Die zentrale Frage, die derzeit die Datenschutzdebatte beherrscht, lautet: Wird diese Koalition angesichts des zuletzt massiv angeschwollenen Protests gegen ihren Gesetzentwurf zum Beschäftigtedatenschutz aufgeben oder das Vorhaben durchziehen?

Die formelle Antwort wurde an sich bereits am gestrigen Tag gegeben. In den jüngsten Planungsunterlagen für die kommende Sitzungswoche findet sich als Tagesordnungspunkt 1 die Verabschiedung des Koalitionsentwurfes in 2./ 3. Lesung. Mit den Ankündigungen des Vorsitzenden des Innenausschusses, sich ausreichend Zeit für die weiteren Beratungen zu nehmen, um ein Vorgehen wie beim überhastet verabschiedeten Meldegesetz zu vermeiden, scheint es also nicht sehr weit her zu sein.

Zugleich erfuhr man am heutigen Morgen über eine Agenturmeldung: Brüderle und Kauder wollten sich bei einem gemeinsamen Treffen fragen, ob es „sich lohne“, für das eigene Gesetzesvorhaben „in den Kampf zu ziehen“ Dazu habe ich heute in einer Agenturmeldung erklärt: Die Koalition fragt sich, ob es sich lohne, für das eigene Gesetzesvorhaben eines besseren Beschäftigendatenschutzes in den Kampf zu ziehen. Wir sagen: es lohnt sich in jedem Fall, gegen das schwarz-gelbe Gesetzesvorhaben in den Kampf zu ziehen! Der Schutz der Beschäftigten vor Überwachung am Arbeitsplatz ist Grundrecht. Der Gesetzgeber ist hier in der Pflicht. Die achselzuckende Gleichgültigkeit von Brüderle und Kauder ist an Zynismus nicht zu überbieten.

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