Weitgehend unbeobachtet finden seit 2009 Verhandlungen zwischen der EU und Kanada über Zollabbau, gegenseitige Anerkennung von Standards sowie über Dienstleistungsliberalisierung und Fragen der Arbeitnehmerfreizügigkeit statt. Am 18. Oktober 2013 besiegelten Kommissionpräsident José Manuel Barroso und der kanadische Premierminister Stephen Harper die politische Einigung. Texte wurden in der Folge jedoch nicht oder lediglich in Form einzelner geleakter Kapitel öffentlich. Seit kurzem liegt dem Bundestag der Vertragstext des Abkommens vor. Monatelang hat sich die Bundesregierung vor einem klaren Bekenntnis zu diesem Abkommen gedrückt. Unter dem Druck der Opposition und der Zivilgesellschaft haben Gabriel und Co. zwar mittlerweile betont, dass sie Klage-Privilegien für Konzerne in CETA und TTIP für unnötig halten – ob sie so ein Instrument aber wirklich ablehnen würden, blieb offen.

Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir uns in den letzten Monaten äußert intensiv mit den verschiedenen, derzeit in Verhandlung befindlichen  Freihandelsabkommen beschäftigt, u.a. auch mit geplanten Freihandels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit Kanada (CETA). Wir haben hierzu verschiedene parlamentarische Anträge in den Bundestag eingebracht, haben die Bundesregierung in unzähligen mündlichen und schriftlichen sowie mehreren Kleinen Anfragen nach ihrer Position gegenüber dem Abkommen gefragt, das durchaus auch eine Art Blaupausen-Funktion für die TTIP-Verhandlungen einnimmt. Zudem haben wir eine Kurzstudie bei Prof. Stoll, Professor für internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Göttingen, in Auftrag gegeben.

Die Studie bestätigt unsere bisherigen Befürchtungen: Mangelnde Transparenz, unzureichende zivilgesellschaftliche und parlamentarische Beteiligung, sowie eine mögliche Bedrohung für europäische Verbraucherschutz- und Agrarstandards. Diese Risiken verbergen in den bisherigen CETA-Entwürfen. Aus Sicht der grünen Bundestagsfraktion ist die weiter ungeklärte Frage nach dem Charakter des Abkommens äußerst bedenklich. Die Frage, ob es sich um ein „gemischtes Abkommen“, das von den nationalen und vom Europäischen Parlament ratifiziert werden müsste, ist weiterhin offen. Der Abschluss als sogenanntes gemischtes Abkommen und damit eine Beteiligung des Bundestags an der Ratifizierung scheint aus grüner Sicht dringend geboten. Als grüne Bundestagsfraktion sagen wir deutlich: Ein Freihandelsabkommen darf die Rechte der demokratisch gewählten Parlamente und Regierungen, neue Regulierungen beispielsweise im Verbraucher- oder Umweltschutz einzuführen, nicht beschneiden. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag wird keinem Abkommen zustimmen, das hinter mühsam erkämpften Standards zurückbleibt.

Nun wissen wir, dass die EU-Kommission trotz der massiven Kritik aus der europäischen Öffentlichkeit, trotz der fast 150.000 Zuschriften gegen die Klageprivilegien für Konzerne, an diesem unnötigen und gefährlichen Instrument festhält. Durch diese Klageprivilegien würde eine Vielzahl global agierender Konzerne die Möglichkeit erhalten, Staaten vor private Schiedsgerichte zu zerren. Dort könnten sie gegen Regeln zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern oder der Umwelt klagen, wenn dadurch ihre Profite geschmälert würden und Ausgleichszahlungen in Höhe von Millionen Euro an Steuergeldern fordern. Es gibt keinen Grund, ein solch gefährliches Instrument in einem Abkommen zwischen der EU und Kanada aufzunehmen. Auch vor diesem Hintergrund muss die Bundesregierung jetzt Farbe bekennen.

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