Heute hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, seinen 24. Tätigkeitsbericht veröffentlicht (Pressemitteilung). Hier findet Ihr den Tätigkeitsbericht zum Download hier als eBook.

Die Diskussionen und jüngsten Entscheidungen um Vorratsdatenspeicherung, massenhafte Funkzellenabfragen und die EU-Passagierdatensammlung zeigen: Niemand kann sich der zunehmenden Datensammelwut der Behörden entziehen. Der heute veröffentlichte Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz schafft Transparenz hinsichtlich des Ausmaßes der Entwicklung. Er zeigt exemplarisch die Widerstände und Verstöße von Behörden und Unternehmen gegen die dringend notwendigen Rechtsbindungen auf.

Gerade in Zeiten, wo es zum Normalfall zu werden droht, dass Unbescholtene erfasst werden, wächst die Bedeutung der Aufsicht. Die Arbeit des Bundesbeauftragten und der Landesbeauftragten verdient eine weitere Aufwertung und entsprechende Unterstützung – das hat auch das Bundesverfassungsgericht heute klar gestellt. Unsere parlamentarischen Initiativen hierzu hat die Merkel-Koalition abgelehnt.

Fakt ist: Datenschutz gewinnt in der Öffentlichkeit immer mehr an Bedeutung. Die heutige Entscheidung des Innenausschusses des Europäischen Parlaments gegen die Vorratsdatenspeicherung von EU-Fluggastdaten, die Korrekturen des Bundesverfassungsgerichts an der Anti-Terror-Datei und das Diktum des Landgerichts Dresden zur Rechtswidrigkeit der massenhaften Funkzellenabfrage setzen wichtige Zeichen gegen die zunehmende Massenüberwachung der Bürgerinnen und Bürger.

Die jüngsten Entscheidungen sind erneut auch deutliches Warnsignal in Richtung der sicherheitspolitischen Hardliner, datenschutzrechtliche Vorgaben endlich zu beachten.

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