Am Freitag, dem 18.04.2013, standen unter TOP 39 zwei von uns Grünen vorgelegte Initiativen zur Informationsfreiheit auf der Tagesordnung des Plenums des Bundestags. Neben der zweiten und dritten Beratung unseres Gesetzesentwurfs, der die Aufnahme der Informationsfreiheit ins Grundgesetz fordert, stand auch die erste Beratung eines weiteren von uns vorgelegten Antrag „Informationsfreiheit weiter entwickeln“ (pdf) auf der Tagesordnung. Über die Debatte hatte unter anderem heise ausführlich berichtet.

In dem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, endlich einen konrketen Gesetzentwurf zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vorzulegen. Die im Informationsfreiheitsgesetz festgeschriebenen Ausnahmetatbestände, aufgrund derer Informationen immer wieder verweigert werden, sollen grundlegend reformiert und insbesondere der „bisher absolute Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“ durch Einführung einer Abwägungsklausel eingeschränkt werden.

Dass dies dringend notwendig ist, hat ein Leak der „Zeit“ gerade gezeigt: Die Zeitung veröffentlichte interne Vermerke aus dem Bundesinnenministerium, die sehr eindrücklich zeigen, wie sehr sich die Verwaltung oftmals gegen Anträge auf Akteneinsicht sperrt.  Neben einer Klarstellung in diesem Bereich fordern wir in der nun vorgelegten Initiative weiterhin die Bundesregierung noch einmal dazu auf, im Rahmen des vorzulegenden Gesetzesentwurfs auch den Gedanken der Open Data zu berücksichtigen, das heißt Behörden dazu zu verpflichten, zukünftig amtliche Dokumente und Informationen von sich aus, proaktiv nach bestimmten, definitierten Kriterien im Internet zu veröffentlichen. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video meiner Rede. Wie immer gilt: Über Kritik und Anregungen freue ich mich.

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