Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 8. April 2014 eine anlasslose Datenspeicherung wie die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten für unvereinbar mit dem Grundrecht auf Datenschutz erklärt. Damit ist jetzt möglich, was wir Grüne und viele BürgerrechtlerInnen seit Jahren einfordern: Ein Blick auf die Fakten, die eindeutig zeigen, dass dieser tiefe Eingriff in das Menschenrecht auf Datenschutz und Privatsphäre zu keiner erkennbaren Verbesserung der Strafverfolgung geführt hat. Die Vorratsdatenspeicherung ist damit unverhältnismäßig und muss beendet werden.

Prof. Dr. Franziska Boehm und Prof. Dr. Mark D. Cole beleuchten in einer aktuellen Studie den Hintergrund der Richtlinie zur Vortsdatenspeicherung, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, den Einfluss auf bestehende Vorratsdatenspeicherungen in den einzelnen Mitgliedstaaten sowie die Auswirkungen des weitreichenden Urteils auf andere Vorratsdatenspeicherungen, wie z.B. Bankdaten bei SWIFT und Reisedaten bei PNR. Hier könnt Ihr die Studie kostenlos downloaden: Data Retention after the Judgement of the Court of Justice of the European Union (pdf). Hier die Executive Summary zur Studie (pdf).

Zu den Autoren der Studie:

  • Prof. Dr. Franziska Boehm, Assistant Professor, University of Mu?nster, Institute for Information, Telecommunication and Media Law (ITM), Germany
  • Prof. Dr. Mark D. Cole, Associate Professor, Faculty of Law, Economics and Finance andInterdisciplinary Centre for Security, Reliability and Trust (SnT), at the University of Luxembourg, Luxembourg
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