Am Montag, dem 25.2.2013, veranstaltet der Wirtschaftsausschuss des Bundestages eine Sachverständigenanhörung (pdf) zu unserem Gesetzentwurf , durch den ein bundeszentrales „Korruptionsregister“ über unzuverlässige Unternehmen eingerichtet werden soll. Die Anhörung ist öffentlich. Die Anhörung findet zwischen 14:00 und 16:00 Uhr in Saal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses des Bundestags statt.

Gegenstand der Anhörung:
Öffentliche Aufträge dürfen nur an „gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben“ werden (§ 97 Abs. 4 GWB). Doch ob Bewerber diese Voraussetzungen erfüllen, wissen die Vergabestellen allenfalls, wenn unmittelbar in ihrer Region die Unternehmen schon einmal korrupt oder anders kriminell aufgefallen waren. Denn derzeit gibt es nur dezentral in einigen Bundesländern Register, die solche Verfehlungen speichern. Diese Informationen stehen aber Vergabestellen anderswo nicht zur Verfügung.

Daher sieht unser grüner Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen (pdf) ein bundeszentrales Register beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vor. Dieser Stelle melden künftig Bund, Länder und Gemeinden v.a. Informationen zu strafrechtlichen Verurteilungen, Bußgeldbescheiden und Verurteilungen zu Schadensersatz. Das Zentralregister sammelt diese Informationen und übermittelt sie anschließend den Vergabestellen auf Anfrage. Dann wissen diese, mit welchem Partner sie es zu tun haben. Der grüne Entwurf sieht eine strenge datenschutzrechtliche Sicherungen bei Erhebung, Speicherung und Löschung der Daten vor. Sie dürfen höchstens fünf Jahre gespeichert werden.

Liste der eingeladenen Sachverständigen

  • Deutscher Städte- und Gemeindebund e. V.
  • BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
  • Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
  • RA Dr. Fridhelm Marx, Ministerialdirigent a. D.
  • RA Dr. Christian Lantermann
  • N.N.

Anmeldung zur Anhörung und Livestream:
Interessierte können als Zuhörer an der Anhörung teilnehmen. Um Anmeldung unter Angabe des vollständigen Namens und des Geburtsdatum an das Sekretariat des Ausschusses wird gebeten. Wer es nicht persönlich zur Sachverständigenanhörung kommen kann, hat die Möglichkeit,  im Stream auf den Seiten des Bundestages zu verfolgen.

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