In unregelmäßigen Abständen berichten wir in der Rubrik “Aus den Ländern” über verschiedene Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen-, Rechts-  und Netzpolitik in den einzelnen Bundesländern.  An dieser Stelle wollen wir auf eine interessante Veranstaltung der sächsischen Landtagsfraktion hinweisen, zu der der rechtspolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion in Sachsen, Johannes Lichdi, einlädt.

Am Montag, dem  2. Dezember 2013, wird zwischen 18:00 und 20:30 Uhr im Dresdner Landtag Saal 2 (Eingang Neubau) eine Veranstaltung der sächsischen Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen stattfinden, auf die wir an dieser Stelle gerne aufmerksam machen.

Aus der Einladung:

Die Koalition aus CDU- und FDP-Fraktion plant mit ihrem aktuellen Entwurf zur Änderung des Polizei- und Verfassungsschutzgesetzes (Drs. 5/12799) die Bestandsdatenabfrage durch Sachsens Polizei und Verfassungsschutz neu zu regeln. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sollen sie neben der Auskunft über Bestandsdaten (Name, Anschrift, Bankverbindung von Inhabern von Telefonanschlüssen u.a.) auch Zugriff auf IP-Adressen und  Zugangssicherungscodes (PIN und PUK) erhalten. Wer ist von den neuen Befugnissen betroffen? Sind die Regelungen verfassungsgemäß? Was machen die Behörden mit unseren Daten?

Diese und weitere Fragen diskutieren:

  • Anna Biselli, Informatikerin und Bloggerin bei netzpolitik.org
  • Meinhard Starostik, Rechtsanwalt und Verfassungsrichter Berlin
  • Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

RA Meinhard Starostik führt aktuell das Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen die Regelung der Bestandsdatenabfrage auf Bundesebene. Herr Starostik ist als Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde von 35.000 Sammelklägern gegen die Vorratsdatenspeicherung bekannt geworden, welcher durch das Bundesverfassungsgericht stattgegeben wurde. Meinhard Starostik wird zusammen mit Johannes Lichdi die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestandsdatenauskunft anhand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes darstellen.

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