Der Innen- und Justizausschuss hat am 12. Februar seine Stellungnahme zur Verordnung über den Telekommunikations-Binnenmarkt abgestimmt. Dieser Gesetzesentwurf von Kommissarin Neelie Kroes war bereits im Vorfeld scharf kritisiert worden, weil er die Netzneutralität nicht sichern, sondern untergraben würde. Der Innen- und Justizausschuss hat nun mit breiter Mehrheit beschlossen, dass die Internet-Provider auch bei speziellen Vereinbarungen mit einzelnen Inhalte- oder Diensteanbietern das Prinzip der Netzneutralität nicht verletzen dürfen. Solche spezialisierten Dienste dürfen nicht als Alternative oder in Konkurrenz zum offenen Internet vermarktet werden. Auch falls aufgrund sehr großen Datenaufkommens technisch notwendige Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Datenverkehr am Laufen zu halten, dürfen diese nicht zwischen verschiedenen Anwendungen diskriminieren.

Nun kommt es darauf an, dass sich der federführende Industrieausschuss am 24. Februar dieser Position anschließt. Da sieht es leider nicht so gut aus; die konservative Berichterstatterin Pilar del Castillo Vera hat sich offenbar auf die Seite der großen ex-Monopolisten im Telekommunikationsbereich geschlagen. Es braucht also noch viel Einsatz und auch Druck von außen, um sicherzustellen, dass die Netzneutralität nicht europaweit abgeschafft wird.

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