Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat heute mit knapper Mehrheit den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission für ein EU-Fluggastdatensystem abgelehnt. Die Abgeordneten haben damit das EU-Fluggastdatensystem begraben. Das ist ein großer Erfolg für den Rechtsstaat und die Grundrechte in Europa und gegen die Vorratsdatenspeicherung und die Rasterfahndung.

Eine Umsetzung der Richtlinie hätte die verpflichtende Vorratsdatenspeicherung und Rasterfahndung bedeutet. Das wäre die Abkehr von den rechtsstaatlichen Grundprinzipien Unschuldsvermutung und Verhältnismäßigkeit gewesen: Reiseroute, Hotelbuchung, Kreditkartendaten und weitere persönliche Daten der Reisenden in die EU und aus der EU wären für bis zu fünf Jahren in polizeilichen Datenbanken gespeichert worden. Die automatische Rasterfahndung an Hand von Gefahrenprofilen ohne konkreten Verdacht und ohne richterlichen Beschluss wäre zur Norm geworden. Dieser unerträgliche Paradigmenwechsel in der Sicherheitspolitik hätte die Umkehr der Unschuldsvermutung in eine Schuldvermutung bedeutet. Das wäre ein offener Bruch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie der Verfassungsgerichte anderer EU-Staaten und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg gewesen. Das wäre nicht die Europäische Union als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, das hätte die kollektive Verdächtigung von über 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern bedeutet. Der Modus der Terrorbekämpfung wäre zur Normalität geworden.

Das haben die Abgeordneten heute verhindert. Das Ergebnis der Abstimmung ist eine Grundsatzentscheidung. Diese Entscheidung muss jetzt akzeptiert werden. Die Europäische Kommission muss ihren unsinnigen und rechtswidrigen Vorschlag zurücknehmen. Auch die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung muss nun auf den Prüfstand.

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