Soeben hat das schwarz-gelbe Bundeskabinett ihren seit langem angekündigten Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen. Von der groß angekündigten Initiative gegen Abzocke und ungerechtfertigte (Massen-)Abmahnungen ist so gut wie nichts mehr übrig geblieben.

Jährlich werden in Deutschland hunderttausende Abmahnungen wegen der angeblichen Verbreitung geschützter Musiktitel oder Filme verschickt. Den Betroffenen helfen Leutheusser-Schnarrenbergers Regelungen herzlich wenig. Denn bereits jetzt müssen Abmahnungen klar zu erkennen geben, worauf sich die Forderung stützt. Damit enthält der Vorschlag der Justizminiserin in diesem Punkt nicht einmal etwas Neues. Mit diesem Gesetzentwurf wird Abzocke nicht bekämpft.

Die einzige Maßnahme, die die schwarz-gelbe Bundesregierung ergreifen will, um unberechtigte Abmahnungen einzudämmen, ist die Deckelung der Anwaltskosten bzw. des diesbezüglichen Erstattungsanspruchs.Die von Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegte Streitwertbegrenzung auf 1000 Euro reicht bei Weitem nicht aus. Durch die Einschränkung, dass dieser Wert nach besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig sein kann, ermöglicht den Gerichten erneut, hiervon abzuweichen.

Als Grüne fordern wir in einem aktuellen Gesetzentwurf, den Streitwert auf 700 Euro zu begrenzen, so dass die Anwaltskosten sich maximal auf 120,67 Euro belaufen. Den zu Unrecht Abgemahnten muss zudem ein Kostenerstattungsanspruch gewährt werden, denn nur so wird das Kostenrisiko für die „Abmahnindustrie“ erhöht. Der Auskunftsanspruch gegenüber Accessprovidern muss auf den „geschäftlichen Verkehr“ begrenzt werden. Ein eklatanter Fehler ist es, dass die Koalition den fliegenden Gerichtsstand nicht abschaffen will. So wird es auch weiterhin das sogenannte „forum shopping“ an den Gerichten geben, bei dem sich findige Abmahnanwälte den günstigsten Gerichtsstand aussuchen.

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