Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage tritt morgen in Kraft. Dazu habe ich gemeinsam mit Dr. Konstantin v. Notz folgende PM herausgegeben:

Die Bundesregierung hat mit dem Leistungsschutzrecht vorsätzlich ein Gesetz geschaffen, das keiner möchte, aber vielen schadet. Die großen Zeitungsverlage haben der mächtigsten Suchmaschine in Deutschland – Google – inzwischen ihr o.k. gegeben, ihre Inhalte weiter kostenfrei zu listen. Das war vorhersehbar und wurde in der Debatte auch von allen mit Sinn und Verstand prophezeit. Selbst der Springer Verlag, der das Gesetz bestellt hat, verzichtet nun vorerst auf sein maßgeschneidertes Recht.

Damit sind die großen Suchmaschinen und die großen Verlage die Gewinner des Gesetzes. Kleine Informationsdienstleister, Aggregatoren und Start-ups aber haben die Rechtsunsicherheit und können den Aufwand nicht betreiben, jeden Verlag nach einer Einwilligung abzuklappern. Schon jetzt haben kleine Dienste ihr Angebot stark eingeschränkt oder ganz aufgegeben. Internetnutzer finden viele Seiten im Netz nicht mehr.

Die schwarzgelbe Bundesregierung hat so ein Gesetz geschaffen, das Monopole stärkt  und Innovationen ausbremst. Es ist unsinnig, kontraproduktiv und schädlich und muss schnellstmöglich rückgängig gemacht werden.

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