Gestern berichtete das Hamburger Abendblatt über ein juristisches Gutachten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), in dem schwerwiegende Bedenken datenschutzrechtlicher Art an der Ausgabepraxis und einer fehlenden Verifizierung der Karteninhaber durch die Krankenversicherung moniert werden.

Es ist richtig: Bislang wurde es von den Krankenkassen versäumt, die rechtlichen Vorgaben zur Verifizierung der Patientinnen und Patienten umzusetzen. Angesichts  der Tatsache, dass bereits zwischen 55 und 60 Millionen Karten ausgegeben wurden, müssen Krankenkassen und Bundesregierung erklären, wann und auf welche Weise die erforderliche Verifizierung erfolgen soll. Es wird zudem zu klären sein, inwieweit die nachträgliche Identifizierung möglicherweise deutlich höhere Kosten nach sich zieht. Wir haben deshalb als Bundestagsfraktion heute beantragt, dass die Bundesregierung im Gesundheitsausschuss zu diesen Fragen Stellung nimmt.

Die jetzigen Beschwichtigungsversuche des Bundesgesundheitsministeriums sind angesichts der Dimension des eGK-Projekts absolut unzureichend. Bundesregierung und Krankenkassen müssen umgehend einen konkreten Fahrplan vorlegen, der klarstellt, wie die rechtlichen Vorgaben im Sinne eines effektiven Datenschutzes der Patientinnen und Patienten schnellstmöglich umgesetzt werden können. Denn klar ist auch: Durch die bisherige Nicht-Verifizierung können sich im weiteren Verfahren schwerwiegende datenschutzrechtliche Probleme ergeben. Die korrekte Zuordnung der gespeicherten Daten muss jedoch einwandfrei gewährleistet sein. Nur so wird ein späterer Missbrauch von Daten zumindest erschwert.

Gerade bei einem datenschutzrechtlich hochsensiblen Projekt wie der elektronischen Gesundheitskarte müssen höchste datenschutzrechtliche Standards gelten. Allein der Verdacht mangelnden Datenschutzes und erhöhter Missbrauchsmöglichkeiten gefährdet die Akzeptanz für das Projekt.

 

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