Die Videoüberwachung und -aufzeichnung in Zügen und Bahnhöfen soll weiter ausgebaut werden. Eine entsprechende Grundsatzvereinbarung haben Deutsche Bahn und Bundesinnenministerium geschlossen. Anlässlich der Pläne eines 6-Jahres-Programms zur Ausweitung der Videoüberwachung habe ich heute noch einmal klargestellt, dass die Videoüberwachung von Bahnhöfen und Zügen einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger darstellt. Selbstverständlich sind auch Bahnhöfe Freiheits- und Kommunikationsräume. Sie deshalb allein zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls auszuweiten, ist rechtlich ausgeschlossen.

Innenminister Friedrich agiert weiterhin kopf- und konzeptlos. Allzu häufig verkündet er vorschnell medienwirksam den Ausbau von Programmen, ohne die zugrundeliegenden Sicherheitskonzepte überhaupt evaluiert zu haben. Wie schon beim Cyber-Abwehrzentrum simuliert er nun auch bezüglich der Videoüberwachung an Bahnhöfen Aktivität. Für die tatsächliche Erhöhung der Sicherheit tut der Innenminister jedoch nichts. Die schwarz-gelbe Innenpolitik endet damit wie sie vor vier Jahren begonnen hat: Widersprüchlich, konzeptlos und unseriös.

Jegliche Ausweitung der Videoüberwachung kann nur auf der Grundlage solider wissenschaftlicher Evaluationen und konkreter Nachweise von bestehenden Gefahren erfolgen. Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage, die wir nach Bekanntwerden der Pläne des Innenministers gestellt haben, hat eines klar gezeigt: Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat auch für die Videoüberwachung an Deutschen Bahnhöfen keinerlei tragfähiges Konzept. Eklatante Mängel des bestehenden Systems wurden bis heute nicht abgestellt.

Statt endlich vom angeblichen Allheilmittel einer immer weiter ausgeweiteten Videoüberwachung und einer sich in reiner Symbolhaftigkeit erschöpfenden konservativen Sicherheitspolitik Abstand zu nehmen und ein durchtragendes Sicherheitskonzept vorzulegen, agiert die Bundesregierung weiter vollkommen unbeholfen und Hals über Kopf. Jedes Kind weiß: Videoüberwachung vwerhindert keine Straftaten. Eine massiv grundrechtsrelevante Ausweitung der Überwachung muss zwingend anhand nachvollziehbaren Kriterien erfolgen. Wir erwarten deshalb die umgehende Vorlage und Offenlegung des Konzeptes für die nun medienwirksam angekündigte Ausweitung. Eine bloße Ankündigung reicht da bei Weitem nicht aus.

Die Deutsche Bahn AG ist bereits heute der größte Videoüberwacher des Landes. Dem Unternehmen kommt somit eine hohe Grundrechtsverantwortung zu. Die einschlägigen Rechtsgrundlagen sowohl für Bahn als auch Bundespolizei sind nicht geeignet, um eine sachgerechte Einhegung der Kameraflut zu erreichen. Sie gehören deshalb umgehend auf den Prüfstand.

Hier findet Ihr unsere Kleine Anfrage zur Videoüberwachung an Deutschen Bahnhöfen. Hier findet Ihr eine Übersicht unserer Aktivitäten gegen eine immer weiter ausufernde Videoüberwachung.

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