Angesichts der anhaltenden massiven Grundrechtseingriffe durch den britischen Geheimdienst durch das Programm Tempora und die Maßnahmen gegenüber den Journalisten des Guardian habe ich die EU-Kommission heute nochmal zum Handeln aufgefordert.

Die EU-Kommission muss jetzt handeln, um die Erosion von EU-Grundrechten zu verhindern. Die Grenzübertritte des britischen Geheimdienstes im Rahmen der Überwachungsaffäre zeigen, dass es europäische Grundregeln für die Ausübung der nationalen Sicherheit durch die EU-Staaten geben muss. Sowohl das Programm Tempora und der offenbar direkte Austausch mit der US-amerikanischen NSA zur lückenlosen Überwachung aller Kommunikation, als auch die Eingriffe gegenüber den Journalisten vom ‚Guardian‘ verstoßen gegen zentrale Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta und der EU-Verträge wie das Recht auf Datenschutz, effektiven Rechtschutz und die Pressefreiheit.

Nach einhelliger Auffassung von Rechtsexperten lässt es der Lissabon-Vertrag zu, dass die Europäische Union auch im Bereich der nationalen Sicherheit ihre Kompetenzen – etwa zum Schutze der Grundrechte und rechtstaatlicher Prinzipien – ausübt. Zwar liegt die Verantwortung zur Ausübung derselben noch immer in der Hand der Mitgliedstaaten, doch dies schließt EU-Regelungen vor allem dann nicht aus, wenn offensichtlich ein Widerspruch zwischen ihrem Handeln und dem EU-Recht besteht. Die EU-Kommission muss nun die Grundrechte vor den Geheimdiensten Europas schützen und Rechtsakte hierzu vorlegen. Auch die Frage einer effektiven parlamentarischen Kontrolle muss darin endlich geregelt werden.

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Die Geheimdienste der EU kooperieren zudem bereits eng im Rahmen des Joint Situation Center (SitCen), der beim Europäischen Auswärtigen Dienst angesiedelt ist. Auch hieraus ergibt sich bereits, dass EU-Regeln unerlässlich und auch zulässig sein müssen.

Bei den betroffenen Grundrechten handelt es sich um das Recht auf Kommunikationsgeheimnis (Art. 7 GR-Charta), das Recht auf Datenschutz (Art. 8 GR-Charta), das Recht auf Pressefreiheit (Art. 11 GR-Charta) und das Recht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 51 GR-Charta).

Hier der  Stand der am 5. September beginnenden Untersuchung der Überwachungsprogramme Prism & Tempora.

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