Soeben berichtete heiseonline von insgesamt 38 zivilgesellschaftliche Organisationen, die gemeinsam in einer am gestrigen Montag veröffentlichten Erklärung fordern, Rechtsfragen bezüglich immaterieller Güter aus dem geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen (TAFTA) herauszuhalten. Die Unterzeichner der Erklärung weisen explizit darauf hin, dass entsprechende Regelungen beim ACTA-Abkommen zu massiven zivilgesellschaftlichen Protesten geführt hätten. Neben einem Verzicht auf entsprechende Regelungen in dem neuen Freihandelsabkommen schlagen die Unterzeichner der Initiative vor, auch datenschutzrechtliche Regelungen nicht im Rahmen des Abkommens zu verhandeln.

Zudem drängen die Erstunterzeichner der Initiative, zu denen u.a. die Digitale Gesellschaft, die Electronic Frontier Foundation (EFF), die European Digital Rights-Initiative (EDRi), der Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur (FFII), die französische Organisation La Quadrature du Net und Public Knowledge gehören, auf eine möglichst hohe Transparenz der Verhandlungen. Mit Hinweis auf die völlig unzureichende Transparenz des ACTA-Abkommens werden die Verhandlungsführer aufgefordert, sämtliche Abkommens-Entwürfe und sonstige Positionspapiere „zeitnah und laufend“ zu veröffentlichen.

Ich unterstütze die Forderungen der zivilgesellschaftlichen Organisationen nach mehr Transparenz und einer tatsächlichen Diskussion über die Inhalte, die Teil des neu zu verhandelnden TAFTA-Abkommens sein werden. Angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung bis heute an den maßgeblichen Inhalten des ACTA-Abkommens festhält und nur durch anhaltende, massive  gesellschaftliche Proteste von Zivilgesellschaft und Opposition überhaupt dazu gebracht werden konnte, das ACTA-Abkommen auf Eis zu legen, befürchte auch ich, dass die Bundesregierung die bei ACTA gemachten Erfahrungen nun bei TAFTA wiederholen könnte. Um meine Unterstützung der Erklärung zum Ausdruck zu bringen und um ihr unmissverständlich zu signalisieren, dass man ihr weiteres Vorgehen aufmerksam verfolgt, habe ich der Bundesregierung heute folgende schriftliche Frage gestellt :

Inwieweit werden nach Kenntnisstand der Bundesregierung Regelungen, die „einen hohen Stand des Schutzes und der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte erhalten und fördern“ sollen, Gegenstand des geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen (TAFTA) von EU und USA sein und wird sich die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund entsprechender Aufforderung zivilgesellschaftlicher Organisationen und der Proteste, die vergleichbare Formulierungen im ACTA-Abkommen ausgelöst hatten, dafür einsetzen, dass entsprechende Regelungen nicht Teil des Freihandelsabkommens sein werden?

Über die Antwort der Bundesregierung werden wir Euch auf dem Laufenden halten.

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