass für die Bundesregierung nicht etwas das Bundesjustizministerium, sondern das Bundeswirtschaftsministerium auf die Fragen antwortet. Gerade nach den Ausführungen Sigmar Gabriels bei der Vorstellung der Digitalen Agenda lässt dies nicht unbedingt nur Gutes für den weiteren Gesetzgebungsprozess ahnen. So wird in der Antwort deutlich, dass man den im Zuge der Vorlage der Digitalen Agenda eingeschlagenen Weg gerne weiter beschreiten würde. So heißt es, man wolle „vor allem“ für die Anbieter von WLAN-Netzen „im öffentlichen Bereich“ Rechtssicherheit schaffen, ergo für alle anderen offenbar also tatsächlich nicht. Weiter heißt es, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Gesetzentwurf vorlegen wird. Auch hierdurch wird – zumindest indirekt – noch einmal betont, dass der bislang eingeschlagene Weg fortgesetzt werden soll. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass ein solcher Vorschlag noch abgestimmt werden muss und „die Meinungsbildung über die inhaltliche Ausgestaltung dieser Regelung“ noch nicht abgeschlossen sei. Diese Aussage verwundert schon, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Digitale Agenda ja bereits „ressortabgestimmt“ ist. Es scheint so, als sei nach der Vorlage der Agenda irgendjemandem aufgefallen, dass die dort gefundene Regelung eventuell doch nicht ausreichend ist?! Insgesamt, das wird aus der Antwort der Bundesregierung deutlich, hat man derzeit keinen Plan, wann und in welcher Form eine Vorlage zur Störerhaftung kommen wird.

Wie geht es nun mit der Störerhaftung weiter?

Die Digitale Agenda wurde mittlerweile vom Bundeskabinett beschlossen und wird nun als nächstes intensiv im Bundestag debattiert und weiterentwickelt werden (müssen). Die Notwendigkeit, die äußerst dünne Vorlage der Großen Koalition an zahlreichen Stellen anzudicken und zu verbessern, ist unbestritten und wird selbst von den Abgeordneten von Union und SPD gesehen. Der Ausschuss „Digitale Agenda“, der genauso wie Gesche Joost, der „Digitale Champion“ der Bundesregierung, bislang nicht an der Erarbeitung der Agenda beteiligt war, wird sich in seiner nächsten Sitzung, genau wie zahlreiche andere Ausschüsse, intensiv mit der Agenda beschäftigen. Abzuwarten, aber aus heutiger Sicht realistisch scheint, dass die Bundesregierung eine gesetzgeberische Single-Auskopplung der Digitalen Agenda vornehmen und noch vor deren endgültiger Verabschiedung einen eigenen Gesetzentwurf zur Störerhaftung vorlegen wird. Wir werden in der Zwischenzeit unseren Einsatz für die eigentliche Intention des Gesetzes und für eine Providerprivilegierung, die sich auch auf nicht-kommerzielle Anbieter bezieht, einsetzen, das Gespräch mit den anderen Fraktionen suchen und eruieren, inwieweit man sich fraktionsübergreifend hierauf verständigen kann.

Hier findet Ihr eine Übersicht unserer bisherigen Aktivitäten in Sachen Störerhaftung.

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