Der von CDU/CSU und FDP vorgelegte Gesetzentwurf zum Melderecht war eine atemberaubende Mischung aus fragwürdiger Wirtschaftsnähe und Populismus. Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir immer wieder eine dringend notwendige Überarbeitung angemahnt – gemeinsam mit einem engagierten zivilgesellschaftlichem Bündnis, das im Rahmen der Beratungen im Bundesrat über 190.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern gesammelt hatte. Über den Verlauf der aus unserer Sicht erfolgreichen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss und dem nun gefundenen Konpromiss zum Meldegesetz haben wir uns gemeinsam mit dem Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“ sehr gefreut – und gleichzeitig deutlich gemacht, dass weitere Verbesserungen aus unserer Sicht dringend notwendig sind.

Der skandalöse Versuch der schwarz-gelben Merkel-Regierung, der Werbewirtschaft ein großzügiges Geschenk zu Lasten des Datenschutzes der Bürgerinnen und Bürger zu unterbreiten, ist endgültig gescheitert. Durch unser Engagement im Vermittlungsausschuss und eine engagierte zivilgesellschaftliche Begleitung ist es gelungen, Verbesserungen im Gesetzesentwurf zu erreichen.

Staatliche Zwangsregister dürfen nicht dem beliebigen Zugriff von Adresshandel und teilweise windigen Werbe- und Inkassounternehmen geöffnet werden. Mit unserer Forderung, dass gewerbliche Melderegisteranfragen zukünftig der Einwilligung der Betroffenen unterliegen, haben wir uns durchsetzen können. Zudem sind die Meldebehörden zukünftig verpflichtet, die tatsächliche Wirksamkeit der Einwilligungen zu überprüfen. Auch darüber, dass es uns gemeinsam gelungen ist, die Beteiligung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz an den Verhandlungen durchzusetzen, freuen wir uns. So konnte verhindert werden, dass über den Vermittlungsausschuss neue Verarbeitungsbefugnisse für den Adresshandel geschaffen wurden. Leider sind die von der schwarz-gelben Koalition eingeführte Hotelmeldepflicht und die Mitwirkungspflicht der Vermieter nicht Gegenstand des Vermittlungsverfahrens gewesen. Sie sind nutzlos und deshalb wieder zu streichen.

Adresshandel und Werbewirtschaft bleiben trotz der jetzigen Verhandlungserfolge unakzeptabel intransparent. Auch die Rechtsgrundlagen sind weiterhin zu unklar und unbestimmt. Als grüne Bundestagsfraktion fordern wir deshalb durchgehende Einwilligungserfordernisse und Informationspflichten an Stelle von Listenprivilegien. Sowohl im Rahmen der EU-Datenschutzreform als auch im Bundesdatenschutzgesetz haben wir entsprechende Änderungen vorgeschlagen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung sollte aus ihren Fehlern beim Melderecht lernen und unsere Forderungen noch vor Ende der Legislaturperiode umsetzen.

Hier findet Ihr eine Übersicht unserer Aktivitäten zum Meldegesetz.

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