Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte im November vor dem Hintergrund einer seit langem intensiv geführten Diskussion um die WLAN-Störerhaftung mit Hinweis auf eine entsprechende Aufforderung der Justizministerkonferenz, aber auch weil der Bundesrat sie im Oktober ausdrücklich aufgefordert hatte, das Haftungsrisiko bei WLAN-Netzen zu beschränken, noch einmal angekündigt, sich der Frage anzunehmen und „ein eventuell bestehendes Ungleichgewicht bei der Störerhaftung für WLAN-Betreiber“ ausgleichen zu wollen. Der vollmundigen Ankündigung der Bundesjustizministerin sind keinerlei Taten gefolgt: Während die schwarz-gelbe Bundesregierung ansonsten ja gerne mal Referentenentwürfe vorlegt, um anschließend zuzuschauen, wie diese im monatelangen Klein-Klein zwischen den Ministerien Stück für Stück zerrieben werden, hat man im Bereich der Störerhaftung bei WLAN jedoch bis heute nicht einmal die Vorlage eines Referentenentwurfs gewagt.

Bereits im November letzten Jahres habe ich vor dem Hintergrund, dass es angesichts des bisherigen Totalausfalls der Bundesregierung im Bereich des Urheberrechts, aber auch angesichts ganz erheblicher konservativer Beharrkräfte in diesem Bereich, meine Bedenken dahingehend geäußert, dass es in dieser Legislatur tatsächlich noch zu einer Initiative der Bundesregierung kommt. Angesichts der im Bundestag zu der Thematik vorliegenden Initiativen, von denen wir uns eine gewisse Dynamik auf Seiten der Bundesregierung erwartet hatten, hatten wir die Bundesregierung am 8. November 2012 noch einmal schriftlich befragt, um so zu erfahren, ob tatsächlich noch mit einer entsprechenden Initiative zu rechnen ist. Damals antwortete die Bundesregierung, dass man derzeit noch „die Vorschläge für eine mögliche Haftungsfreistellung für Betreiber von WLAN-Anschlüssen, die in jüngster Zeit von verschiedenen Seiten veröffentlicht wurden“ prüfe und das Ergebnis dieser Prüfung abzuwarten sei.

Nun erfahren wir über die Presse, dass die Bundesregierung ihre Pläne endgültig beerdigt hat. Spiegel Online zitiert in diesem Zusammenhang aus einer Unterrichtung der Bundesregierung an den Bundesrat, in der die Bundesregierung einräumt, dass die Frage der Störerhaftung beim Betrieb von WLAN-Netzwerken „noch nicht abschließend höchstrichterlich entschieden“ sei. Das heißt nichts anderes, als dass die Regierung wie vormals schon beim Leistungsschutzrecht wider besseren Wissens einfach die Augen vor der Problematik verschließt. Sie selbst will nicht tätig werden, stattdessen überlässt sie die weitere Klärung den Gerichten. Das Ganze Vorgehen der schwarz-gelben Bundesregierung ist ein erneuter politischer Offenbarungseid einer unfähigen Koalition, die ihr nächstes netzpolitisches Kernprojekt sang- und klanglos abbläst. Durch ihr Vorgehen dokumentieren CDU/CSU und FDP ein weiteres Mal ihre gesetzgeberische Unfähigkeit. Dass die Bundesregierung die klaren Aufforderungen, das Störerhaftungsrisiko effektiv einzuschränken und endlich für Rechtsklarheit zu sorgen, schlicht ignoriert und trotz der von ihr selbst als völlig unklar charakterisierten Rechtslage eine „gesetzliche Regelung zur Beschränkung des Haftungsrisikos für W-Lan-Betreiber weder für geeignet noch für erforderlich“ hält, ist skandalös.

Hintergrund:
Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird auf politischer Ebene seit langem kontrovers diskutiert. Das „Sommer unseres Lebens“-Urteil des Bundesgerichtshofes im Mai 2010 hat zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit auf Seiten von WLAN-Betreibern geführt. Folge des Urteils war, dass viele Straßencafés aber zum Beispiel auch Hotels ihre Angebote entweder stark eingeschränkt oder gleich komplett eingestellt haben. Um es zum Beispiel Internetcafés zu erlauben, ihren Kunden auch weiterhin WLAN-Zugänge anzubieten, aber auch um nachbarschaftliches Engagement wie die Freifunkgemeinde zu stärken ist es nun dringend angeraten, diese Rechtsunsicherheit zu beheben.

Während der deutsche Juristentag sich dafür ausgesprochen hat die BGH-Grundsätze zur Providerhaftung fortzuentwickeln und auch die Kommission ein Konsultationsverfahren zu Grundsätzen des Notice- and- take- down- Prozedere durchgeführt hat, wurde im Bundesrat gerade eine Initiative zur Begrenzung der Haftung von WLAN-Betreibern diskutiert. Zudem liegen derzeit verschiedene Initiativen hierzu im Bundestag  vor. Im Juni hat der Digitale Gesellschaft e. V. einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber von öffentlichen WLANs vorgelegt. Diesen hat, nachdem die SPD einen Antrag in den Bundesrat eingebracht hat, der vor Kurzem in erster Lesung eingebracht wurde, die Fraktion Die Linke mit wenigen Änderungen übernommen. Netzpolitik berichtete. Hier findet Ihr meine kürzlich zu Protokoll gegebene Rede zu den beiden Initiativen zur WLAN-Störerhaftung.

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