Die Debatte über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage schlägt hohe Wellen. Fünf Wahrheiten gehören zur Debatte. Sie zu leugnen, mag einem ein besseres Gefühl geben, redlich ist das nicht.

Wahrheit 1: Urheberin ist die schwarz-gelbe Merkel-Koalition

Das Gesetz zur Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage wurde im Herbst 2012 vom schwarz-gelben Kabinett beschlossen. Nach Anhörungen und einigem Hin und Her wurde es am 1. März 2013 im Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP verabschiedet. Auch wenn es manch Politiker der CDU und FDP nicht wahrhaben will: Es waren IHRE Fraktionen, die uns überhaupt dieses schlechte Gesetz beschert haben. SIE regieren und haben gemeinsam eine Mehrheit im Bundestag.

Wahrheit 2: Es sind massive Lobbyinteressen betroffen

Interessenvertretung ist Teil der Politik. In diesem Fall haben die Zeitungsverleger in den vergangenen Jahren massiv dafür geworben, ihnen ein Leistungsschutzrecht einzuräumen und haben bei CDU/CSU und FDP Gehör gefunden. Genauso wurde auf Länderebene unter Verweis auf die eigene Macht der Verleger massiv lobbyiert. Persönlich finde ich dieses Vorgehen verwerflich, aber leider sieht die Realität anders aus, die Kungeleien finden intransparent in Hinterzimmern statt. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass nicht nur die Verleger, sondern auch die Internetwirtschaft mit aller Kraft ihre Interessen auf allen Ebenen vorgebracht hat.

Wahrheit 3: Die SPD wollte nicht

Die dritte Wahrheit ist, dass es relevante Akteure innerhalb der SPD gab, die die Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht wollten. Die Beweggründe mögen unterschiedlich sein, sei es aus Angst vor den Verlegern oder aus anderen strategischen Einschätzungen der Situation im Wahljahr. Fakt bleibt jedoch, dass dadurch die Chance vertan wurde, dieses Gesetz zu stoppen. Das SPD-regierte Hamburg hat eine Anrufung von Anfang an nicht gewollt und in NRW oder Niedersachsen stellt sich die SPD gegen eine Anrufung. Bei aller Kritik an dieser Entscheidung – ich bin auch richtig sauer – denkt immer an Wahrheit 1 und die Urheber dieses Gesetzes.

Wahrheit 4: Grüne wollen und wollten den Vermittlungsausschuss

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN regieren in sechs Bundesländern mit, in Baden-Württemberg sogar als großer Koalitionspartner. Ansonsten in NRW, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein als „Juniorpartner“. Überall haben sich die Grünen für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen und dafür eingesetzt dieses als Koalitionsmeinung mit der SPD auch im Bundesrat zu vertreten. Das rot-grün-SSW regierte Schleswig-Holstein hat sogar den Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses in den Bundesrat eingebracht. Aber die Macht gegenüber dem Koalitionspartner ist nicht allumfassend. In 15 der 16 Bundesländer regiert eine Koalition. Nur Hamburg wird von der SPD alleine regiert. Überall gibt es in den Koalitionsverträgen die Vereinbarung, dass man sich über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat abspricht.

Im rot-grünen Koalitionsvertrag NRW heißt dies beispielsweise:

„Die Koalitionsparteien legen das Abstimmungsverhalten des Landes im Bundesrat fest. Sie orientieren sich dabei an den Interessen des Landes und an Inhalt und Geist der Koalitionsvereinbarung. Sofern in Fragen, die nach Auffassung einer Koalitionsfraktion von grundsätzlicher Bedeutung sind, eine Einigung nicht erzielt werden kann, wird sich das Land der Stimme enthalten.“

Das bedeutet: Man kann den Koalitionspartner mit dem Koalitionsvertrag nur dazu zwingen, eine Position nicht einzunehmen, aber nicht dazu zwingen, eine bestimmte (eigene) Position einzunehmen. Wenn die Grünen in NRW für die Anrufung des Vermittlungsausschusses sind, kann die SPD unter Berufung auf den Koalitionsvertrag sagen, dass sie dies nicht wollen. Im Ergebnis enthält man sich der Stimme im Bundesrat.

Für uns Grüne ist klar:  Wir sind weiterhin gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage. Wir hätten es jetzt im Vermittlungsausschuss aufgehalten dies ist aber nicht mehr möglich, siehe Wahrheit 3. Wir wollen dieses Gesetz daher jetzt nach einer erfolgreichen Bundestagswahl im September und dem anschließenden Regierungswechsel kippen. Die SPD und ihr Kanzlerkandidat Peer Steinbrück sind dann hoffentlich auch noch mit dabei. Wir nehmen sie beim Wort.

Wahrheit 5: Ein Vermittlungsausschuss kann auch bei Einspruchsgesetzen kraftvoll sein

Gerne wird jetzt betont, dass die Anrufung des Vermittlungsausschusses bei einem Einspruchsgesetz wie dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage in der Sache nichts helfen würde. Das ist allgemein und besonders in diesem konkreten Fall schlicht falsch. Denn so lange der Vermittlungsausschuss kein Ergebnis, einen Kompromiss oder eine Position des Bundesrates erzielt, oder drei ergebnislose Verhandlungen in der Sache stattgefunden haben, kann sich der Bundestag auch nicht wieder damit befassen. Es gibt eine Mehrheit von SPD, Grünen und Linken im Vermittlungsausschuss und damit eine Geschäftsordnungsmehrheit, die auch die Tagesordnung und damit die zu behandelnden Punkte bestimmen kann. Siehe auch die Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses. Mit der Folge, dass das Gesetz so lange keine Gültigkeit erlangen kann. Selbstverständlich wird der Vermittlungsausschuss oft auch zur Verzögerung des Gesetzgebungsverfahren genutzt. Beispiele gibt es dazu genug. Durch die anstehende Bundestagswahl wäre es sogar möglich, das Gesetz in der Diskontinuität verfallen zu lassen. Dazu kommt, dass der Vermittlungsausschuss nicht sehr häufig tagt, in 2012 ganze fünf Mal. Taktieren gehört manchmal zur Politik dazu. Das ist bekannt und dem Grunde nach auch nichts Verwerfliches. Zudem soll der Vermittlungsausschuss doch gerade dazu dienen, ein in den Augen der Mehrheit des Bundesrates schlechtes Gesetz zu verbessern. Genau dies ist ja auch Ziel des Antrages zur Anrufung des Vermittlungsausschusses gewesen, „den Gesetzesbeschluss grundlegend zu überarbeiten“.

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