Heute hat Transparency International ihren EU-Whistleblowerbericht vorgelegt. Als Grüne haben wir den Bericht begrüßt. Whistleblower leisten einen großen gesellschaftspolitischen Beitrag zur Bekämpfung von Straftaten und Missständen. Korruptions-, Umwelt- und Steuerstraftaten sowie sonstige Missstände können oftmals erst durch interne Informationen aufgedeckt werden. Trotz des großen öffentlichen Interesses an diesen Informationen drohen WhistleblowerInnen häufig arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen. Die Rechtsprechung ist hier leider zu vage, so dass für die Handelnden weiterhin Rechtsunsicherheit besteht.

Der heute von TI vorgelegte Bericht zeigt erneut, wie wichtig der verbesserte Schutz von Hinweisgebern ist. Er macht erneut auf bestehende Rechtsunsicherheiten in zahlreichen EU-Staaten aufmerksam. Auch die seit Monaten anhaltende, öffentliche Diskussion über die Enthüllungen Edward Snowdens belegen einmal mehr: Ein verbesserter rechtlicher Schutz von Hinweisgebern ist überfällig – auch in Deutschland.

Zu Recht weist Transparency International darauf hin, dass sowohl die OECD, als auch die G20 und die Parlamentarische Versammlung des Europarats die Bundesrepublik Deutschland seit Langem auffordern, die bestehenden Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und  vor allem den Schutz von Hinweisgebern in der Privatwirtschaft zu verbessern. Der Handlungsbedarf bezüglich des verbesserten Schutzes von Hinweisgebern ist seit langem bekannt: Bereits in der 16. Wahlperiode wurde ein entsprechender Vorschlag vorgelegt, fiel dann aber koalitionsinterner Unstimmigkeiten zum Opfer.

Auch in der vergangenen Legislaturperiode haben CDU/CSU und FDP es leider erneut verpasst, für rechtliche Klarheit zu sorgen: Unsere Vorschläge in Form eines konkreten Gesetzesentwurfs (pdf) hat die schwarz-gelbe Koalition abgelehnt. Zudem hat man es verpasst, eigene Vorschläge vorzulegen.

Unseren Gesetzentwurf haben wir vor Verabschiedung online diskutieren und von interessierter Seite verbessern lassen. Wie schon bei anderen Grünen Gesetzentwürfen, war es uns auch dieses Mal ein besonderes Anliegen, sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die beteiligten Verbände und Organisationen frühzeitig und transparent in die Diskussion mit einzubeziehen, statt einfach einen ausgearbeiteten Gesetzestext vorzulegen. Im Vorfeld der Online-Diskussion hatten wir bereits Ende 2011 alle Interessierten zu einem öffentlichen Fachgespräch geladen. Auch hier wurden die bestehenden Mankos bezüglich des Schutzes von Hinweisgebern noch einmal deutlich.

In der Begründung unseres Gesetzesentwurfs machen wir u.a. darauf aufmerksam, dass das Aufmerksam machen auf Missstände für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer oder die betroffene Beamtin bzw. Beamten oft gravierende Auswirkungen bis hin zum Arbeitsplatzverlust hat. Wer sich zu einem solchen Schritt entschließt, verstößt nach heute oft gegen arbeits- und dienstrechtliche Bestimmungen.

Die bis heute bestehende Weigerung der Bundesregierung, die Verdienste Edwards Snowdens für den Grundrechtsschutz anzuerkennen und die eigene Position bezüglich des verbesserten Schutzes von Hinweisgebern grundlegend zu überdenken, ist bezeichnend. Die heutige Rechtsunsicherheit für Hinweisgeber zu beseitigen und den deutlichen Aufforderungen an die Bundesrepublik Deutschland endlich nachzukommen, muss vordringliche Aufgabe der kommenden Bundesregierung sein.

Hier findet Ihr eine Übersicht unserer bisherigen Aktivitäten für einen verbesserten Schutz von Whistleblowern.

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