Die Game-Branche steht schon länger im Ruf, nicht besonders viel auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte zu geben. Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu Datenschutzverstößen. So werden Online-Spieler getrackt und profiliert was das Zeug hält, die Einzelheiten bleiben für die Nutzer oftmals weitgehend intransparent. Die nun bekannt gewordenen Pläne von Microsoft, die Konsolenkamera Kinect der Xbox One direkt ins Wohnzimmer der Spieler schauen zu lassen, haben jedoch noch einmal eine ganz neue Qualität und bergen erhebliche datenschutzrechtliche Risiken.

Sollten die Vorwürfe gegen Microsoft zutreffen und sich die Pläne als real erweisen, muss die zuständige bayrische Datenschutzaufsicht einschreiten. Die visuelle Erfassung im heimischen Wohnzimmer ist zur Durchführung des Spiels schlicht nicht erforderlich und selbst eine Einwilligung angesichts der Erfassung des höchstpersönlichen Lebensbereichs hier kaum vorstellbar. Die Funktion hat daher offenbar nur einen einzigen Zweck, nämlich die Ausspähung des privaten Umfelds der Spieler, und nur ein Ziel, nämlich die Profitmaximierung von Microsoft.

Das sonst so um Verbesserung seines Datenschutz-Images bemühte Unternehmen muss jetzt verloren gegangenes Vertrauen zurückholen und deutlich machen, dass es den Schutz der Grundrechte seiner Kundinnen und Kunden in Europa ernst nimmt. Microsoft muss Transparenz über die eigenen Pläne herstellen und, sollten die im Raum stehenden Vermutungen zutreffen, hiervon Abstand nehmen.

Auch dieser Fall belegt einmal mehr die Bedeutung einer weitreichenden und wirklich durchtragenden Reform des europäischen Datenschutzrechts. Denn ohne einen tatsächlich einheitlichen Regelungsrahmen, der auch die Anwendbarkeit und Durchsetzbarkeit europäischen Rechts gegenüber Giganten wie Microsoft sicherstellt, wird es schwer, das von US-amerikanischem Unverständnis für den EU-Datenschutz und wirtschaftlichen Interessen getragene Verhalten von Unternehmen zu ändern.

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